Schlagwortarchiv für: Anonyme Anschuldigungen

Ein Hauch von Vernunft

Ein Gericht entschärft die Killerwaffe «sexuelle Belästigung».

Zunächst die Packungsbeilage: natürlich gibt es sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz, ungehörige Bemerkungen, sogar Übergriffe, besonders widerlich, wenn dabei Abhängigkeitsverhältnisse und Hierarchien ausgenützt werden.

Auf der anderen Seite ist der Vorwurf einer verbalen sexuellen Belästigung zur Killerwaffe denaturiert, die Karrieren schlagartig beenden kann, oder Arbeitsverhältnisse. Besonders widerwärtig ist dieser Vorwurf, wenn er anonym erhoben wird, der Vorfall Jahre zurückliegt, die Tat mündlich erfolgt sein soll und niemals angezeigt wurde.

Besonderes Ziel solcher Vorwürfe sind Prominente, weil damit die Beschuldigerinnen (es gibt sehr wenig Männer unter ihnen) sich selbst ein Scheibchen Ruhm oder Geld abschneiden wollen. Mit wenigen Ausnahmen sind all diese Vorwürfe in sich zusammengefallen, besonders widerwärtig im Fall des Rammstein-Sängers, der immerhin Geld und Standing hatte, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Ein amoklaufender Schweizer Journalist des Qualitätskonzerns Tamedia forderte sogar die Absetzung aller Konzerte Rammsteins in der Schweiz, obwohl selbstverständlich die Unschuldsvermutung gelte.

Ein Oberchefredaktor des Ringier-Verlags wurde aufgrund niemals konkretisierter Vorwürfe freigestellt und entsorgt. Die Ergebnisse einer angekündigten Untersuchung wurden unter Verschluss gehalten. Einem Ex-Chefredaktor wurden aus heiterem Himmel auf der Riesenplattform «Der Spiegel» üble Vorwürfe gemacht. Dass sie von einer nach Mobbing gefeuerten Mitarbeiterin stammten, die frustriert war, weil sie eigentlich seinen Posten bekommen wollte, was soll’s. Herausragend war hier die Feigheit aller «Magazin»-Mitarbeiter. Die laufen sonst mit dem erhobenen moralischen Zeigefinger herum, waren aber hier nichts Manns genug, die Behauptungen, dass die Ex-Redakteurin auch coram publico vor der Redaktion übel angegangen worden sei, zu bestätigen – oder zu dementieren.

Schliesslich gibt es den Fall eines linken Starreporters, der zuerst freigestellt, dann fristlos gefeuert wurde. Aufgrund von anonymen, teils Jahre zurückliegenden Anschuldigungen, die ebenfalls niemals zuvor zur Anzeige gebracht worden waren. Und wir erinnern uns an die haltlosen Behauptungen von 78 erregten Tamedia-Redaktorinnen, von denen sich keine an die interne Ombudsstelle gewandt hatte, deren Vorwürfe allesamt so abstrakt formuliert waren, dass sich kein einziger überprüfen, geschweige denn erhärten liess.

All das muss man im Hinterkopf haben, wenn man ein Urteil des Zürcher Obergerichts begrüsst, über das Tamedia berichtet: «Ein Ex-Bankdirektor bekommt Geld von seiner ehemaligen Arbeitgeberin, weil diese ihm das rechtliche Gehör versagte. Er bekommt dafür rund 70’000 Franken.»

Auch er war Opfer der Anschuldigung sexueller Belästigungen geworden. Die Vorgeschichte: «Eine Angestellte hatte den Direktor im August 2018 bei der internen Ombudsfrau für Verhalten und Ethik gemeldet. Die Bank untersuchte den Fall. Sie kam dabei zum Schluss, dass die von der Angestellten sowie von weiteren Mitarbeitenden beschriebenen unangemessenen Verhaltensweisen mit grosser Wahrscheinlichkeit stattgefunden hatten

Immerhin suchte hier niemand den Weg an die Öffentlichkeit. Die Bank entliess daraufhin den Mitarbeiter mittels ordentlicher Kündigung, der wehrte sich dagegen und verlangte eine Entschädigung. Das Zürcher Obergericht gab ihm nun recht. Er sei damals mit den Vorwürfen überrumpelt worden, die Bank «informierte ihn dabei weder über die Namen der angeblich belästigten Personen noch über Ort, Zeitpunkt und genaue Art und Weise der ihm vorgeworfenen Handlungen».

Und nun kommt der entscheidende Punkt:

«Die Bank hatte geltend gemacht, damit – wie in den Merkblättern festgehalten – die Anonymität der meldenden Personen zu schützen. Sichere die Bank ihren Mitarbeitenden Vertraulichkeit zu, könne dies aber nicht zulasten der Verteidigungsmöglichkeiten des Angeschuldigten gehen, hält das Obergericht nun fest.»

Daraus folgt: «Dem Bankdirektor sei «aufgrund der mangelhaften Spezifizierung der Vorwürfe die Möglichkeit genommen worden, allfällige entlastende Tatsachen vorzubringen». Ihm sei das rechtliche Gehör nicht gewährt worden. Die Kündigung sei damit missbräuchlich erfolgt.»

Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eigentlich müsste ihm noch ein zweiter folgen. Wer – geschützt durch Anonymität – ehr- oder persönlichkeitsverletzende Behauptungen öffentlich oder innerhalb eines Unternehmens äussert, müsste dafür zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie sich als unwahr oder nicht beweisbar herausstellen.

Da wird nun ein Geheul von Kampffeministinnen ertönen, dass damit die Gegenwehr gegen sexuelle Übergriffe jeglicher Art erschwert werde. Andererseits kann es doch nicht sein, dass jeder, der dabei erwischt wird, wie er Ehrverletzendes über jemand anderen sagt, dafür sanktioniert wird. Nur bei der Killerwaffe «verbale sexuelle Belästigung» soll das dann nicht gelten?

Hier herrscht nach wie vor auch eine Beisshemmung seitens der Unternehmen. Eigentlich hätte Tamedia die Unterzeichnerinnen des Schmähbriefs schadenersatzpflichtig machen müssen. Schliesslich fügten sie dem Konzern mit haltlosen Behauptungen einen messbaren Reputationsschaden zu. Aber so sehr Pietro Supino sonst aufs Geld achtet, hier traut er sich nicht.

Das «Republik»-Desaster, Akt 3

124’000 Buchstaben, aber kein einziges nettes Wort über Globegarden.

 

3. Akt: Die «Republik» bleibt beratungsresistent

( Sie finden hier den 1. Akt und hier den 2. Akt)

Letzte Frage an die Autoren der Schmierenkampagne: In Ihren Antworten vor einem Jahr legten Sie Wert auf die Feststellung, dass Sie sich bei Ihren Recherchen «und Konfrontationen mit schweren Vorwürfen an die berufsethischen Standards halten» würden. Wie vereinbaren Sie mit diesen Standards, dass sie bislang von diesem Gerichtsurteil Ihre Leser nicht informierten? «Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.»

«Über etwas nicht zu berichten, bedeutet nicht, berufsethische Standards zu vernachlässigen.»

Leider will sich auch die Geschäftsleitung von Globegarden nicht äussern, aber einfach das Urteil wirken lassen.

Da erhebt sich die Frage, ob es auch auf die «Republik» wirkt. Die alle Unterstellungen der «Republik» widerlegende Untersuchung der Anwaltskanzlei hat die Plattform wenigstens noch versuchsweise kritisiert und somit auch ihren Lesern zur Kenntnis gebracht. Bei diesem vernichtenden Urteil wird’s schon schwieriger. Einem Verwaltungsgericht zu sagen, dass es ein Fehlurteil gefällt hat und völlig daneben liegt, das trauen sich wohl nicht mal die arroganten Schreiber dort.

Eine Anschuldigung nach der anderen verschwindet im Nichts

Das Urteil wird laut Aussage der Gemeinde nicht weitergezogen, ist also rechtsgültig. Machen wir hier Kassensturz. Die «Republik» hat sagenhafte 124’000 Anschläge auf dieses Thema verschwendet. Und es dabei geschafft, kein einziges positives Wort über Globegarden zu schreiben. Die «Republik» hat mit ihrer Kampagne, wie es sich für Schmierenjournalismus gehört, ungebrochen weitergemacht, obwohl eine Anschuldigung nach der anderen im anonymen Nichts verschwand, wo sie auch hergekommen war.

Alles, was die «Republik» – mit Floskeln so eingehüllt, dass es juristisch nicht so leicht anzugreifen ist – an Anschuldigungen erhoben hat, die belegbar sein müssten, also Fälschung von Arbeitsplänen, Anzahl Betreuer oder betreute Kinder, usw., dafür hat die Zeitschrift keinerlei Belege, Beweise, Dokumente. Nur die ewigen «Aussagen von voneinander unabhängigen» Irgendwas.

Es ist also ein weitgehend bis vollständig auf Aussagen anonymer Quellen basierender Skandalbericht, bei dem die (wenigen) Tatsachenbehauptungen keiner Überprüfung standhalten, behauptete Belege zuerst aus Recherchegründen, dann wegen des «Redaktionsgeheimnisses» nicht vorgelegt werden können. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die «Republik», wie im Fall des völlig zusammengebrochenen Riesenskandals an der ETH, null Einsicht zeigt. Ausser, sie wird mit rechtlichen Massnahmen dazu gezwungen.

Dann klagt doch, wenn’s euch nicht passt

Geradezu widerlich wird’s, wenn ein Pfarrer, der in dem ersten grossen Reportagestück der «Republik» in die Pfanne gehauen wurde – nach der Devise: der sieht das sowieso nicht –, darum bittet, dass wenigstens das Foto seines inzwischen verstorbenen Kindes aus der Reportage entfernt wird. Weil es dort als angeblicher Anhänger von Verschwörungstheorien lächerlich gemacht wurde, aber darauf reagiert die «Republik» – einfach überhaupt nicht.

Auch nicht auf Anfragen von ZACKBUM.ch, nach der Devise: Die haben doch nicht das Geld, um uns mit Hilfe eines Anwalts in die Knie zu zwingen, also ignorieren wir solche Sachen gar nicht erst. Was das allerdings mit dem allerorten beschworenen Respekt vor Menschen, Humanismus, Eintreten für Blabla zu tun haben soll, das können sich wohl nur die «Republik»-Macher schönreden und zusammenlügen.

Was ist schon bei der «Republik» üblich

Es erhebt sich allerdings eine weitere Frage, die leider auch nicht beantwortet wird. Gleich zwei in diese haltlose Schmiere verwickelte «Republik»-Kräfte stehen auf der Liste der preiswürdigen Journalisten, die vom «Schweizer Journalist» ausgezeichnet wurden. Da hätten wir Olivia Kühni, Wirtschaftsjournalistin des Jahres. Und Ronja Beck, Newcomerin des Jahres.

Eigentlich ist es in solchen Fällen üblich, dass Journalisten ihre Auszeichnung zurückgeben oder ablehnen, wenn mit ihrer Beteiligung ein solcher Vollflop, ein Desaster, eine unbelegte Rufschädigung aufgrund anonymer Aussagen ehemaliger Mitarbeiter, entstanden ist.

Aber was ist schon üblich bei der «Republik». Vielleicht mal bei Globegarden anklopfen, vertraulich oder sogar öffentlich um Entschuldigung bitten? Nicht nur kleine Korrigenda einrücken, sondern mit einem Zehntel der Anschläge dies und das richtigstellen? Das wäre anständig. Deshalb ist es nicht passiert. Und wird auch nicht passieren.

 

Schluss (aber Fortsetzung wird leider folgen).