Wie blöd ist das denn?
Wie die Schweizer Wirtschaftspresse vor einem einfachen Problem versagte.
Mit einem Federstrich löste die Schweizer Bankenaufsicht Finma 17 Milliarden Franken in Luft auf. Es handelte sich um sogenannte AT1-Bonds. Das ist ein von den Regulatoren erfundenes Gebastel, das den Banken half, ihre ewig zu dünne Eigenkapitaldecke aufzupolstern.
Es handelt sich kurz gesagt um sogenannte Zwangswandelanleihen. Ein Zwitter zwischen Obligationen und Aktien. Vorteil: Obligationen sind nicht Bestandteil des Eigenkapitals, können sie aber zwangsweise unter bestimmten Voraussetzungen in Aktien umgewandelt werden, werden sie’s.
Nun braucht es für diese Umwandlung einen Anlass. Definiert ist, dass ein Absinken der Eigenkapitalquote einer Bank – hier der Credit Suisse – unter einen bestimmten Prozentsatz diese Zwangsumwandlung auslösen würde. Das war bei der CS unbestritten nicht der Fall.
Einen Totalschaden erleiden die Anleger, wenn es zu einer staatlichen Rettungsaktion kommt. Und genau das ist hier der grosse Streitpunkt. War der verordnete Zwangsverkauf der CS an die UBS, samt dem Bereitstellen von insgesamt 259 Milliarden Liquidität, ein solcher Eingriff in die CS oder nicht.
Zunächst entging der gesammelten Schweizer Wirtschaftspresse die Brisanz des Entscheids der Finma, 17 Milliarden auf null abzuschreiben. Das wurde zwar auf der Webseite der CS publiziert, aber recherchieren war bekanntlich gestern. Erst als die angelsächsischen Medien, zuvorderst die «Financial Times», darauf aufmerksam machten, dass sich ein Riesengebrüll erhob, wachten die CH-Medien auf.
Um mehr oder minder kompetent, mehr oder minder gewunden zu erklären, dass das schon seine Ordnung habe, auch US-Grossinvestoren halt das Kleingedruckte genauer lesen sollten. Von Staatshaftung oder einem gravierenden Fehler der Finma könne keine Rede sein, hiess es unisono von «Blick» bis NZZ. Und Tamedia, Pardon, das Qualitätsblatt «Tages-Anzeiger», schreibt sowieso nur ab, was andere schreiben.
Es ist völlig klar, dass weder Kleinanleger noch die grossen US-Hedgefonds wie Blackrock insgesamt 17 Milliarden einfach ans Bein streichen und höchstens etwas Unfreundliches über Schweizer Gnome sagen. Natürlich wird geklagt, und zwar in den USA und in der Schweiz. Natürlich haben sich die Grossanleger der Dienste einer der grössten (und besten) Anwaltskanzleien der Welt versichert.
Einige Schweizer Organe halten dennoch weiterhin tapfer die Kriegsflagge oben und behaupten ungebrochen, dass das natürlich Juristenfutter sei, aber eigentlich aussichtslos. Etwas gedämpfter erschallt dieser Schlachtruf, seit ein nicht unwichtiges US-Gremium einen einstimmigen Entscheid gefällt hat.
Es handelt sich um das «Credit Derivatives Determination Committee» (CD). Hinter dem etwas umständlichen Namen verbirgt sich ein Komitee, das die grössten Derivatehändler versammelt und dessen Meinung zwar nicht rechtlich bindend, aber sehr gewichtig ist.
Denn kompliziert wird die Frage einer Haftung auch dadurch, dass es natürlich Ausfallversicherungen auf Investitionen in diese AT1 gab, die sogenannten Credit Default Swaps (CDS). Damit versichern sich Grossinvestoren gegen das Risiko eines Kreditausfalls. Nun wollen aber die Ausgeber dieser Policen nicht zahlen, weil sie sich auf den Standpunkt stellen, dass kein Versicherungsereignis stattgefunden hat.
Das kann man sich so vorstellen: wer sein Haus gegen Blitzschlag versichert hat, aber dann zündet es die Feuerwehr an, der bekommt auch keinen Schadensersatz aus dieser Versicherung, er muss auf die Feuerwehr Regress nehmen.
Nun hat dieses Derivatekomitee einstimmig entschieden, dass es sich beim staatlichen Eingriff in die CS um kein Kreditereignis gehandelt habe. Mit anderen Worten: Es läge kein Ereignis vor, dass diese Abschreibung nach den AGB korrekt ausgelöst habe. Und wenn das nicht der Fall ist, müssen die Kreditausfallversicherer auch nicht zahlen.
Das bedeutet, dass die Investoren als einzige Möglichkeit auf den Schweizer Staat losgehen müssen, wollen sie ihr Geld zurück. Die NZZ zählt «mehr als 230 Klagen» gegen diesen Finma-Entscheid. Vielleicht trauen sich Schweizer Gerichte nicht, eine staatliche Behörde zu verurteilen und damit eine Staatshaftung in Milliardenhöhe auszulösen. Aber US-Gerichte haben diesbezüglich sicherlich keine Skrupel.
Es war, das stand hier bei ZACKBUM von Anfang an in aller Klarheit, ein Geschenk der Finma, des Bundesrats, des Staats an die UBS. Die hat inzwischen so versteckt wie möglich (unter dem putzigen Namen «negativer Goodwill») einen Sondergewinn von 35 Milliarden Franken im Zusammenhang mit dem CS-Aufkauf ausgewiesen.
Das ist der zweite Skandal. Der überforderte Bundesrat ist auf die gerunzelte Stirn des UBS-Bosses Colm Kelleher reingefallen. Der so tat, als sei der Kauf der CS für das Trinkgeld von 3 Milliarden Franken ein Hochrisikogeschäft, das man nur aus staatstragender Verantwortung abschliesse.
Dabei ist klar, dass alleine durch den Unterschied zwischen Kaufpreis und Buchwert ein Milliardengewinn entstand. Plus noch 17 Milliarden Staatsgeschenk obendrauf. Die Dummheit der Regierenden wird höchsten noch durch die Inkompetenz der Wirtschaftsredaktionen übertroffen. Wie immer mit einer Ausnahme: «Inside Paradeplatz».