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Bank Reyl traut sich was

Eine superprovisorische Anordnung gegen Enthüllungen ist gescheitert.

Selten hat ein Genfer Gericht einem Antragsteller so eine Klatsche verpasst. Die Genfer Pochettli-Bank Reyl, genauer Reyl Intesa Sanpaolo, wollte mit dieser Massnahme ungute Presse vermeiden.

Seit 2021 gehört sie mehrheitlich zur italienischen Bankengruppe Intesa Sanpaolo, und sie hat eine Vorgeschichte. Im Zusammenhang mit der «Cahuzac-Affäre» wurde Reyl 2017 in Frankreich zu einer Geldstrafe verurteilt, da sie dem ehemaligen französischen Finanzminister Jérôme Cahuzac bei der Verschleierung von Vermögenswerten geholfen haben soll.

Jetzt berichtete die «SonntagsZeitung»: «Kurz nach dem Überfalls Russlands auf die Ukraine «eröffnete die Genfer Bank Reyl ein Millionenkonto für die Tochter eines russischen Kriegssponsors. Auch ein Ex-Minister von Wladimir Putin und Mitglieder von Diktatorenfamilien aus Usbekistan und Kasachstan gehörten bis mindestens 2024 zur Kundschaft der Bank Reyl. Besonders brisant: Alt-Bundesrätin Ruth Metzler war bis letzten Sommer acht Jahre lang Verwaltungsrätin bei der Bank Reyl und in diesem Gremium insbesondere zuständig für Fragen der guten Geschäftsführung.»

Als die Bank davon Wind bekam, weil sie wie es sich gehört vor Publikation mit den Anwürfen konfrontiert wurde, liess sie von ihren Anwälten ein 24-seitiges Schreiben mit der Aufforderung ans Gericht richten, diese Berichterstattung zu untersagen. Putzig die Begründung:

«— Die Existenz einer Bankbeziehung mit einem Kunden sei durch das Bankgeheimnis geschützt und dürfe in einem Artikel nicht erwähnt werden.
— Die Daten über Bankkunden seien unrechtmässig an die Medien gelangt, und wenn die Journalisten sie weitergeben oder nur schon «verwenden» würden, machten sie sich strafbar.
— Die Pressefreiheit gelte nicht, wenn die Veröffentlichung eine Straftat sei.
— Eine Offenlegung der Kunden wäre aber «zweifellos» eine Straftat.
— Die Bank sei gerade dabei, wegen dieser Tatsachen Strafanzeige zu erstatten.
— Eine Publikation basierend auf solchen Daten würde «den Ruf des gesamten Finanzplatzes Schweiz schädigen», wobei die finanziellen Folgen weit über den Schaden für die betroffene Bank hinausgehen könnten.
— Letztlich stünden hier sogar die Interessen der ganzen Schweizer Wirtschaft auf dem Spiel.
Das Schreiben an das Gericht schliesst mit einem Plädoyer: Angesichts der Bedeutung dieser Frage «für das Ansehen des gesamten Finanzplatzes Schweiz und für den Schutz des Bankgeheimnisses» sei ein Verbot des geplanten Artikels «vollkommen verhältnismässig».»

Auf ihrer Webseite sondert die Bank den üblichen Bullshit Bingo des Banking ab: «Success.Together». Das Geldhaus wurde 1973 gegründet und verfügt seit 2010 über die Lizenz zum Banking. Es fiel schon mehrfach bei der Finanzaufsicht FINMA auf, die zurzeit ein sogenanntes Enforcement-Verfahren durchführt, die schärfste Waffe, wenn Hinweise auf Rechtsverletzungen vorliegen.

Die Banker scheinen noch in der guten, alten Zeit zu leben, als ihr Handeln sakrosankt war und jede Kritik daran Majestätsbeleidigung.

Heutzutage zu behaupten, eine kritische, auf Fakten basierende Berichterstattung über ihr Tun schädige gar den «Ruf des gesamten Finanzplatzes Schweiz» – und nicht etwa das Handeln der Bank –, ist eine nassforsche Umkehr der wahren Lage.

Ihre Argumentation, dass die Veröffentlichung von Kundendaten eine Straftat sei, ist allerdings nicht ganz falsch. Denn theoretisch existiert das Bankgeheimnis noch, und diese Informationen stellen ein Bruch dar.

Auf der anderen Seite gibt es ein überwiegendes öffentliches Interesse daran, über dieses Geschäftsgebaren der Bank informiert zu werden.

Oder wie es das Gericht formulierte: «Die Verbreitung wahrer Tatsachen durch die Presse ist grundsätzlich durch den Informationsauftrag gerechtfertigt.»

Brenzlig wird es allerdings, wenn es sich herausstellt, dass behauptete Tatsachen nicht wahr sind. Die Hürden für die Erlangung einer solchen superprovisorischen Verfügung, die als einziges Rechtsmittel dem Betroffenen kein Gehör gibt, sondern zur Abwehr einer sonst nicht vermeidbaren Schädigung dienen soll, sind allerdings gesenkt worden, der Ständerat hirnt darüber, ob nicht einfach die Publikation aller rechtswidrig erlangten Informationen verboten werden sollte.

Da gibt es den guten Satz von George Orwell:

«Journalismus ist etwas zu veröffentlichen, was andere nicht wollen, dass es veröffentlicht wird. Alles andere ist PR.»

Viele Medien in der Schweiz fürchten inzwischen nicht nur superprovisorische Verfügungen, sondern juristische Scharmützel, die ein unliebsamer Artikel nach sich ziehen kann. Dabei geht es den Betroffenen nicht in erster Line darum, Recht zu bekommen, sondern der Publikationsquelle möglichst grossen finanziellen Schaden zuzufügen, der alleine schon durch die notwendige Gegenwehr entsteht.

Und in Zeiten eines verelenden Journalismus gehört es zu den vornehmsten Aufgaben der Redaktionsleiter, dieses Gefahrenpotenzial abzuschätzen – und im Zweifelsfall auf eine Publikation zu verzichten.

Abgeschriebener Skandal

Die Recherche-Cracks von Tamedia können Französisch.

Das kommt wie ein Hammer-Artikel daher: «Bankenskandal holt ehemalige Bundesrätin Ruth Metzler ein», wummert Tamedia auf den Frontseiten seines Kopfsalats. Und legt auf zwei Seiten nach: «Bank Reyl: Finma kritisiert Umgang mit Autokraten-Geldern».

Wow. Endlich mal wieder ein Ergebnis tiefer Recherche von Christian Brönnimann, Sylvain Besson und Oliver Zihlmann. Geballte Fachkompetenz, tiefe Denke, gnadenlose Enthüllungen.

Wie eine Fülle von Dokumenten beweise, habe die Privatbank Reyl In Genf jahrelang Kunden zweifelhafter Herkunft und Gelder von mehr als zweifelhafter Herkunft beherbergt. Sie sei dafür ständig von der Bankenaufsicht Finma gerügt und kritisiert worden – ohne etwas Ernsthaftes dagegen zu unternehmen, dass Gelder von Autokraten, der Drogenmafia und Putin nahestehenden russischen Oligarchen bei der Bank landeten.

Schlimmer noch: die frühere Justizministerin Ruth Metzler war acht Jahre lang Verwaltungsrätin der Bank, «dort ab 2021 auch Vizepräsidentin in einem dreiköpfigen Ausschuss, der unter anderem für Fragen der guten Geschäftsführung (Governance) zuständig ist – genau dafür also, was die Finma beanstandete», moniert Tamedia.

Und führt eine Unzahl von Beispielen an, wie geleakte Dokumente einen mehr als fahrlässigen Umgang mit Grundregeln der Verhinderung von Geldwäsche und der aufnähme von sogenannten PEP, politically exposed persons, belegen.

Dazu wird die «Rechtsprofessorin und Compliance-Expertin Monika Roth» ausführlich befragt. «Ihr Fazit: «Das sieht sehr schlecht aus – es gab offenbar jahrelanges und intensives Fehlverhalten der Bank.»»

Das ist doch mal wieder das Geld wert, dass der Konsument für knallharten Recherchierjournalismus, für das Aufdecken eines Skandals, für die Demontage einer ehemaligen Bundesrätin ausgibt.

Nun ja.

Der Konsument kann sich das als aufgewärmte Second-Hand-Story zu Gemüte führen – oder das Original in der französischen Zeitung «Le Monde» lesen. Dort ist der Artikel zwar auch nicht gratis, aber immerhin selbst hergestellt.

Hier reichte ein Autor, Maxime Vaudano, um den Skandal in all seinen Facetten aufzuzeigen. Während die Investigativ-Genies von Tamedia nicht viel mehr machten, als diese Ergebnisse auf Deutsch zu übersetzen.

Und natürlich die Rolle von Metzler deutlicher herauszustellen. Ach, und als Höhepunkt ständig die Meinung einer einzigen Rechtsprofessorin einzuholen, als gäbe es keinen anderen Spezialisten für solche Fragen. Aber he, wenn man eine Fachfrau gefunden hat, wieso dann noch nach anderen suchen.

Weil das copy/paste und dann kräftig in den Mixer so offenkundig ist, haben die Cracks weise eine Packungsbeilage in den Artikel geschmuggelt:

«Die Dokumente zu mehreren Finma-Untersuchungen liegen ausländischen Redaktionen vor, darunter «Le Monde» in Frankreich. Der Recherchedesk von Tamedia konnte sich so über die Untersuchungen der Bankenaufsicht ins Bild setzen.»

Das muss man abschmecken. «Konnte sich so ins Bild setzen». So nennt man das heutzutage, wenn man die Arbeit von Kollegen zweitverwertet. Natürlich wurde sowohl die Bank wie Metzler um Stellungnahmen angefragt. Wie vorherzusehen versteckt sich Metzler hinter «Geheimhaltungspflichten», während sich die Bank Reyl als Opfer einer Verletzung des Bankgeheimnisses sieht und natürlich arbeiten sie «uneingeschränkt mit den Aufsichtsbehörden zusammen und legen grössten Wert auf die Einhaltung aller geltenden Vorschriften».

Das kann man auch aus dem Stehsatz abholen, statt solche Anfragen zu starten.

Aber immerhin: wer nicht Französisch kann, ist mit der Übersetzung von Tamedia gut bedient. Allerdings erledigt das heute auch jedes Sprachübersetzungsprogramm in Sekundenbruchteilen. Und dass Metzler und Bank nichts, Professorin Roth hingegen viel sagen, nun ja, da sind dann über 18’000 A auf zwei Seiten mit einer riesigen Kriminaltango-Illustration doch etwas breitgewalzt.

In besseren Zeiten hätte man daraus eine Meldung gemacht:

«Recherchen der französischen Tageszeitung «Le Monde» ergaben grobes Fehlverhalten der Privatbank Reyl. Das geht aus Dokumenten und Kritiken der Finma hervor. Die ehemalige Bundesrätin Ruth Metzler spielte als langjährige Verwaltungsrätin der Bank eine dubiose Rolle.»

Hätte doch auch gereicht. Aber nicht im heutigen Elendsjournalismus, wo gebellt wird, wenn ein fremder Knochen apportiert und abgenagt wird.