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Cui bono?

Die wichtigste Frage in der Vincenz-Affäre.

Nach dem Prozess ist vor dem Prozess. Das drakonische Urteil des Bezirksgerichts Zürich gegen den gefallenen Starbanker und seinen Kompagnon wird an die nächste Instanz weitergezogen. Um die Zwischenzeit zu überbrücken, wird in den Medien wild spekuliert. Wovon lebt Vincenz eigentlich? Wie kann er mit 2’200 Franken AHV seine fünf Häuser unterhalten? Wie hoch ist sein Schuldenberg? Was kommt da noch alles drauf, wenn er tatsächlich Gelder in Millionenhöhe zurückzahlen müsste?

Mehr geht da nicht mehr, weil eigentlich alle saftigen und weniger saftigen Details aus seinem Geschäfts- und Privatleben bereits an die Öffentlichkeit gelangten. Die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang bleiben aber nach wie vor unbeantwortet.

Also hat ZACKBUM sie dem Zivilkläger Raiffeisen gestellt. Sie liegen auf der Hand:

  1. Zwei voneinander unabhängige Quellen bestätigen mir, dass diverse Dokumente, die entweder dem Geschäftsgeheimnis von Raiffeisen unterliegen oder dem Amtsgeheimnis der Staatsanwaltschaft, via Raiffeisen, bzw. via deren juristische Vertretung den Medien zugespielt wurden. Trifft das zu?

  2. Raiffeisen hatte sich bei der Strafuntersuchung als Privatkläger angeschlossen. Damit war sichergestellt, dass Raiffeisen sämtliche Untersuchungsakten erhält. Insbesondere dem Oberchefredaktor Arthur Rutishauser von Tamedia wurde eine ganze Reihe von Dokumenten, darunter auch Spesenabrechnungen von Pierin Vincenz, zugespielt. Auch eine rein logische Deduktion lässt nur einen Schluss zu. Zugang zu diesen Untersuchungsakten hatte die Staatsanwaltschaft, bis zu einem gewissen Grad die damals Angeschuldigten – und der Privatkläger Raiffeisen. Von diesen Parteien konnte nur die Bank daran interessiert sein, dass die Dokumente an die Öffentlichkeit kommen, um den Ruf von Vincenz zu ramponieren. Kann Raiffeisen diese Deduktion bestätigen?

  3. Raiffeisen ist zudem mit Vincenz/Stocker noch in eine zivilrechtliche Auseinandersetzung verwickelt; es geht um eine strittige Zahlung in der Höhe von über 100 Millionen Franken, auf die die beiden Anspruch erheben, während Raiffeisen einen Grundlagenirrtum geltend macht. In welchen Status befindet sich diese Auseinandersetzung?

Man muss nicht Ockham sein, um zu diesen Fragen aufgrund von Tatsachen zu kommen. Also bekam Raiffeisen reichlich Zeit, neben dem Ostereiersuchen sich die Antworten zu überlegen.

Leider kam dabei nur ein Windei heraus:

«Raiffeisen Schweiz verzichtet auf eine Stellungnahme.»

Wer stoppt Rutishauser?

Ein seltener Fall von medialer Selbstjustiz. Über Jahre hinweg.

Auf einer Wand stand: «Ich hasse dich.» Zudem sei Abfall herumgelegen, und weitere Wände seien mit Flüssigkeiten verschmiert gewesen. Diese unappetitlichen Details serviert Arthur Rutishauser zum Gipfeli den Lesern der «SonntagsZeitung».

Wer meinte, dass er nach drei Jahren und der Einreichung der Anklageschrift seine Position als Lautsprecher der Staatsanwaltschaft und als rücksichtsloser Enthüller von eigentlich strikt vertraulichen Ermittlungsakten aufgegeben habe, hat sich ein weiteres Mal getäuscht.

Es ist schon drei Monate her, dass allgemeiner Wahnsinn in den Medien ausbrach, ein Wettlauf begann, wer am schnellsten die saftigsten Stellen aus der Anklage zitieren kann. Ein weiteres Mal wurde die Unschuldsvermutung ad absurdum geführt. Die Eröffnung einer Strafanzeige gegen Unbekannt, wegen fortgesetztem Bruch des Amtsgeheimnisses, beeindruckt den Oberchefredaktor von Tamedia offenbar überhaupt nicht.

Mit der gleichen Munition nochmal nachladen

Die Anklageschrift gegen den gefallenen Bankerstar Pierin Vincenz ist bis auf den letzten Tropfen ausgewrungen; das letzte Wort hatte hier die NZZ, die nassforsch bekannt gab, dass sie im Besitz aller 364 Seiten der Anklageschrift sei. Ohne, dass ihr bislang eine Strafanzeige ins Haus flatterte.

Nun konnte aber Rutishauser endlich mal wieder nachlegen. Schon seit drei Jahren haut er jedes Dokument, mit dem er angefüttert wird, ohne Rücksicht auf Anstand, Amtsgeheimnis, Vorverurteilung, Unschuldsvermutung einfach raus. Geradezu zwanghaft. Nun kann er wieder einen besonderen Leckerbissen servieren: «Vincenz’ Ausflüge ins Rotlichtmilieu waren vom Raiffeisen-Präsidenten abgesegnet».

Das ist nun aber Schnee von vorgestern, längst bekannt, längst beklagt, längst kritisiert. Nicht zuletzt in der «Ostschweiz» wurde schon seit Längerem die Frage gestellt, wieso der damals amtierende Johannes Rüegg-Stürm nicht schon längst wegen ungetreuer Geschäftsführung, wegen sträflich-fahrlässiger Vernachlässigung seiner Aufsichtspflichten angezeigt und in Regress genommen wurde.

Der lächerliche Professor ist nur ein Vorwand

Wobei zur Lächerlichkeit ungemein beiträgt, dass er bis heute an der HSG Studenten in richtiger Geschäftsführung professoral unterrichten darf. Aber das ist eigentlich nur ein Vorwand für Rutishauser. Um nochmals in unappetitlicher Detailversessenheit wie einleitend erwähnt aus einem Polizeirapport über den Zustand der Suite im Zürcher Hyatt zu berichten. Dort war ein kleiner Fehler in der Terminplanung von Vincenz etwas ausgeartet und hatte zu einigen Beschädigungen im Hotelzimmer geführt.

Die Reparaturrechnung setzte Vincenz laut Anklageschrift auf seine Spesenrechnung. Die, wie alle anderen auch, von Rüegg-Stürm angeblich sorgfältig geprüft, für rechtens befunden und abgezeichnet wurde. Dieser Skandal ist längst bekannt, ebenso die unverständliche Entscheidung der Uni St. Gallen, dennoch den Lehrauftrag von Rüegg-Stürm bis zu seiner Pensionierung zu verlängern.

Nachdem die Anklageschrift nichts mehr hergibt, wurden Rutishauser offensichtlich das Einvernahmeprotokoll von Rüegg-Stürm durch die Staatsanwaltschaft und mindestens ein Polizeirapport zugespielt. Eine Einvernahme, in der sich der Professor nochmals bis auf die Knochen blamiert, wie er naheliegenden Fragen nach seiner Aufsichtspflicht gelenkig wie ein Schlangenmann auszuweichen versucht. Wieso es ihm nicht aufgefallen sei, dass Vincenz angeblich mehr als 100’000 Franken an Spesen in Striplokalen und anderen einschlägigen Etablissements eingereicht habe.

Nichts Neues, aber die Wiederholung saftiger Details hilft bei der Vorverurteilung

Das gibt Rutishauser nochmals Gelegenheit, unter dem Deckmäntelchen der Berichterstatterpflicht die saftigsten Details dieser Spesen wieder auszubreiten. Auch hier gibt’s nichts Neues, aber es hilft natürlich bei der medialen Vorverurteilung, bei einer Art öffentlicher Selbstjustiz, mit der Rutishauser auch noch die letzten lächerlichen Reste der Unschuldsvermutung in die Tonne tritt.

Es ist ein Stück aus dem Tollhaus. Die einzigen bislang einwandfrei begangenen Straftaten sind Verletzungen des Amts-, Geschäfts- und Bankkundengeheimnisses. Und zwar wiederholt und ohne dass es der Staatsanwalt in den quälend langen Jahren seiner Untersuchung für nötig hielt, wenigstens Strafanzeige einzureichen.

Das holte nun als eine seiner ersten Amtshandlungen das Bezirksgericht Zürich nach, nachdem es durch die Einreichung der Anklageschrift die Hoheit über das Verfahren bekommen hat. Viel mehr Aktivität hat es allerdings bislang auch nicht entfaltet. Es brütet offensichtlich noch über der Frage, ob es – unter welchem Vorwand auch immer – die Anklage zwecks Verbesserung abschmettern will, sich für nicht zuständig erklären – oder in den sauren Apfel dieses Riesenprozesses beissen.

Behauptungen der Anklageschrift werden im Indikativ erzählt, als Tatsachen

Natürlich wurde die angebliche «Enthüllung» der SoZ in der dürftigen Nachrichtenlage des Sonntags fleissig kolportiert und weiterverbreitet. Manchmal im Konjunktiv, häufig aber auch, wie in der Darstellung Rutishausers, im Indikativ.

Das ist eine weitere Verluderung der Sitten. Unschuldsvermutung? Selten so gelacht. Zitate aus einer Anklageschrift, die schliesslich nur die Sicht der Staatsanwaltschaft wiedergibt, als Tatsachen darstellen? Ausrisse aus angeblichen Spesenabrechnungen publizieren? Ohne den geringsten Hinweis darauf, dass es sich hier bislang lediglich um Anschuldigungen handelt? Ohne Hinweis, dass nicht einmal die Anklage vom Gericht angenommen wurde? Ohne Hinweis darauf, dass ein Urteil noch in weiter Ferne liegt und Freispruch oder Schuldspruch sein kann?

Ohne Rücksicht darauf, dass Pierin Vincenz, unabhängig davon, ob er sich etwas hat zuschulden kommen lassen oder nicht, seit nun drei Jahren durch dieses Schlammbad von Indiskretionen geschleift wird? Also an seiner Vorbildfunktion müsste der Oberchefredaktor noch etwas arbeiten; da ist noch viel Luft nach oben.