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Wumms: Alex Baur

Der pensionierte WeWo-Redaktor verrennt sich.

Seinen Kerngedanken drückt schon der Titel aus:

Wenn Satire bekanntlich alles darf, darf dann auch ein angebräunter Brandstifter wie Björn Höcke alles? Oder anders gefragt, ist diese Behauptung von Alex richtig? «Auf jedes Verbot, das nicht unbedingt nötig ist, ist unbedingt zu verzichten. Mehr denn je.»

Nun lässt sich der begabte Rhetoriker ein Hintertürchen offen: «… das nicht unbedingt nötig ist». Aber mit diesem Hintertürchen ist natürlich die ganze Ansage im Eimer. Denn die Kardinalfrage bleibt mal wieder unbeantwortet: wer entscheidet denn dann, was «unbedingt nötig» ist? Vielleicht gar der «gesunde Menschenverstand»? Oder, noch schlimmer, das «gesunde Volksempfinden»?

Sollen der Hitlergruss und/oder das Hakenkreuz in der Schweiz verboten werden, wie sie es in Deutschland sind? Obwohl sie es in den USA nicht sind? Oder führe das zu Übergriffigkeiten: «Ein Historiker illustriert sein Buch über den zweiten Weltkrieg mit Hakenkreuz oder Hitlergruss. Früher oder später wird er sich vor dem Richter rechtfertigen müssen, und sei es nur, weil ihm ein Konkurrent schaden will

Das ist natürlich Unsinn. Selbst «Mein Kampf» konnte in Deutschland wieder veröffentlicht werden, eingepackt in historische Kommentare und Erklärungen. Es mag sein, dass im ewigen Kampf mit Intrigen, Neid und Blödheiten mal einer einen anzeigt, weil der ein historisches Werk mit Nazisymbolen illustriert. Auch gravierende Fehlurteile sind möglich, aber dieses Risiko muss man halt eingehen. Und wenn ein Böhmermann ungeniert fordern darf, dass man mal Nazis keulen sollte, dann wird Meinungsfreiheit weiterhin breit ausgelegt.

Richtig ins Gebüsch galoppiert Baur dann mit der Verteidigung Höckes: «Der AfD-Politiker sitzt in Deutschland auf der Anklagebank, weil er eine Rede mit dem Satz «Alles für Deutschland» beschloss. Kein Mensch machte damals eine Verbindung zum Nationalsozialismus – bis irgendeiner herausfand, dass dieses Sätzlein auch der Leitspruch von Hitlers SA war. Höcke versichert, dass auch ihm diese Koinzidenz damals nicht bewusst war. Das bewahrte ihn jedoch nicht vor einem Gesinnungs-Prozess, der an die dunklen Zeiten der Inquisition erinnert.»

Wenn etwas nicht an «dunkle, braune Zeiten erinnert», dann muss es unbedingt «an die dunklen Zeiten der Inquisition erinnern». Klar, ein öffentlicher Prozess wegen eines offenkundigen Gesetzesverstosses, bei dem der Angeklagte weder während noch nachher auf die Streckbank gelegt oder gevierteilt oder verbrannt wird, erinnert an die Inquisition. Holy cow!

Bei einem solchen Beispiel ist eben auch die Vorgeschichte zu beachten. Höcke hat eine ganze Reihe von angebräunten Sprüchen zu verantworten. Fangen wir bei diesem an, die vollständige Version lautet: «Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.» Ist es da wichtig, ob der letzte Spruch eine SA-Losung war? Kann sich Höcke damit salvieren, dass er das nicht gewusst habe?

Das ist Haarspalterei, denn der Satz ist in Deutschland verboten, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und natürlich wollte Höcke hier einen braunen Sound intonieren. Hitlergruss und Hakenkreuz sind ebenfalls verboten. Solange entsprechende Gesetze gelten, kann man dagegen meckern oder diese Symbole verwenden, wenn man in Kauf nimmt, sich damit strafbar zu machen.

Wie steht es mit Höcke-Sprüchen wie «für eine tausendjährige Zukunft», ist das rein zufällig nahe am tausendjährigen Reich, meinte er mit dem «Denkmal der Schande», dass das Holocaust-Denkmal in Berlin an diese Schande erinnert oder dass es selbst eine Schande sei? Die EU müsse sterben, damit «das wahre Europa leben» könne, «Volksverräter», «Volkskörper», «kulturfremd», halten Muslime ihre ungläubigen Gastgeber für «lebensunwertes Leben», alles Zufälligkeiten, ungewollte, unbewusste Anleihen an braunes Vokabular?

Natürlich tut sich Deutschland mit seiner braunen Vergangenheit bis heute schwer; die Paragrafen 86 und 86a (Verbreitung von Propagandamitteln, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und der Paragraf 130 (Volksverhetzung) sind Ausdruck davon.

Ist dann auch das Tragen des Judensterns mit der Inschrift «ungeimpft» strafbar? Ein Grenzfall, bei dem deutsche Gerichte unterschiedlich urteilten. Klar ist hingegen: «Parolen wie «Blut und Ehre», «mit deutschem Gruss» und auch «Deutschland erwache» sind verbotene «Kennzeichen», ebenso Symbole wie SS-Runen, Keltenkreuz, Wolfsangel. Kennzeichen im Wortsinne, etwa Nummernschilder an Autos, können ebenfalls verbotene «Kennzeichen» sein, zum Beispiel HH 88, da dies für «Heil Hitler» stünde», zählt die akkurate NZZ auf.

Und natürlich dürfen solche Propagandamittel zur Aufklärung, in der Kunst, in Lehre und Forschung und zum Zweck der Berichterstattung verwendet werden. Womit Baurs Behauptung vollständig in sich zusammenfällt.

Natürlich ist die Frage, ob ein Gerichtssaal der richtige Ort für eine Auseinandersetzung mit Höcke ist. Abgesehen davon, dass er sich halt strafbar gemacht hat. Aber dass er ein widerlicher Brandstifter ist, der ganz bewusst und absichtlich an die Grenzen des Erlaubten geht, um dann mit unschuldigem Gesicht zu behaupten, es sei doch eine bösartige Unterstellung, dass er sich der Nazisprache bediene, das ist ein dermassen leicht zu durchschauender Trick, dass es verwundert, wie jemand wie Baur darauf hereinfallen kann.

Eine Debatte über die Verwendung von Nazisymbolen ist sinnvoll, genauso sinnvoll wie eine Debatte über ihr Verbot. Verbote verbieten wollen, das ist hingegen sinnentleert.