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Der Journalist und der Staat

Darf Quellenschutz alles?

Der Journalist ist auf Informationen angewiesen. Heutzutage ist die übliche Methode, Informationen abzuschreiben. Von einer Nachrichtenagentur, von ausländischen Quellen, auch mal von der Konkurrenz.

Aber eigentlich wäre die Idee, dass sich der Journalist Informationen beschafft. Durch recherchieren, untersuchen, nachhaken, überprüfen. Das kann sich im legalen Bereich abspielen, also der Journalist konsultiert nur Informationen, die auch öffentlich zugänglich sind. Das ist aber eher der langweiligere Bereich. Richtig spannend wird es, wenn eine Information ans Tageslicht kommt, von der einige meinen, dass sie dort nicht hingehört.

Weil sie geschützt ist. Privatsphäre, Geschäftsgeheimnis, Amtsgeheimnis, Staatsgeheimnis. In solchen Fällen ist der Journalist häufig auf eine Quelle angewiesen, modern-deutsch den Whistleblower. Also jemand mit Zugang zu klassifizierten Informationen, die er – gegen Geld oder aus Überzeugung – an die Öffentlichkeit bringen möchte.

Hier hat der Journalist nun ein Privileg wie der Arzt oder der Anwalt: den sogenannten Quellenschutz. Er muss nicht verraten, wer ihm eine Information gesteckt hat. Im Prinzip.

Konkret will zurzeit ein Sonderermittler wissen, wie es zur sogenannte «Cryptoaffäre» kommen konnte. Kurz gefasst war das der Skandal, dass in eine vielverwendete Schweizer Verschlüsselungsmethode eine Hintertür eingebaut war, durch die befreundete Geheimdienste den Informationsaustausch der Verwender der Verschlüsselung abgreifen konnten. Ziemlich peinlich, da die Schweiz anpries, dass sie als neutraler Staat eben Qualitätsware und einbruchssichere Verschlüsselungsmaschinen liefern könne.

Offenbar half hier eine Quelle innerhalb der Bundesämter, und diese Quelle machte sich damit natürlich des Bruchs des Amtsgeheimnisses schuldig. Und Journalisten, die diese Informationen verwendeten, möglicherweise auch. Wie das genau ablief, will nun Sonderermittler Peter Marti herausfinden. Dafür unterzieht er Journalisten einer Befragung.

Wie persoenlich.com zusammengestellt hat, wurden bereits Marc Walder (CEO Ringier), Res Strehle, Thomas Knellwolf (Tamedia), Kurt Pelda und andere einvernommen. Nun ist es mit dem Quellenschutz eben so eine Sache.

Wenn jemand behauptet, ZACKBUM und sein Herausgeber seien in Wirklichkeit von Nordkorea und Russland bezahlte Influencer, dann ist das einwandfrei strafrechtlich relevant. Sagt dieser Jemand dann, er habe dafür drei voneinander unabhängige und seriöse Quellen, die ihm auch entsprechende Zahlungen gezeigt hätten, er könne die aber nicht nennen – Quellenschutz –, dann geht das natürlich nicht.

Denn entweder erbringt dieser Jemand vor Gericht den Wahrheitsbeweis für seine Behauptungen, oder aber er wird verurteilt. So einfach ist das. Trotzdem erhebt sich Geschrei in den Medien, mit diesen Einvernahmen werde die Pressefreiheit strapaziert, die Informationsbeschaffung gefährdet, denn Medien seien nun mal auf Quellen angewiesen. Daher sei diese Untersuchung brandgefährlich.

Das ist Unsinn. Ein Journalist, der an einer Geheimnisverletzung beteiligt ist, muss damit rechnen, dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Das ist halt sein Berufsrisiko. Durch seine Tätigkeit steht er nicht einfach über dem Gesetz. Es ist vielmehr ein Ausdruck von Feigheit und Drückebergerei, wenn Journalisten gerne Geheimnisverletzungen ausschlachten möchten, aber ohne Folgen.

Das gelingt ihnen auch regelmässig mit sogenannten Papers und Leaks. Das sind in Wirklichkeit gestohlene Geschäftsunterlagen, und was die Journalisten mit ihrem Ausschlachten tun, ist nichts anderes als Hehlerei. Aber die Bestohlenen sitzen meist auf kleinen Inseln im Meer oder in Ländern wie Panama, und von dort aus ist es eher schwierig, gegen diese Verletzung des Geschäftsgeheimnisses rechtlich vorzugehen.

Das gilt halt nicht, wenn eine Information aus der Schweizer Bundesverwaltung tropft.

Zudem werden im Protest zwei Dinge zusammengeworfen, die nicht zusammen gehören. Im Fall des Ringier-CEO Walder untersucht der Sonderermittler offenbar, ob es zwischen dem Ringier-Verlag und dem Departement des Bundesrats Alain Berset eine Art Gentleman Agreement gab. Ringier bekommt exklusive Vorabinformationen und zeichnet dafür ein positives und wohlwollendes Bild des Bundesrats.

Es gibt zumindest Indizien für diesen Verdacht. Die persönliche Nähe von Berset und Walder ist bekannt. Der Bundesrat nahm beispielsweise an der Premierenfeier des neuen Ringier-Produkts «Interview by Ringier» teil. Darin war er als Fotomodel und als Interviewer aufgetreten, eigentlich unerhört für einen amtierenden Bundesrat. Zudem hatte Walder in einem inzwischen berüchtigten Video «nur unter uns» bekannt gegeben, dass er seine Redaktionen weltweit angewiesen habe, die Regierungspolitik in der Bekämpfung der Pandemie zu unterstützen und wohlwollend zu begleiten.

Diese Thematik unterscheidet sich völlig von der Frage, wer allenfalls das Amtsgeheimnis in der Cryptoaffäre verletzt hat. Es ist allerdings ein geschickter kommunikativer Schachzug, das miteinander zu vermischen. Aber darauf fallen hoffentlich nicht allzu viele Journalisten – ausserhalb von persoenlich.com – herein. Oder?

«Die A…lochkarte gezogen»

In diesem Titelzitat ist die ganze Verlogenheit der Medien konzentriert.

Es ist Rampenverkauf im Fall Vincenz. Der Prozess biegt in die Zielgerade ein; nach kürzerer oder längerer Schamfrist wird das Urteil verkündet. Danach wird appelliert, man sieht sich so in einem Jahr vor dem Obergericht Zürich, dann vor dem Bundesgericht. Wer weiss, vielleicht auch noch in Strassburg.

Die Aufmerksamkeits- und Erregungskurve hat ihren Höhepunkt überschritten. Zum Urteil ist der Stehsatz schon geschrieben. Unterbietet es deutlich die für die Hauptangeklagten geforderten sechs Jahre Knast, dann hat der Staatsanwalt eine weitere Klatsche abgeholt.

 

Bleibt es im unbedingten Bereich oder liegt es nur unwesentlich unter dem Strafantrag, dann haben die Beiden ihre wohlverdiente Strafe gekriegt, wird zu wildem Spesengebaren und dem Schaufeln in den eigenen Sack ein Riegel geschoben.

Ist noch etwas nicht ausgeschlachtet worden?

Aber vorher muss noch weg, was man noch im Archiv hat. Das ist nicht mehr allzu viel, nachdem drei Jahre lang eigentlich jedes Dokument, das während der elend langen Strafuntersuchung zum Vorschein kam und sich skandalisieren liess, den Weg in die Medien fand.

Verklemmt ein Wort nicht ausschreiben,
aber ungehemmt aus vertraulichen Protokollen zitieren …

Also Höhepunkt die gesamte Anklageschrift, die schneller in der Presse war als bei den Angeklagten. Dass das alles dem Amtsgeheimnis unterliegt, ach ja, ein paar müde Ermittlungsversuche gegen unbekannt, pro forma und aussichtslos.

Dabei hätte eine Überwachung der Kommunikationsmittel einschlägig bekannter Journalisten genügt, um das Offenkundige zu beweisen. Da weder Lukas Hässig noch Arthur Rutishauser in die elektronischen Archive eingebrochen sind, wurden ihnen all die saftigen Trouvaillen zugesteckt.

Angefangen mit einer dubiosen Banküberweisung, die unter klarem Bruch des theoretisch immer noch existierenden Bankgeheimnisses ihren Weg zu «Inside Paradeplatz» fand. Erst viel, viel später bequemten sich die Strafverfolgungsbehörden, Untersuchungshandlungen deswegen zu imitieren.

Ene mene, mu, wer war’s?

Zudem sind die möglichen Quellen an drei Fingern abzählbar. Die Staatsanwaltschaft, was bei dem Ausmass der geleakten Dokumente sehr unwahrscheinlich ist und keinerlei Präzedenzfälle kennt. Dass der Staatsanwalt die Medien und vor allem Rutishauser dafür instrumentalisierte, immer wieder das baldige Ende der Untersuchung anzukündigen – bis das so lächerlich wurde, dass es fortan unterblieb – geschenkt. Aber Weiterleitung von beschlagnahmten Unterlagen? Ausgeschlossen.

Kenntnis davon hatten die Beschuldigten, inzwischen Angeklagten. Plus deren Anwälte. Dass hier ein Interesse vorhanden sein könnte, oberpeinliche Details von Spesenrittertum und fragwürdigem Geschäftsgebaren an die Öffentlichkeit zu bringen, kann man ausschliessen.

Bleibt der dritte Finger. Auch ein Privatkläger hat vollständige Akteneinsicht. Raiffeisen ist Privatkläger und hat mit Vincenz und Stocker auch noch zivilrechtlich ein paar Hühnchen zu rupfen. Aber natürlich gilt die Unschuldsvermutung, of course.

Nun räumt Arthur Rutishauser in der aktuellen «SonntagsZeitung» noch die letzten Reste aus seinem Archiv weg und zitiert ausführlich aus Abhörprotokollen von Telefonaten, die zwischen den Hauptbeteiligten und auch dem damaligen CEO von Raiffeisen geführt wurden.

Dass der Beitrag lausig redigiert ist, Tipp- und Orthografiefehler enthält, den Nachfolger von Vincenz als seinen Vorgänger adressiert – alles Indizien für die zunehmende Qualitätsverluderung bei Tamedia.

Ohne Wissen der später Angeklagten wurden im Februar 2018, kurz vor ihrer Verhaftung, die Telefone von Pierin Vincenz und Beat Stocker abgehört. Anlass dazu bot eine Strafanzeige, die die Kreditkartenfirma Aduno eingereicht hatte.

Der interne Knatsch bei Investnet

Wenn die Protokolle echt sind, wovon man ausgehen muss, zeichnen sie die Auseinandersetzung nach, die zwischen den Gründern von Investnet und dem in Ungnade gefallenen Vincenz stattfanden. Der war an der Firma beteiligt und Präsident des Verwaltungsrats.

Man wollte sich nun dringend von ihm trennen, während Vincenz frustriert feststellte, dass er ja die «Arschlochkarte gezogen» habe. Das sei auch so, bestätigte einer der Investnet-Gründer gegenüber Stocker.

Dann geben die Aufzeichnungen ein eigentlich übliches Gefeilsche wieder; Vincenz wollte 20 Millionen plus spätere Gewinnbeteiligung von 15 Millionen für seinen Ausstieg, Investnet wollte nur 10 Millionen zahlen. Dann wurde Druck aufgesetzt; das Angebot gelte noch 24 Stunden, dann sei Schluss. Vincenz lehnte ab und bestand auf mindestens 32 Millionen.

Eigentlich wollte er Anfang März sich ein, zwei Wochen Ferien in der Karibik und eventuell in Brasilien gönnen. Stattdessen wurden Vincenz und Stocker am 27. Februar verhaftet und blieben bis 12. Juni 2018 in U-Haft.

Das beendete das Gefeilsche sozusagen mit anderen Mitteln. Zudem sind die beiden bis heute mit Raiffeisen über Kreuz, dabei geht es um über 100 Millionen Franken. Hintergrund sind komplizierte Vertragswerke. Grundlagenirrtum, Aktionärsbindungsverträge, Juristenfutter satt.

Wo eigentlich die Musik spielt …

Aber auf diese Zusammenhänge wird kaum bis nie hingewiesen. Es siegt das fast kindische Vergnügen, immer wieder aus streng vertraulichen, durch das Amtsgeheimnis geschützten Dokumenten und Protokollen zu zitieren.

Immerhin, Rufschädigung findet dadurch nicht mehr statt; der Ruf von Vincenz ist vollständig und unwiderruflich ruiniert. Natürlich gilt für ihn – kicher, gröl, schenkelklopf – weiterhin die Unschuldsvermutung.

Für Rutishauser allerdings nicht. Nur macht das ihm nix.