«Die Berner SP-Stadträtin Nadine Aebischer widerspricht: «Es ist falsch, die Sicherheit von cis Frauen – also jenen Frauen, denen bei der Geburt das weibliche Geschlecht zugewiesen wurde und die sich auch damit identifizieren – gegen jene von trans Frauen auszuspielen»».
Besser kann man den brüllenden Wahnsinn in der Geschlechterfrage nicht auf den Punkt bringen. Eine Stadträtin disqualifiziert sich selbst, Tamedia zitiert sie, ohne den geringsten Widerspruch anzumelden, und lässt sie weiter nach Absurdistan galoppieren: «Aebischer plädiert dafür, die Geschlechterbinarität von Mann und Frau zu überwinden und die Vielfalt der Geschlechter als neue Normalität anzuerkennen – auch in der Frauenbadi.»
Der Tagi verlinkt dazu auf die voreingenommene, unwissenschaftliche und parteiische Webseite «Queer Lexikon», als ob es keine seriösen Quellen gäbe. Eine Spitzenleistung von ganzen fünf Journalierenden, die zur Herstellung dieses Artikels nötig waren. Der unter dem Titel «Politik & Wirtschaft» und mit einem riesigen Symbolbild auf eine ganze Seite aufgeblasen wird.
Kurz zurück zu den Fakten. Im für Frauen reservierten FKK-Bereich des Marzilibads zu Bern erregte ein sogenannte Transfrau Unwohlsein bei anderen Frauen, weil die sich an dem zur Schau gestellten Penis im «Paradiesli» störten. Nachdem sich der/die Penisträgerin weigerte, den Frauenbereich zu verlassen, wurde die Polizei geholt.
Während sich andere Frauen mit dem/der/die Person solidarisierten und das Subjekt sich auch weigerte, sich auszuweisen, zudem Widerstand leistete, wurde es in Handschellen abgeführt, um auf der Polizeistation seine Identität festzustellen. Die Stadt Bern entschuldigte sich inzwischen für diesen Polizeieinsatz.
In der Schweiz ist es seit 2022 möglich, für läppische 75 Franken seinen Geschlechtseintrag zu ändern. Eine trans Frau probierte das sofort in der Frauenbadi in Zürich aus – und wurde abgewiesen, weil sie einen Schnurrbart trug und das Personal sie als Mann wahrnahm. Auch ein Journalist, der in Form eines Experiments seinen Geschlechtseintrag auf weiblich änderte, wurde von einer Bademeisterin abgewiesen mit dem Argument: «Ich lese sie männlich.»
Das kommt davon, wenn man biologische Fakten der persönlichen Befindlichkeit überlässt. In der Schweiz soll es vielleicht 10’000 sogenannte trans Frauen geben, also 0,1 Prozent der Bevölkerung. Schätzungen sind deshalb schwierig, weil es sich um eine Selbsteinschätzung handelt, um eine sogenannte Geschlechtsidentität, also jemand identifiziert sich als weiblich in einem Männerkörper – oder umgekehrt.
Das widerspreche dann dem «bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht». In einer FKK-Frauenbadi kommt die ganze Absurdität dieses Geschlechtertheaters in aller Nacktheit zum Vorschein. Zum einen gibt es das Schutzbedürfnis von Frauen vor lüsternen Männerblicken. Dem sich aber auch eine trans Frau ausgesetzt sieht, deren körperliche Merkmale wiederum Frauen, bei denen Körper und Identität übereinstimmen, stören.
Das ist die Fortsetzung des Sprachreinigungswahnsinns, dem sich beispielsweise der Mitautor Andreas Tobler seitenlang hingegeben hat. «Gendern, aber richtig», nannte er seinen dreiseitigen Tiefpunkt im angeblichen Kultur-Ressort der «SonntagsZeitung», den er 2021 zusammen mit der Rädelsführerin eines Denunziationspamphlets Aleksandra Hiltmann verbrach.
Insgesamt soll es – je nach unvollständiger Zählung – bis zu 160 verschiedene Gender geben. «Genderfluid, Demiboy, Polygender, Xenogender, Pangender, Neutrois», den absurden Begriffen sind keine Grenzen gesetzt.
Das kommt davon, wenn man sich aus der Welt der klaren Definitionen verabschiedet. Amtlich und biologisch gibt es haargenau zwei Geschlechter. Es ist unbenommen, dass sich nicht alle zum anderen Geschlecht hingezogen fühlen oder sich in ihrem Körper nicht wohlfühlen. Aber das sind subjektiv-individuelle Entscheidungen. Das Ausüben beliebiger Sexualpraktiken, solange sie einverständig unter Erwachsenen betrieben werden, problemlos. Das Ausleben auch absurdester Genderidentitäten, solange sie keine klaren Regelverletzungen darstellen, problemlos.
Aber wenn ein biologischer Mann mit entsprechenden Geschlechtsmerkmalen meint, sich in einer FKK-Frauenbadi zeigen zu müssen, sich dort Massnahmen und der Aufforderung zum Vorzeigen eines Ausweises mit Gewalt widersetzt, ist jeder mit dem Klammerbeutel gepudert, der das toleriert, verteidigt, unterstützt.
Ab wann beispielsweise ein lüsterner Blick einen strafbaren Übergriff darstellt, darf nicht ausschliesslich dem subjektiven Empfinden der/des Angeblickten überlassen werden. Damit wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Dass das sogenannte Qualitätsblatt Tamedia darauf verzichtet, absurde Meinungsträger, Pardon, Meinungstragende, zur Ordnung zu rufen, ist ein weiterer Tiefpunkt der Berichterstattung. Ach was, ein Bestandteil der Tiefebene, Bestandteil der Leservertreibung, die sich in grosser Mehrheit von Gendersternchen, inkludierender Sprache und solchen Randrandgruppenproblemen abgestossen fühlen.
Immerhin griff hier dann noch die Chefredaktorin Raphaela Birrer ein, was man auch mal lobend erwähnen muss. «Nacktheit im öffentlichen Raum ist kein Menschenrecht», schlaumeiert sie. Aber keiner erwähnt, dass die Transe, die ihren Pimmel zur Schau stellte, sich anschliessend weigerte, einen Ausweis zu zeigen und zu randalieren begann. Das geht nun geschlechtsunabhängig nicht.
Hochtönende Selbstbeschreibung als Fiktion, aschgraues Verhalten als Wirklichkeit.
10 teilweise lachhafte «eiserne Regeln» (die nicht kommentiert werden dürfen), publizistische Leitlinien, Blabla beim «Tages-Anzeiger»: «Mit seiner faktenbasierten und tiefgehenden Aufbereitung nationaler und regionaler Entwicklungen setzt der Tages-Anzeiger Massstäbe – stets ausgewogen und verlässlich.» Noch mehr Blabla: «Unsere Medienschaffenden stehen für Qualität und Vielfalt.»
«Tiefgehend» ist nicht schlecht, wenn damit tiefergelegt, nach unten offen, abwärts gemeint ist.
Und aller schlechten Dinge sind drei: «Der Tages-Anzeiger verbindet Glaubwürdigkeit und Relevanz und bleibt so ein unverzichtbarer Begleiter in einer immer komplexeren Welt.» Das behauptet im Namen der Redaktion Raphaela Birrer.
Zu diesen «Medienschaffenden» (die das unermüdlich tun, daher der falsche Gebrauch des Partizips Präsens) gehören Schmierfinken wie Philipp Loser, Andreas Tobler oder Michael Marti. Der zog unausgewogen und unverschämt über den SVP-Nationalrat Thomas Matter her.
Verborgen hinter der Bezahlschranke behauptete Marti, Matter reihe sich «freiwillig oder unfreiwillig» in diese «Tradition» ein:
«Antisemitische Hetze stilisierte schon im 18. Jahrhundert jüdische Männer zur Gefahr für Mütter und Töchter. In den USA diente der angebliche Schutz weisser Frauen dazu, rassistische Gewalt gegen schwarze Männer zu rechtfertigen.»
Unglaublich, ein Skandal. Jede Redaktion, die noch etwas Ehre im Leib hätte, würde sich, angeführt von ihrer Chefredaktorin, für diesen Absturz ins bodenlos Unanständige vor ihren Lesern entschuldigen und diesen Marti mindestens abmahnen, wenn nicht fristlos entlassen. Stattdessen passierte er alle Kontrollinstanzen und löste dort sicherlich ein hämisches «har, har, gut gegeben» aus.
Erschwerend kam noch hinzu, ein Kollektivwerk des Versagens, dass der Artikel zunächst mit einem Ferienfoto der Familie Matter illustriert war, auf dem auch seine Töchter unverpixelt zu erkennen waren. Offenbar wurde dann interveniert oder wenigstens die Rechtsabteilung mahnte zu Vernunft und Anstand, die Gesichter der Töchter wurden verpixelt. Im dritten Anlauf wurde dann das Foto ausgetauscht.
Offenbar aus Furcht vor drastischeren Massnahmen veröffentlichte der Tagi eine «Meinung: Replik von Thomas Matter». Hier darf sich der Politiker zur Wehr setzen:
«Obwohl der Autor zugeben muss, dass Gewalt gegen Frauen ebenso real sei wie Belästigungen im öffentlichen Raum, behauptet er gleichzeitig, das alles sei bloss ein «Narrativ». Dann stellt er mich in eine Reihe von Tätern, die «antisemitische Hetze» oder «rassistische Gewalt» ausgeübt haben. Und schon sind nicht mehr die belästigten Frauen das Thema, sondern Thomas Matter als verspätetes Produkt der mörderischen Judenhasser und Mitglieder des Ku-Klux-Clans.»
Das hätte eigentlich eine viel stärkere Reaktion verdient. Aber je nun. Damit ist das Elend noch nicht zu Ende erzählt. Unter der «Meinung», nein, der «Analyse» von Marti versammelten sich rund 300 Leserkommentare. Unter ihnen viele durchaus kritische. Aber schwups, plötzlich verschwanden sie allesamt. Einfach so.
Bei Matters Replik stand von Anfang an «Die Kommentarfunktion ist deaktiviert». Wieso? «Bei bestimmten Themen erhalten wir wiederholt unangemessene Kommentare, sodass trotz erheblichem Moderationsaufwand kein sachlicher Austausch zustande kommt. Deswegen verzichten wir zum Beispiel bei Berichten über Todesfälle, Straftaten und Unglücke auf die Kommentarmöglichkeit.»
Worum es sich hier aber nicht handelt. Was für ein Unsinn. Tamedia ist trotz KI, Algorithmen und schlecht bezahlten Kommentar-Checkern nicht in der Lage, dieses Gefäss einigermassen sauber zu halten? Was die One-man-Show Lukas Hässig auf «Inside Paradeplatz» locker schafft? Und stellte sich plötzlich heraus, dass die bereits publizierten Kommentare unter Marti doch irgendwie «unangemessen» waren?
Dann kommt noch eine Portion Gesülze, was die verbleibenden Leser extra sauer macht: «Der Dialog mit den Leserinnen und Lesern ist der Redaktion ein zentrales Anliegen und Teil einer funktionierenden öffentlichen Debatte. Die Kommentarspalten bleiben deshalb wo immer möglich geöffnet.» Oder werden nachträglich geschlossen und gelöscht.
Wohl aus diesem Grund hat sich die Anzahl Leser seit 2000 schlichtweg halbiert. Waren es damals noch rund 650’000, sind es aktuell circa 288’000. Minus 362’000 oder 56 Prozent.
Online hatte der Tagi 2020 seinen Höhepunkt erreicht, bis zu 1,1 Millionen User. Das ist inzwischen auf 800’000 monatliche Nutzer abgebröckelt. Minus 27,25 Prozent.
Die Ursachen? Völlig klar. Zum einen das Runtersparen bis zum Skelett, Ausdünnen, copy/paste aus München, aber immer höhere Preise verlangen. Zum anderen die ständige Belehrung und Belästigung des Lesers mit woken und abseitigen Themen; Jubelartikel über ideologisch genehme Künstler, absurde Beschreibungen von angeblicher Gewaltbereitschaft von Männern gegenüber Frauen – und eben solche Schmierereien, einem SVP-Politiker zu unterstellen, er stehe in der Tradition von Judenhassern und weissen Rassisten.
Der Letzte macht dann das Licht aus im Glashaus.
https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-18-um-14.50.21.png320709René Zeyerhttps://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svgRené Zeyer2026-06-20 05:00:262026-06-18 15:15:26Der Tagi ganz unten
Die Liste seiner Entgleisungen ist lang und länger. Liebedienerische Interviews mit ihm genehmen Typen wie Lukas Bärfuss, Luisa Neubauer oder Michel Friedman. Unverschämte Forderungen wie «Die Rammstein-Konzerte sollten abgesagt werden». Unschuldsvermutung statt Vorverurteilung? Doch nicht mit Scharfrichter und Rechthaber Tobler.
«Tötet Roger Köppel! Köppel Roger tötet!» ist für Tobler bloss eine «Künstleraktion». Widerlich.
Nun kommentiert er auch noch die Affäre Fischer. Und hat wie eigentlich immer eine Meinung, aber keine Ahnung:
Für die schreibende Schmachtlocke der «Republik» scheiterte Daniel Jositsch an sich selbst. Tobler sieht das bei Fischer genau so. Gleich am Anfang seiner «Meinung» stellt er klar, wo er steht: «Zu Beginn dieser Woche hat Patrick Fischer nochmals versucht, sich als Medienopfer darzustellen».
Dann zitiert Tobler Fischers Kernaussage: «Entweder wurde hier vorsätzlich gelogen oder mir fahrlässig unrecht getan.» Um ihn dann in die Pfanne zu hauen: «Beides stimmt nicht. Fischer wurde weder betrogen, noch widerfuhr ihm Unrecht.» Nun dürfen wir einer der merkwürdigsten Verrenkungen und Verdrehungen der jüngeren Mediengeschichte beiwohnen.
Das Trauerspiel hat drei Akte. Dass der SRF-Journalist Pascal Schmitz sich in seiner E-Mail ausdrücklich darauf bezieht, dass das Gespräch off the record war und dass er das sehr ernst nehme, zitiert Tobler nicht. Akt eins. Das ist unredlich.
Dafür zitiert Tobler, dass Schmitz schwiemelt, dass er es aber als «seine Verpflichtung» sehe, «Informationen von öffentlichem Interesse «zu prüfen und gegebenenfalls zu veröffentlichen»». Und unverhohlen droht: ««Solltet ihr dazu keine Stellung nehmen, behalten wir uns vor, nach anderen Wegen zu suchen, um unserer journalistischen Pflicht nachzukommen», schreibt Schmitz weiter.» Diese unverhohlene Drohung beschönigt Tobler: «Das mag drohend klingen, war aber ein Akt der journalistischen Fairness: Schmitz spielte mit offenen Karten.» Akt zwei. Das ist absurd.
Der Höhepunkt der Umdeutung: «Insofern hat Schmitz die «Off the record»-Vereinbarung nicht gebrochen.» Wie das? «SRF verlangte bei der Staatsanwaltschaft Luzern Einsicht in Fischers Strafbefehl – und erhielt sie.» Akt drei. Hirnrissig, unlogisch und aschgrau.
Nun ist alles erlaubt in Absurdistan, daher fährt Tobler fort: «Dass es eine solche Vereinbarung gab, scheint nach Publikation des E-Mails ausser Frage zu stehen, da Schmitz von «unserem ‹Off the Record›-Gespräch» schreibt». Moment, es folgt noch das Sahnehäubchen: «Wichtig ist aber nur: Schmitz hat Fischer nicht als Informanten geoutet, sondern die Geschichte über den offiziellen Behördenweg sauber nachrecherchiert.»
Wir versuchen, das einzuordnen, wie es im heutigen Elendsjournalismus so schön heisst. Tobler gesteht zu, dass es sich einwandfrei um ein off-the-record-Gespräch handelte. Entweder weiss Tobler nicht, was das ist, dann wäre er als Journalist disqualifiziert. Oder er weiss es, hält es aber für legitim, dass sich sein Kollege Schmitz darüber hinwegsetzt. Dann wäre er als Journalist ebenfalls disqualifiziert.
Was soll der Unsinn, dass Schmitz die Story «sauber nachrecherchiert» habe? Im englischen Rechtsgebrauch gibt es den schönen Ausdruck «fruit of the poisonous tree», die Frucht des vergifteten Baumes. Damit ist gemeint, dass ein rechtswidrig erlangtes Beweismittel nicht verwendet werden darf. Auch die Schweizerische Strafprozessordnung kennt das Beweisverwertungsverbot.
Nun handelt es sich bei einer off-the-record-Vereinbarung nicht um die Anwendung eines Gesetzesartikels. Aber um die Anwendung eines journalistischen Grundsatzes, der zum Fundament des seriösen und professionellen Verhaltens eines Medienschaffenden gehört. Es ist absurd, damit zu argumentieren, dass man zwar nicht aus einem solchen Gespräch zitiert habe und deshalb das Gebot nicht gebrochen. Allerdings habe man die daraus gewonnene Information «sauber nachrecherchiert». Daran ist nichts sauber, das ist ein Drecksspiel. Denn off the record ist nicht zitierbar, nicht verwendbar. Sonst wäre der Begriff ad absurdum geführt.
Was sollte nun Tamedia mit einem Mitarbeiter machen, zudem noch Leiter des Gesellschaftsressorts, also ein Vorgesetzter mit Vorbildfunktion, der solch einen eklatanten Verstoss gegen journalistische Regeln und Ethik nicht nur schönschreibt, sondern auch noch verteidigt?
Nun, es sieht ganz so aus, als ob das in diesem Hause den nächsten Schritt auf der Karriereleiter ermöglicht. Solange es dort überhaupt noch Publikationen gibt. Alle zukünftigen Gesprächspartner mit diesen Journalisten seien gewarnt: vergesst off the record bei denen, darauf zu pfeifen und das zu brechen, ist erlaubt.
https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2022/01/Wumms.jpeg438882René Zeyerhttps://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svgRené Zeyer2026-06-13 05:00:062026-06-11 15:30:43Wumms: Andreas Tobler
Andreas Tobler redet mit Sibylle Berg. Das ist auch verrückt.
Tobler ist der Schmierenfink des Feuilletons. Oder von dem, was bei Tamedia von Kultur noch übrig geblieben ist. Er denunziert und verbellt, was ihm nicht passt. Margrit Sprecher zum Beispiel passt ihm nicht. Alice Weidel passt ihm überhaupt nicht. Geschichtsklitterung liegt ihm hingegen sehr.
Einen Mordaufruf gegen Roger Köppelverharmlost er zum «Theatermord».
Auch Sibylle Berg hat etwas Mühe, mit dem Thema Wahrhaftigkeit in ihrer Biographie und in ihrem Werk umzugehen. Was passiert dann, wenn Tobler Berg interviewt? Nun, es wird immerhin nicht über Dorothee Elmiger gesprochen. Das ist aber das einzig Positive, was man über diese Leserquälerei sagen kann.
Berg weiss wie Lukas Bärfuss, dass die Markenpflege entscheidend ist, wenn man inhaltlich nur Ärmliches zu bieten hat. Also hat er sich auf den grimmigen Blick geworfen, während Berg als Markenzeichen die Pupillen in den Augenwinkeln pflegt.
Wiedererkennungswert, das A und O jedes guten Marketings.
Ach, und das Interview? Lassen wir sie selbst sprechen, denn das sagt alles:
«In der EU haben wir eine steigende Armutsquote. Dort wie auch bei uns in der Schweiz haben viele Angst. Vor Kriegen, Armut, Wohnungslosigkeit, der KI. … Sehr viele Menschen sind am Anschlag. Wenn man den Zahlen Glauben schenkt, dann nehmen die Überlastungsdepressionen und Burn-outs zu. In Zürich, wo ich lebe, gibt es eine wahnsinnige Angst vor der Verdrängung, vor dem Verlust der Arbeit und dem Wohnraum. … Auch in unserem wohlhabenden Land wächst die Unzufriedenheit, der Stress. … Mehr Chaos als es jetzt in der Welt gibt, kann es doch kaum geben. … Im Moment haben wir an vielen Orten weltweit die Vorstufe zu einem Aufstand, den zivilen Ungehorsam, die Demonstrationen, in Ländern Europas, in Amerika, Südamerika. … Ich arbeite weiter gegen Überwachung und Armut, es dauert einfach, bis die Dinge sichtbar werden. … Wenn er (Christoph Blocher, Red.) mir neben der Besichtigung der schönen Bilder einen Kaffee anböte, dann würde ich sagen: «Gerne, mit Hafermilch bitte.» Dann wäre ich wahrscheinlich schon untendurch, denn ein ordentlicher Schweizer trinkt Kuhmilch.»
Wenn eine solche Ansammlung von Flachheiten, Beliebigkeiten, Gedöns, Dummheiten, Allgemeinplätzen und erschreckend Langweiligem in einem Schulaufsatz stünde, wäre die Note ungenügend sicher.
Wenn es bei Tamedia noch so etwas wie eine Qualitätskontrolle gäbe, hätte man Tobler bedeutet, dass dieser Worthaufen es wirklich nicht wert ist, Druckerschwärze oder auch nur kleinste Einheiten elektrischer Energie darauf zu verschwenden. Sondern ihm das Entsorgen dieses Sprachmülls empfohlen.
Vielleicht mal eine klitzekleine kritische Frage zu Ungereimtheiten in Werk und Biographie bei Berg? Aber das hätte ja die Gefahr beinhaltet, dass sie auf ähnliche Besonderheiten im Werk Toblers hingewiesen hätte.
In der Tamedia-Gesinnungsblase werden Gesinnungsblasen geblasen, Fragen dienen lediglich zum Aufpumpen.
Dass sich Berg über jede PR zu ihrem Werk freut, wer kann’s ihr verdenken. Dass der «Leiter des Gesellschafts- und Debattenteams im Ressort Leben» klaglos schluckt, dass Berg dafür plädiert, mit allen zu reden, die Streit- und Debattenkultur zu fördern, während er das niemals zulassen würde – ach, da ist Tartuffe Tobler ganz bei sich selbst.
https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2025/11/Bildschirmfoto-2025-11-22-um-16.53.46.png9342118René Zeyerhttps://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svgRené Zeyer2025-11-23 05:00:132025-11-22 17:30:26Schwurbeln auf tiefem Niveau
Ein Tamedia-Journalist unterschlägt in einem Buch über eine kriminelle Zürcher WG die Schlüsselfigur – mit dem Wissen des Verlags.
Mit dem Geschwurbel von Andreas Tobler hat sich ZACKBUM schon mehrfach beschäftigt. Jetzt hat der preisgekrönte Historiker und Journalist Hansjörg Zumstein nachgelegt. Und dokumentiert Unglaubliches. Es ist nicht die einzige Auslassung durch Tobler. Hier ist die Story:
Von Hansjörg Zumstein*
An der Bändlistrasse in Zürich Altstetten springt ein Mann durch ein geschlossenes Fenster im dritten Stock und bleibt unten schwerverletzt liegen. Seine geschockten WG-Genossen raffen Geld, Waffen und Einbruchswerkzeug zusammen und fliehen. Als die Polizei eintrifft und die Wohnung durchsucht, findet sie Traktate über den bewaffneten Kampf, weitere Waffen, ein Sprengstoff-Labor und Munition. An der Wand leuchtet in roten Buchstaben ein fünfzackiger Stern mit der Unterschrift «RAF».
Jetzt läuten alle Alarmglocken: Bundespolizei, Nachrichtendienst, Kriminalpolizei – alle sind involviert. Das geschah am 24. April 1972.
Bereits am 10. August 1972 erhielt der Bundesrat einen ausführlichen Bericht der Bundesanwaltschaft über die «Aushebung einer anarchistisch-revolutionären Gruppe in Zürich».
Fazit: «In der Folge erwiesen sich C.M. neben T.L. (beide anonymisiert) als die eigentlichen Schlüsselfiguren (…), die sich an der «Bändlistrasse» (…) zusammenfanden. (…) C.M. unterhielt Beziehungen zur Baader-Meinhof-Bande.»
C.M. ist im gesamten Aktenbestand «Bändlistrasse» im Schweizer Bundesarchiv die zentrale Figur, er erscheint immer und immer wieder als wichtiger Verbindungsmann zur deutschen Baader-Meinhof-Gruppe, auch «Rote Armee Fraktion» (RAF) genannt.
Hinweis in eigener Sache
Die nachfolgenden Sachverhalte sind ein Zufallsfund. Ich erforsche im Auftrag des Vereins «Ortsgeschichte Küsnacht» einen Waffendiebstahl mit anschliessender Brandlegung im September 1974. Für das lokale «Küsnachter Jahrheft». Wegen einer Sprayinschrift «Waffen für die RAF» am Tatort ermittelte damals die Polizei im sogenannten Kommunenmilieu in Zürich. Ziel laut Ermittlungsakten: «Bändlistrasse und C.M.».
Diese Akten veranlassten mich, das Buch «Bändlistrasse» des Tamedia-Redaktors Andreas Tobler («Echtzeit»-Verlag, 2022) für die Recherche heranzuziehen. Das Buch ist in weiten Teilen eindrücklich: Es schildert die Stimmung jener Jahre, die Empörung über die Zustände in Erziehungsheimen und die damalige Rebellion einer jungen Generation gegen staatliche Eingriffe.
Grundsätzliche Fragen
Toblers Buch verdient aber nicht nur Lob. Wenn Geschichte dargestellt wird, stellt sich jedem Historiker und Journalisten die Frage: Welches Ereignis wählt man aus, welche lässt man weg? Wer aber wissentlich zentrale Elemente bei der Darstellung eines Sachverhalts weglässt, gerät unweigerlich in den Verdacht der Geschichtsklitterung.
Dies ist bei Toblers Buch der Fall. Der Autor schildert darin die Zürcher Kommune «Bändlistrasse» – jene Gruppierung, die Anfang der 1970er-Jahre in Kontakt mit der RAF stand.
Gewaltbereite WG
Die Kommune «Bändlistrasse» sah damals nur einen Ausweg, um die angeblich katastrophalen Zustände in der Schweiz zu verändern: Den bewaffneten Kampf gegen den Staat. Das grosse Vorbild: «Rote Armee Fraktion». Und so bewaffnete sich die Kommune «Bändlistrasse» heimlich, experimentierte mit Sprengstoff und plante Raubüberfälle.
Schlüsselfigur C.M.
C.M. wohnte nicht in der Kommune, aber gehörte zum engeren Umfeld. Er wird im gesamten Aktenbestand «Bändlistrasse» im Bundesarchiv als zentrale Figur geführt, er erscheint immer und immer wieder als wichtiger Verbindungsmann zur deutschen RAF.
Auch «Bändlistrasse»-Autor Tobler bezieht sich auf diesen Aktenbestand. Das Bild auf dem Buchumschlag zeigt sogar das Waffenversteck von C.M. im zürcherischen Weiningen. Doch C.M. kommt in Toblers Buch nie vor. Die zweite Schlüsselperson, T.L., hingegen ist erwähnt. Ihn anonymisiert Tobler als «Psychologiestudent».
Unverständliche Auslassung
Diese Auslassung erstaunt, und es stellt sich die Frage: Aus welchen Gründen wird die in den Akten belegte Person C.M. im Buch nicht berücksichtigt?
Der «Tagesanzeiger» schreibt zum Buch, sein Redaktor Tobler habe «Tausende von Aktenseiten» durchforstet. Und der «Echtzeit»-Verlag betont, Tobler habe «akribisch recherchiert» und zeige auf, «ob die Schweizer Linke tatsächlich bereit war, in einen bewaffneten Kampf zu ziehen. Und welche Rolle dabei die Kontakte zur RAF spielten».
Bei den Schweizer Kontakten zur RAF fokussiert Tobler auf eine Person: den damals prominenten Journalisten Rolf Thut. Dieser habe die RAF-Mitglieder Andreas Baader, Gundrun Esslin, Jan-Carl Raspe und andere mehrmals getroffen. Dies beschreibt der Autor mit vielen Details.
Was er unterschlägt: Rolf Thut reiste wiederholt zusammen mit C.M. zu RAF-Treffen. Zum Beispiel am 11. März 1972. Und wenige Wochen später nochmals, am 15. April 1972. Insbesondere letztere Reise zeigt: C.M. war für die RAF weit wichtiger als Thut.
Der Waffenlieferant
C.M. lieferte der RAF, so die Akten im Bundesarchiv, Waffen. Und zwar nicht irgendwelche Waffen, sondern: «3 Schrotgewehre, die er in Kriegswaffen umänderte, indem er die Läufe um ca 40 cm verkürzte». C.M. sagte damals aus:
«Baader hatte die Absicht, die verkürzten Schrotgewehre unterhalb des Armaturenbrettes mit Klammern zu befestigen, dass sie mit einem Handgriff behändigt und sofort eingesetzt werden können.»
C. M. war also jener Schweizer, der «bereit war in einen bewaffneten Kampf zu ziehen». Verglichen mit ihm war Rolf Thut ein harmloser Ideologe, bekannt für seine pointierten 1.-Mai-Reden. Aber kein Mann, der wie C.M. «die ehemaligen Jagdgewehre abänderte, die Fabriknummern ausschliff, sodass sie nicht mehr als Jagdwaffen, sondern als Kriegsmaterial betrachtet werden müssen» – so die Stadtpolizei Zürich.
Die «Mai-Offensive»
Die Waffen und Munition (unter anderem «1000 Projektile Kal 45, 444 Patronen Kal 7,65, 200 Schrotpatronen selbst hergestellt» – so die Ermittlungsakten), die C.M. an Andreas Baader übergab, waren also alles andere als harmlos. Und die Baader-Meinhof-Gruppe, startete wenige Tage später eine brutale Anschlagsserie, die sogenannte «Mai-Offensive». Diese forderte vier Todesopfer und zahlreiche Schwerverletzte. Hauptziele waren Stützpunkte der US-Armee in Deutschland, Auslöser die amerikanische Offensive in Nordvietnam.
Kurz danach verhaftete die Polizei Andreas Baader bei einem Schusswechsel. Tage zuvor wurde C.M. in Zürich festgenommen und intensiv einvernommen. Seine Aussagen und die Fotos der beschlagnahmten Waffen liegen im Bundesarchiv-Bestand, der wie erwähnt unter anderem Grundlage für Toblers Buch bildete.
Der Stammheim-Prozess
Wenige Jahre später bot die deutsche Staatsanwaltschaft C.M. als einzigen Schweizer für den Prozess gegen Baader und Co. als Zeuge auf. Er lehnte das Aufgebot zwar ab. Immerhin reisten zuvor aber zwei deutsche Ermittler eigens nach Zürich, um ihn ausführlich zu vernehmen. Nicht etwa Rolf Thut, den Autor Tobler als einzigen wichtigen Schweizer RAF-Kontakt aufführt, sondern C.M. interessierte die deutsche Staatsanwaltschaft.
Toblers Buchverlag «Echtzeit» verspricht Aufklärung über Verbindungen der Schweizer Linken zur RAF. Doch weshalb kommt der wichtigste Schweizer RAF-Kontaktmann im Buch nicht vor?
Toblers Auslassung verändert die Wahrnehmung der geschichtlichen Ereignisse. Aus welchen Gründen fehlt C.M. in der Darstellung, obwohl er in den offiziellen Ermittlungsunterlagen mehrfach als zentrale Figur erwähnt wird?
Der Verlag spurt
Verleger und Lektor Markus Schneider vom «Echtzeit»-Verlag gibt zuerst offen Auskunft:
«Uns war der Sachverhalt bekannt und wir haben mit Andreas Tobler offen diskutiert. Am Ende jedoch haben wir als Verlag den Wunsch des Autors respektiert.»
Nach Angaben Schneiders hat Tobler also bewusst unterschlagen, dass C.M. die Schlüsselperson war. Und der Verlag willigte ein.
Offene Fragen
Warum also wollte Tobler den wichtigsten Schweizer RAF-Kontakt im Buch mit dem Untertitel «RAF, LSD, PKO und TNT» nicht erwähnen?
Tobler selbst antwortet zuerst, er habe keine Zeit, auf solche Anfragen zu antworten. Später ergänzt er, er habe sich in seinem Buch auf die Mitglieder der «Bändlistrasse»-Kommune konzentriert. Auf die Nachfrage, weshalb er dann Rolf Thut erwähne, ebenfalls kein Mitglied der Bändlistrasse, droht der «Tagesanzeiger»-Redaktor mit rechtlichen Schritten: «Wie im Telefonat festgehalten, bleibt es bei meiner Stellungnahme von heute 13.35 Uhr. Weitere Äusserungen dürfen nicht zitiert werden.»
In der Stellungnahme verweist er auf Persönlichkeitsrechte von C.M., weshalb er auf dessen Erwähnung verzichtet. Darüber, dass er im Buch aber die andere Schlüsselperson, nämlich T. L., prominent erwähnt – einfach anonymisiert als «Psychologiestudent» – will sich Tobler nicht äussern. Er habe keine Zeit, auf die Frage zu antworten.
Weshalb benutzte er nicht einfach die Initialen der Schlussfigur?
In Buchrezensionen der «Bändlistrasse» vor drei Jahren wird die merkwürdige Entscheidung des Autors, die zentrale Figur wegzulassen, zwar erwähnt, aber überraschend kurz und milde kritisiert.
Der «Tagesanzeiger» kündete das Buch als «exklusive Recherche» an – begleitet von einem Podium am 9. Mai 2022 im Zürcher Restaurant Kaufleuten, moderiert vom damaligen Co-Chefredaktor und heutigen Ressortleiter Mario Stäuble. Präsentiert werde «ein Stück Schweizer Geschichte, das bisher gerne beschönigt und verschwiegen wurde». Um dann selbst ein Buch vorzustellen, in dem die Schlüsselfigur verschwiegen wird. Wie geht das zusammen?
Mario Stäuble erklärt zu Toblers Auslassung zuerst, er werde Tobler damit konfrontieren. Doch dann kommt die Antwort: «Ich verzichte auf eine Stellungnahme. In das Projekt war ich nicht involviert, ich habe lediglich die Veranstaltung im Kaufleuten organisiert.»
Wusste Stäuble auf dem Kaufleuten-Podium von Toblers Auslassung? Wusste er um die Schlüsselrolle von C.M. bezüglich RAF? Wusste er von dessen bewusst tolerierter Unterschlagung durch Tobler und den «Echtzeit»-Verlag? Auf diese schriftlichen Fragen reagiert Chefredaktor Stäuble nicht mehr.
Fazit
Dass Autoren bei der Auswahl ihres Materials Schwerpunkte setzen, ist selbstverständlich. Doch angesichts der zentralen Rolle von C.M. – durch die einschlägigen Bundesarchiv-Akten bestens dokumentiert – stellt sich Frage: Ist diese Auslassung legitim oder handelt es sich um Geschichtsklitterung? Einfach die Schlüsselperson der Schweizer RAF-Kontakte unterschlagen – ist das salopp gesagt: Fake News?
Der verantwortliche Verleger und Lektor Markus Schneider, der Toblers Auslassung schlussendlich genehmigt hat, reagiert empfindlich und droht ebenfalls mit rechtlichen Schritten: «Ihr Vorwurf ‹Geschichtsklitterung› ist deplatziert, eine Absicht zur Verfälschung hatte und hat unser Verlag nie.»
Eine zentrale Figur absichtlich ausklammern? Und gleichzeitig betonen, so der «Tagesanzeiger», man enthülle «ein Stück Schweizer Geschichte», das «bisher gerne beschönigt und verschwiegen wurde»? Eine eigenartige Auffassung von Geschichtsschreibung.
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*Dieser Artikel ist zuerst auf «Infosperber» erschienen. Mit freundlicher Genehmigung.
Anmerkung ZACKBUM: Dieser C.M. ist zudem in der damaligen Berichterstattung mit Klarnamen genannt worden. Im Artikel «Der Schweizer Waffenlieferant der RAF – wie ein Bühnenkünstler in die Militanz abgeglitten ist», zeichnete die NZZ am 14. 5. 2022 seinen Werdegang ausführlich nach.
https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2025/11/Bildschirmfoto-2025-11-16-um-13.05.16.png10321500redaktion@zackbum.chhttps://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svgredaktion@zackbum.ch2025-11-19 05:00:102025-11-16 15:13:58Geschichtsklitterung und niemand hat den Autor gestoppt
Es ist wie bei den Mohren: nicht sein kann, was nicht sein darf. Dann lieber Raubkunst.
Skrupelloser Waffenhändler liefert auch an das Dritte Reich und kauft vom Gewinn flüchtenden Juden ihre Kunstwerke ab. Ihre Notlage ausnützend, für ein Butterbrot.
Dieses Narrativ ist für jeden woken Schwulstschwätzer unwiderstehlich. Vorne dabei war natürlich die schreibende Schmachtlocke der «Republik». Zuvor hatte Daniel Binswanger die Bührle-Sammlung im Kunsthaus noch für eine Bereicherung für Zürich gehalten. Aber dann das: «Bührle-Beben in Zürich»; so schlecht wie der Titel ein Wasserfall von 136’053 A.
Und dann fiel Binswanger noch auf den verarmten Enkel des ehemaligen deutschen Kaufhauskönigs und Besitzer der Brissago-Inseln Juan Carlos Emden rein. Der auch dieses Narrativ bedient.
Der Tagi-Redaktor Christoph Heim entblödete sich nicht zu schreiben:
«Sammlung Bührle: Was bleibt, was muss weg?»
In dem Umzug durfte natürlich auch nicht Andreas Tobler fehlen.
Es gibt wohl kaum eine Kunstsammlung, die dermassen oft und gründlich untersucht wurde, deren Provenienz-Forschung so akkurat betrieben wurde wie bei der Bührle-Sammlung.
Und die Zusammenfassung der umfangreichsten Arbeit dazu ist nach wie vor gültig:
«Von den 203 Werken der Bührle-Sammlung haben 37 im weitesten Sinne einen Zusammenhang mit NS-Verfolgung, hatten also deutsch-jüdische Vorbesitzer. 26 davon erwarb Bührle erst nach Kriegsende. Laut aktuellem Forschungsstand stammen alle Bilder aus unproblematischer Herkunft, oder man hat sich längst mit den früheren Eigentümern verständigt. Bisher konnte niemand etwas anderes nachweisen.»
ZACKBUM hat bereits 2022 in einer ebenfalls erschöpfenden Artikelserie (keine Angst, nicht im Ansatz so lang wie bei der «Republik») die Problematik, Dichtung und Wahrheit bei der Bührle-Sammlung dargestellt.
Wir wollen uns hier nicht unnötig wiederholen.
Aber wie bei der absurden Debatte über den angeblich rassistischen und diskriminierenden Hintergrund des Begriffs Mohr gilt auch bei der Bührle-Sammlung: was nicht passt, wird passend gemacht.
Es passt nicht, dass bislang bei keinem einzigen Kunstwerk nachgewiesen werden konnte, dass es sich um Raubkunst oder moderner «verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut» handelt. Oberhalb von parteilichen Mutmassungen.
Was macht man in einem solchen Fall? Man nimmt die Forderungen eines der vielen Untersucher beim Wort: Die Stadt Zürich und das Kunsthaus Zürich haben im August 2025 angekündigt, die von Gross empfohlenen Massnahmen zur Provenienz- und Kontextualisierungsforschung umzusetzen – mit einem geplanten fünfjährigen Arbeitsprogramm und einer beantragten Finanzierung von rund 3 Mio. Franken.
Dabei ist der Bericht von Raphael Gross selbst Zielscheibe umfangreicher Kritiken. Er verwende fragwürdige Kriterien und habe den Begriff «NS-verfolgungsbedingt» hemdsärmlig ausgeweitet. Wissenschaftliche Arbeit und politische oder ethische Forderungen wurden vermischt. Die Methodik, die Transparenz und die verwendete Quellenlage boten ebenfalls Anlass für viele Fragezeichen.
Aber macht ja nichts. Reicht auch das Werk von Gross nicht für drastische Massnahmen («was muss weg»), dann macht man doch einfach nochmal einen Bericht. Und beschwert sich doch tatsächlich, dass sich die Bührle-Stiftung nicht an den Kosten beteiligen will – weil es ihrer Meinung nach nichts mehr zu untersuchen gibt.
Inzwischen hat die Stiftung ganz offensichtlich die Schnauze voll, ständig angemeckert zu werden. Sie hat aus ihren Statuten gestrichen, dass die Sammlung in Zürich öffentlich zugänglich gemacht werden soll. Der Leihvertrag mit der Zürcher Kunstgesellschaft läuft noch bis 2034. Anschliessend könnte die einmalige Sammlung an einem Ort ausgestellt werden, wo die Bereicherung durch diese Kunstwerke höher geschätzt wird als in Zürich.
Diese Anpassung ist von allen zuständigen staatlichen Behörden genehmigt worden. Kein Grund für die Stadt Zürich, nicht einen Gang vor das Verwaltungsgericht dagegen zu prüfen.
Ungeheuerlich. Dazu passt, die Sammlung, die seit Oktober 2021 im Neubau des Kunsthauses ausgestellt wurde, zurzeit gar nicht besichtigt werden kann.
Für die Zeit bis zur neuen Präsentation ist eine Übergangs-Präsentation geplant, später (voraussichtlich 2027) eine umfassend neu kuratierte Ausstellung der Bührle-Sammlung.
Zwischenergebnis dieser Zwängerei: der Kunstliebhaber kann die Werke bis mindestens 2027 nicht anschauen. Schlimmer noch: mit dem angedrohten Gang vor die Gerichte bietet die Stadt Zürich Anlass zur Vermutung, dass sie die Kunstwerke – integral oder in Form einer willkürlichen Auswahl – auch nach Ablauf der Leihfrist gar nicht mehr an die Stiftung zurückgeben will.
Dadurch entsteht eine neue Definition des Begriffs Raubkunst …
Es war der Höhepunkt der #metoo-Hysterie. Reihenweise wurden Stars und Sternchen angeblicher sexueller Übergriffe beschuldigt, die oftmals Jahrzehnte zurücklagen.
Kevin Spacey, der geniale Schauspieler («House of Cards»), wehrte sich erfolgreich dagegen. Freispruch auf ganzer Linie – aber finanziell ruiniert und ohne Aufträge.
Ein weiterer Fall war der Rammstein-Sänger Till Lindemann. An ihm arbeitete sich sogar der «Spiegel» mit einer Titelgeschichte ab:
Der NZZ-Autor Ueli Bernays verlor völlig die Orientierung und titelte: «Till Lindemann und Rammstein: Aus dem Künstler ist ein Täter geworden». Selten ist auf die Unschuldsvermutung so laut gepfiffen worden. Auch der «Blick» japste los, musste dann aber schnell den Schwanz einziehen.
Nach einem Artikel voller unbelegter Vermutungen, was der Rammstein-Sänger wohl mit Fans anstellen würde, die kreischend in der Row Zero stehen und es als höchstes Glück empfinden, anschliessend zur After-Party eingeladen zu werden, musste er den Artikel schnell löschen, und Ringier gab «nach Abmahnung gegenüber unserem Mandanten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab», vermeldeten die Anwälte des Sängers triumphierend.
Den Vogel schoss wie meist Tamedias Amok-Redaktor Andreas Tobler ab. Der machte sich zur Witznummer, indem er einerseits die Unschuldsvermutung beschwor. Andererseits aber forderte:
«Die Rammstein-Konzerte sollten abgesagt werden».
Schnee von gestern. Auch in diesem angeblichen Fall endete alles im freien Fall, im Nichts. Keine Anschuldigung hielt der genaueren Überprüfung stand, anonyme Heckenschützinnen kamen davon, verschwanden oder wurden sogar verurteilt.
Nun verträgt die Journaille aber nichts schlechter als öffentlich vorgeführt zu werden. Wenn aus der mit Füssen getretenen Unschuldsvermutung erwiesene Unschuld wird, könnte man wenigstens erwarten, dass die Füsse stillgehalten werden und peinlich berührtes Schweigen herrscht.
Aber nein. «Scharfer Protest gegen Einladung von Till Lindemann zu Opernball», tritt der «Spiegel» nach. Denn Leipzig wagt es doch tatsächlich, an seiner Einladung von 40 VIPs festzuhalten, darunter der Sänger.
Triumphierend vermeldet das Blatt: «Ein Leipziger Bündnis namens »Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch« kritisierte die Entscheidung der Veranstalter in einem offenen Brief scharf. Eine juristische Entlastung könne keine moralische sein, heißt es darin. Die Einladung Lindemanns sende »ein fatales Signal« an Betroffene sexualisierter Gewalt. Nach Angaben des Bündnisses haben bereits mehr als 180 Leipziger Kulturinstitutionen, Vereine und Einzelpersonen das Schreiben unterzeichnet.»
Es soll eine Demonstration unter dem Motto «Kein Ball für Täter» geben, Sachsens Vizeministerpräsidentin hat ihre Teilnahme am Ball bereits abgesagt.
Wenn der woke Rechthabermob tobt, dann sind ihm Tatsachen völlig egal. Juristisch unschuldig? Na und, vor deren selbstherrlichem Moraltribunal ist er schuldig und gehört ausgeladen. Mindestens.
Angebliche Opfer werden zu Tätern, der vermeintliche Täter zum Opfer. Eine solche peinliche Niederlage kann die Journaille nicht auf sich beruhen lassen. Ganz am Schluss geht der «Spiegel» noch knirschend seiner Berichterstatterpflicht nach:
«Der Musiker Till Lindemann war 2023 in die Schlagzeilen geraten, nachdem mehrere Frauen ihm sexuelle Übergriffe und Machtmissbrauch vorgeworfen hatten. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen im August 2023 mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Lindemann hat die Anschuldigungen stets entschieden bestritten.»
Dass nicht nur «Blick», sondern auch der «Spiegel» selbst in schweres juristisches Sperrfeuer der Anwälte von Lindemann geraten war – wieso das erwähnen. Dass diese Titelgeschichte wohl der absolute Tiefpunkt in Relotius-Liga war – kein Wort darüber. Dass sämtliche Ermittlungen eingestellt und es nicht mal zu einer Anklage kam – das kann man bösartig so darstellen, wie es der «Spiegel» formuliert.
Till Lindemann, Luke Mockridge, Finn Canonica, Till Schweiger, Kevin Spacey. Die Liste liesse sich beliebig verlängern. Nach Corona erreichte hier die Sittenverluderung der Medien einen neuen Tiefpunkt.
Wer schon beim Titel hä? sagt, befindet sich in guter Gesellschaft.
Ein Viertel aller 15-Jährigen in der Schweiz sind nicht in der Lage, einfache Texte zu verstehen. Von Fremdwörtern ganz zu schweigen.
Statt Lesekompetenz werden mündliche Informationsvermittlung (Podcasts) oder Videocasts bevorzugt. Zudem bricht eine allgemeine Grundinformiertheit auf, weil immer mehr Jugendliche ihre Informationen vorgefiltert via Social-Media-Blase beziehen.
Diese Plattformen sind null an Erkenntnissteigerung interessiert, sondern lediglich an Werbeeinnahmen generierende Klickzahlen. Und natürlich nimmt jeder Mensch lieber etwas zur Kenntnis, was seine vorgefasste Meinung bestätigt. So inkompetent und oberflächlich die auch sein mag.
Ein weiterer Sarnagel für die modernen Elendsmedien in der Newsvermittlung. Obwohl dort auch mit anderen Erzählformen als Buchstaben gearbeitet wird, publizieren sie nach wie vor die Mehrheit ihrer Artikel schriftlich.
Erschwerend kommt hinzu, dass nicht nur die Verwendung von Fremdwörtern zwecks Reputationssteigerung gepflegt wird, sondern auch teilweise die «korrekte Sprache». Also gendern, Inklusion, das Vermeiden von Begriffen, bei denen sich jemand «unwohl» fühlen könnte. Neger geht gar nicht, Schwarzer auch nicht mehr, wer «Mohrenkopf» sagt, erntet einen Shitstorm von erregten Sprachreinigern.
Wie immer gibt es Untergangspropheten, die die nachlassende Bereitschaft, Schriftliches zur Kenntnis zu nehmen, sogar als Ursache für die steigende Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft sehen. Denn wer liest, trainiere damit seine Vorstellungskraft, ist in der Lage, sich anderen Denkweisen gegenüber tolerant zu verhalten und stärke seine Empathie.
Starres Denken dagegen mache anfällig für Extremismus. Die Frage ist wie immer, ob hier Koinzidenz mit Kausalität verwechselt wird.
Bis hierher dürfte sich ZACKBUM bereits von einem Teil seiner Leser verabschiedet haben. Offensichtlich setzen wir nach wie vor auf die Kraft des geschriebenen Wortes. Im Wissen darum, dass unsere Artikel weitgehend wirkungslos sind und nur einem Schreibzwang geschuldet.
Auf der anderen Seite: vor der Schriftlichkeit gab es nur mündliche Überlieferung. Vor dem Druck gab es nur handschriftliche Zeugnisse, meistens von Mönchen in jahrelanger Arbeit hergestellt. Dann kam der Fax (ältere Leser erinnern sich) zur schnellen Informationsübermittlung, und schliesslich das Internet.
In seinem Meer der verfügbaren Informationen sucht sich jeder seine Insel, auf der er sich vor allem dann wohlfühlt, wenn seine eigene Meinung bestätigt wird.
Da die Welt rund, bunt, kompliziert und widersprüchlich ist, steigert das das Bedürfnis nach einfachen Koordinatensystemen, in denen der Mensch Halt findet und meint, Übersicht gewonnen zu haben. Russland böse, Ukraine gut. Israel gut, die Araber böse. Trump ein stabiles Genie oder ein narzisstischer Amok.
Jeder Versuch der differenzierten Betrachtung zerschellt an der dadurch ausgelösten Verunsicherung. Russland nicht nur böse, Israel nicht nur gut, Trump nicht nur ein Amok, solche Komplexitäten verunsichern ungemein.
Erschwerend kommt hinzu, dass immer häufiger Meinung mit Haltung verwechselt wird. Wer die israelische Regierung kritisiert, ist Antisemit. Wer Trump einen Plan unterstellt, ist völlig gaga. Wer auf vernachlässigte Massaker wie im Sudan hinweist, stört den Seelenfrieden.
Denn das sind Neger, es geht nicht um wichtige Rohstoffe, und man kann sich nicht um alles kümmern.
Viele Massenmedien – so zum Beispiel Tamedia mit Genderpäpsten wie Andreas Tobler – schreiben zudem mit ihren Sprachvergewaltigungen am Publikum vorbei. Seitenlange Debatten über die Frage, ob und wie der Genderstern richtig eingesetzt werden muss. Hymnen auf den Frauentag, als ob das die Mehrheit der Leser gross interessieren würde. Bauchnabelbetrachtungen, als ob das irgend einen Leser gross interessieren würde.
Neben der zunehmenden Leseunlust, klopfen sie so einen weiteren Sargnagel für ihre Beerdigung. Das ist so, wie wenn Migros oder Coop nur noch Hafermilch verkaufen würde, um ihre Konsumenten dazu zu erziehen, dass keine armen Kühe mehr gemolken werden müssen, die sowieso das Klima zufurzen.
Wer sich für intellektuell hält, möchte das gerne zeigen. Dass ihm Fremdwörter wie Metaphysik oder eine poststrukturalistische Debatte im Sinne Derridas und unter Berücksichtigung der luhmannschen Systemtheorie, und den herrschaftsfreien Diskurs von Habermas nicht zu vergessen, durchaus nahe sind.
Während die absolute Mehrheit der Leser nur noch hä? sagt und umblättert oder wegwischt.
Wenn die Pferdedroschke durch das Automobil abgelöst wird, macht es wenig Sinn, Halfter für Gäule anzubieten. Mit dem Argument, dass das doch schon immer so war.
Viele Journalisten verhalten sich so wie der Heizer einer Dampflock, der der Elektrolok keine Chance geben möchte. Statt umzulernen, ist er zum Untergang verurteilt.
Es gibt kleine Sammelplätze für die happy few, von denen auch ZACKBUM profitiert. Aber wer zuschaut, wie sein Lesepublikum aus Altersgründen wegstirbt und es nicht schafft, Junge mit neuen Lesegewohnheiten zu attrahieren, ist im besten Fall zur Frühpensionierung verurteilt.
https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2025/06/Bildschirmfoto-2025-06-14-um-15.55.45.png7681472René Zeyerhttps://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svgRené Zeyer2025-06-18 05:00:142025-06-19 00:21:29Zur Phänomenologie des Lesens
Von der Illustration bis zum Inhalt: die «Republik» verblödet zusehends.
Zum x-ten Mal vermutet das Organ der moralisch überlegenen Lebensart, dass die NZZ nach rechts «abdriftet». Das will das faktisch bankrotte Magazin mit einem der üblichen ellenlangen Artikel untermauern.
Schon die Illustration ist beknackt. Da fällt ein Leser von ihm aus gesehen nach links. Während der begabte Illustrator doch zum Ausdruck bringen wollte, dass alles nach rechts kippt. Aber immerhin, der braune (!) Inhalt der Kaffeetasse schwappt nach rechts.
Zudem ist der Autor über jeden Zweifel erhaben: «Marco Maurer arbeitete von 2012 an als freier Reporter für die «NZZ am Sonntag», von 2022 bis 2024 war er dort fest angestellt. Derzeit arbeitet er für den «Tages-Anzeiger».»
Da möchte man doch zu gern wissen, was da passiert ist, dass er von diesem Schoggi-Job zum sich ins Elend sparenden Tagi wechselte. Dort fiel er letzthin einzig durch den bedeutenden Beitrag auf: «So verwandeln Sie den Balkon in eine grüne Insel». Und nun müllt er auch noch die «Republik» zu.
Es sind sagenhafte 30’000 A, durch die man sich kämpfen muss, will man «Auf dem rechten Weg nach Deutschland» wirklich lesen. Will man aber nicht, denn es lohnt sich definitiv nicht.
Zunächst einmal tritt Maurer die Anregung der NZZ, dass die Errichtung einer «Brandmauer» gegen die nach Umfragen stärkste deutsche Partei falsch ist, zu Brei. Dass die CDU besser mit der AfD koalieren sollte, statt sich von den Wahlverlierern SPD und Grüne das Regierungsprogramm in weiten Teilen diktieren zu lassen – wieso nicht. Dass selbst ein Ministerpräsident Höcke kein Unglück wäre, das Deutschland in den braunen Sumpf der Vergangenheit zurückführte – diese These kann man vertreten, auch wenn Höcke ein widerlicher Brandstifter und Provokateur ist.
Es ist sicherlich genüsslich, abgehalfterte Politiker und auch den abservierten CEO der NZZ Veith Dengler zu zitieren. Der scheiterte krachend mit einer Expansion nach Österreich und wäffelt nun natürlich gegen die erfolgreiche Expansion nach Deutschland.
Aber immerhin, Maurer ist gnädig mit dem Leser und teilt ihm überdeutlich mit, ab wo man problemlos die Lektüre einstellen kann, Freundlicherweise recht weit vorne, nämlich hier:
«Der deutsche Medienjournalist Stefan Niggemeier hatte daher gefragt, ob sich die NZZ nicht als Mainstream verstehe? Die NZZ-Kommunikationsabteilung antwortete ihm, man sehe sich «nicht als Teil des Mainstreams». Das ist eine beachtliche Antwort, weil sie das gleiche Narrativ bedient wie Verschwörungstheoretiker, rechte Influencerinnen oder die AfD, wenn sie von «Mainstream-Medien», «Lügenpresse» oder den «gleichgeschalteten Medien» sprechen.»
Echt jetzt? Weil die NZZ knapp meint, sie sehe sich nicht als Teil des Mainstreams, bewegt sie sich damit im «Narrativ» von Verschwörungstheoretikern? Hat denn Maurer niemand gesagt, dass man das Wort Narrativ nur noch in Kreisen linker Verschwörungstheoretiker verwendet, ebenso wie «Framing»?
Für immer noch unentschlossene Leser setzt Maurer noch einen drauf: «Aktuell wirbt die NZZ in Deutschland mit dem Claim «Für Meinung ohne Mache». Auch dieser impliziert, dass andere Medien – im Gegensatz zur NZZ – nicht neutral berichten.»
Ob sich Maurer wohl dagegen wehren würde, dass man der «Republik» problemlos attestieren kann, dass sie keineswegs, nie und in keiner Form objektiv berichtet?
Das zeigt sich auch überdeutlich bei der Riege von «Fachleuten» und weiteren «Stimmen», die Maurer auffährt. Wer einen Georg Kreis als Analysten der NZZ verwendet, der macht sich wirklich lächerlich. Das Zitieren von ausschliesslich anonymen «NZZ-Redaktoren» ist hingegen das übliche Vorgehen bei der «Republik».
So pumpte und pumpt sie alle ihre angeblichen Skandalstorys auf, die dann, wie im Fall ETH oder im Fall Globegarden, um nur zwei Flops zu erwähnen, wie ein Soufflee zusammenfallen, wenn sie Kontakt mit der kühlen Luft der Realität aufnehmen.
Wer sich nach anonymen Stimmen zu diesem Satz versteigt, hat nun selbst jeden Anspruch aufgegeben, als Journalist noch ernst genommen zu werden:
«Viele sagen auch, sie hätten aufgrund der schwierigen Marktlage kaum mehr eine Alternative auf dem deutschsprachigen Markt. Und dass sie davon ausgehen, dass der grösste Teil der Belegschaft unglücklich sei mit dem eingeschlagenen Kurs.»
Was würde wohl die «Republik» sagen, wenn ZACKBUM hier eine Latte von anonymen Mitarbeitern zitieren würde, die beispielsweise den versemmelten Rausschmiss eines Starreporters, den blitzschnellen Abgang von de Weck, das Mobbing gegen den ersten und den zweiten Chefredaktor, die finanzielle Unfähigkeit und die Unfähigkeit, aus einer luftdichten Gesinnungsblase auszubrechen, ziemlich scheisse finden und überhaupt viele mit dem eingeschlagenen Kurs der amtierenden schreibenden Schmachtlocke und seiner Quotenfrau nicht einverstanden seien?
Das würde die «Republik» als üble, haltlose Denunziation zurückweisen.
Richtig widerlich wird es dann gegen Schluss (bitte Applaus für ZACKBUM, das muss man im Kopf aushalten). Da fährt der Wicht Maurer noch der Grand Old Lady der Schweizer Publizistik an den Karren. Margrit Sprecher habe «ein wachsweiches Alice-Weidel-Porträt geschrieben».
In Wirklichkeit ist dieses Porträt auf einem Niveau formuliert, das Maurer nicht mal in seinen kühnsten Träumen von schräg unten anschauen kann. Wie mies ist das denn, ein hochstehendes journalistisches Werk niederzumachen, nur weil ihm die Fähigkeit Sprechers, die Person Weidel nicht von Vorurteilen umstellt zu porträtieren, aus ideologischen Gründen nicht in den Kram passt? Der Text sei «in den sozialen Netzwerken und in Medien im gesamten deutschsprachigen Raum für seine Einseitigkeit vehement kritisiert» worden, behauptet Maurer. Und als Beleg führt er ausgerechnet einen Verriss des unterirdischen Tagi-Redaktors Andreas Tobler an.
Der Mann hat sich dermassen häufig disqualifiziert (man kann seine Spur des Schreckens auf ZACKBUM nachverfolgen), dass er sich nun zu allerletzt als Beleg für diese Kritik eignet. Wobei eine Quelle, und dann erst noch so eine, etwas gar dünn ist für den «gesamten deutschsprachigen Raum».
Also ein weiteres Schmierenstück eines offensichtlich voreingenommenen ehemaligen Mitarbeiters der NZZ, der sich aus ungeklärten Gründen vom Acker machte.
Und das soll Qualitätsjournalismus sein, für den Leser zahlen sollten?
«Sascha Britsko arbeitet als Reporterin bei «Das Magazin» und im Ressort Zürich Politik & Wirtschaft des «Tages-Anzeiger». Oliver Zihlmann ist Co-Leiter des Recherchedesks von Tamedia.»
Daher meinen die beiden wohl, es sei alles erlaubt. Normalerweise beschäftigt sich die gebürtige Ukrainerin ganz objektiv mit Russland. Normalerweise beschäftigt sich Zihlmann mit dem Ausschlachten von Hehlerware. Jetzt aber haben sie sich ins Geschlechtsleben eines sogenannten «Influencers» verbissen.
Ihre Spezialität dabei: die Vorverurteilung. Auf welches Niveau ist ein Journalismus gesunken, der im Titel eine solche Frage stellt: «Sex mit 15-Jähriger: Warum wurde das Verfahren gegen Travis eingestellt?» Wer das liest, glaubt sicher nicht dem Feigenblatt-Satz: «Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.»
Für die beiden Journalisten auch nicht. Nach diesem Titel fahren sie maliziös mit der Hinrichtung fort: «Mehrere der Frauen haben Anzeige erstattet, am 24. März steht der Influencer «Travis the Creator» wegen Verdachts auf mehrfache Vergewaltigung vor Gericht.»
Aber eben, es gelte die Unschuldsvermutung, die gleichzeitig mit Füssen getreten wird. Es scheint vieles darauf hinzudeuten, dass dieser Travis kein Mensch ist, den man gerne zu seinem Bekanntenkreis zählen möchte. Aber darum geht es hier nicht. Hier geht es um die Vorwürfe Vergewaltigung und Sex mit Minderjährigen.
Zunächst wird ausgedehnt erklärt, was die gesetzliche Lage ist. Dann wird auf einen Fall eingegangen, der sich 2019 ereignet haben soll. Er habe eine damals 15-Jährige in einer Bar kennengelernt, in der man 20 Jahre alt sein muss, um reinzukommen. Es floss Alkohol, anschliessend ging sie mit Kollegen in Travis Wohnung, um zu chillen. Dort sei es zu Geschlechtsverkehr gekommen, während dessen sie Travis gesagt habe, wie alt sie sei. Erst drei Jahre später zeigte sie ihn wegen Vergewaltigung an.
Soweit die sicherlich unappetitliche Geschichte. Nun beantwortet aber das Recherchegenie-Duo die im Titel anklagend gestellte Frage im Artikel selbst. Bzw. man bedient sich des Sachverstands einer Professorin für Strafrecht und Kriminologie:
«Eine Aussage, dass es eine sexuelle Handlung mit einer 15-Jährigen gab, reicht nicht für eine Anklage.»
Es brauche den Nachweis, dass der Beschuldigte das Alter des Kindes gekannt habe. «Wenn die Ermittlungen keinerlei Nachweis ermöglichen, dass der Beschuldigte das Alter hätte erkennen können, dann lässt sich eine Einstellung rechtfertigen, auch wenn der Geschlechtsverkehr unbestritten ist. Insbesondere wenn das Opfer keine Aussagen macht und mit dem Fall nichts mehr zu tun haben will.»
Aber von solchen Ausführungen lässt man sich bei Tamedia doch keine Null-Story kaputtmachen. Und wieso erhielt der Unhold dann noch 300 Franken aus Staatskasse, sozusagen als Belohnung für seine üble Tat? Auch das hat einen banalen Grund: Es gab einen Kopierfehler, durch den diese Zahlung in die Verfügung der Staatsanwaltschaft rutschte. Und amtlich ist amtlich.
Es gibt also juristisch nachvollziehbare Erklärungen für die Einstellung des Verfahrens und die Auszahlung von 300 Franken an diesen Travis.
Wenn es noch so etwas wie anständigen Journalismus bei Tamedia gäbe, müsste ein Verantwortlicher sagen: das ist eine aufgepumpte Nullstory mit einem idiotischen Titel und Lead, die spülen wir wohl besser, bevor wir uns damit öffentlich lächerlich machen. Aber doch nicht beim Tagi. Da werden aus heisser Luft 6743 A gebastelt, um die Kampagne fortführen zu können.
Dabei sollten andere Fälle, bei denen der Tagi schon gewaltig auf die Schnauze gefallen ist (Stichwort Sänger von «Rammstein») zur Vorsicht mahnen. Damals forderte Amok Andreas Tobler sogar, dass die Konzerte der Band in der Schweiz abgesagt werden müssten, obwohl selbstverständlich die Unschuldsvermutung gelte. Als es sich dann um erwiesene Unschuld handelte, schwieg Tobler feige. Seinem Beispiel werden Britsko und Zihlmann in diesem Fall sicher folgen.
https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2025/02/Bildschirmfoto-2025-02-17-um-08.31.33.png315717René Zeyerhttps://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svgRené Zeyer2025-02-18 05:00:502025-02-17 13:25:01Tagi klagt mal wieder an