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Bester Boulevard

CH Media zeigt es dem «Blick», wie das geht.

Wer mit uns «im Aufzug nach oben fährt, der fährt auch mit uns im Aufzug nach unten», erklärte schon vor vielen Jahren der Könner Mathias Döpfner das Prinzip des Boulevard von «Bild». CH Media exerziert das gerade beispielhaft mit der Bachelorette der Politik durch.

Vergangenes Wochenende das tränentriefende «jetzt rede ich»-Interview, mitsamt («unfassbar») der unglaublichen Story, dass die Dame wegen einer Schmerzattacke über den Jahrzehnte zurückliegenden Tod des Bruders sich nicht anders zu helfen gewusst hätte, als ab ins Internet damit. Die Story ist löchriger als das Marienbild, auf das sie ballerte. Dafür, dass sie gar nicht gesehen haben will, worauf sie schoss, hat sie den Kopf der Gottesmutter und von Jesus aber gut perforiert.

Die Reaktion des Publikums war, gelinde gesagt, durchwachsen. Aber immerhin, die Dame hat sich wieder ins Gespräch gebracht. Nun gibt es neuerdings wieder an einem Tag fast 100 Treffer in der Mediendatenbank für ihren Namen.

Allerdings diesmal nicht unbedingt so, wie sie es gerne hätte. Ausser, sie ist abgebrüht genug, um sich zu sagen: any news are good news. Denn diesmal rauscht durch den Blätterwald: «Der «saudumme» Post hat ein juristisches Nachspiel». Nach dem einfühlsamen Gspüri-Interview folgt nun der Blattschuss aus dem Hause CH Media: «Nach den Schüssen auf ein Jesusbild führt die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Störung der Glaubensfreiheit», schreibt Kari Kälin im Kopfblattsalat des Wanner-Imperiums.

Denn er hat schlichtweg mal nachgefragt: «Die Staatsanwaltschaft Zürich hat gegen sie Ende Oktober ein Strafverfahren eröffnet wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, wie ihr Sprecher Erich Wenzinger auf Anfrage mitteilt. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung.»

Schon kurz nach der Ballerei wurde bekannt, dass verschiedene Strafanzeigen gegen die Pistolenschützin eingegangen waren. Aber Strafanzeige einreichen, das ist einfach und kostenlos. In vielen Fällen beantwortet das dann die Strafverfolgungsbehörde mit einer sogenannten Nichtanhandnahmeverfügung. Kein ausreichender Anfangsverdacht vorhanden, um den Justizapparat in Bewegung zu setzen. Hier aber wurde offenbar ein Strafverfahren eröffnet.

Verstösse gegen diesen Artikel werden normalerweise mit einer Geldbusse erledigt, ohne Gerichtsverfahren. Ausser, die beschuldigte Person wehrt sich dagegen, was der Dame durchaus zuzutrauen wäre.

Auf jeden Fall ist die Erinnerung daran, dass ihre gezielte Provokation ein juristisches Nachspiel hat, nicht unbedingt karriere- und imagefördernd. Kommt erschwerend hinzu, dass die sorgfältig gedrechselte und gewundene Erklärung, in welchem angeblichen Ausnahmezustand sie die Schiessübung gepostet hätte, vor Widersprüchlichkeiten nur so strotzt. Alleine die Tatsache, dass ja nicht sie selbst die Fotos schoss, lässt das Märchen aus 1001 Nacht zusammenfallen.

Grossartig läuft es aber für CH Media. Zuerst der Dame die Spalten öffnen, exklusiv, sie bricht ihr Schweigen. Dann die Resonanz und Wirkung abwarten, Schonfrist für beendet erklären, und wumms, eine über die Rübe ziehen. Da würde selbst Döpfner anerkennend eine Augenbraue nach oben ziehen und sagen: genau so macht man das, bravo.