Schlagwortarchiv für: absurd

Sie Bimbo, Sie!

Sind Sie jetzt beleidigt? Dann müssen Sie Bundesrichter sein.

Das absurde Theater hat ein Ende gefunden, Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: auch das Bundesgericht lehnt in letzter Instanz den Eintrag der Wortmarke «Bimbo QSR» ab.

Das wollte einer der grössten Backwarenhersteller der Welt beim Institut für Geistiges Eigentum registrieren lassen, weil er plante, in der Schweiz eine Kette von Schnellrestaurants aufzubauen.

Dazu muss man wissen, dass die mexikanische Firma Bimbo Group rund 140’000 Mitarbeiter überall auf der Welt beschäftigt und auf ganzen Lastwagenflotten, Fabrikhallen und auch Produkten seit vielen Jahrzehnten der Name «Bimbo» prangt. Weil die Firma halt so heisst.

ZACKBUM musste schon mehrfach über diesen Irrwitz berichten. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass der Eintrag zu Recht verweigert wurde, weil das Wort sittenwidrig, diskriminierend und rassistisch sei. Oder im Wortlaut der Sprachpäpste zu Lausanne, der Begriff sei «ein stark diskriminierendes Schimpfwort für Personen mit dunkler Hautfarbe».

So weit, so schwachsinnig. Dabei stützt sich das oberste Gericht nicht zuletzt auf die Behauptung des Duden, das Wort sei ein «stark diskriminierendes Schimpfwort». Offenbar unterliegen auch die Richter dem Irrtum, dass der Duden die höchste Sprachinstanz bei Deutsch sei. Das ist natürlich Quatsch, das ist der «Rat für deutsche Rechtschreibung». In dessen Wörterverzeichnis existiert der Begriff «Bimbo» nicht.

Der ist nicht nur eine abwertende Bezeichnung, er ist auch ein Begriff für Kleinkind oder, auf Englisch, für eine intelligenzmässig unterbemittelte Frau. Also liegt seine allenfalls diskriminierende Wirkung im Auge oder Ohr des Betrachters und Hörers.

Dass der Duden, der sich immer mehr von ordentlichem Deutsch entfernt und offen für Wokes und Sprachvergewaltigungen wie «Menschin» wird, bei Bimbo nur die herabsetzende Bezeichnung für Dunkelhäutige sieht, passt ins Bild, ist aber schlichtweg sprachlich nicht ganz korrekt.

Völlig absurd wird es, wenn ein Weltkonzern, der seit 1945 unter diesem Namen existiert, Markenschutz in der Schweiz beantragt und diesen verweigert bekommt. Vielleicht sollte das Bundesgericht auch mal darüber nachdenken, ob die Verwendung eines weissen (!) Teddybären (männlich, blaue Augen!) im Logo von Bimbo nicht auch diskriminierend sein könnte.

Alle Gutmenschen, die froh über dieses Urteil sind, sollten aber zukünftig davon absehen, in Brötchen von McDonald’s oder anderen Schnellimbissketten zu beissen. Überhaupt ist der Verzehr solcher Backwaren höchst gefährlich. Denn wer liefert hier die Sättigungsbeilage zum Hamburger oder anderem Naschwerk?

Genau, Bimbo tut das. Deshalb wird ZACKBUM zukünftig all diese Sprachreiniger als Bimbos bezeichnen. Wir tun das aber in nicht-diskriminierender Absicht und unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit.

 

Meinungs-Anzeiger

Charlotte Walser rechnet mit dem Parlament ab.

Zusammen mit Sascha Britsko ist Charlotte Walser das Schicksal der ukrainischen Flüchtlinge in der Schweiz ein Herzensanliegen. Gibt es zunehmend Beschwerden, dass die Arbeitsfähigen nicht arbeitswillig sind, dann steuern die beiden mit ein paar unrepräsentativen Erfolgsstorys in der pluralistischen Forumspublizistik von Tamedia dagegen.

Dass geflüchtete Ukrainer mit dem Spezial-Schutzstatus S zunehmend für Unmut sorgen, weil es Schweizer gibt, die ein Leben lang arbeiteten und nicht dermassen viele Sozialleistungen beziehen können, na und. Das kratzt Walser doch nicht. Sie trauert wohl immer noch ihrer Tätigkeit für InfoSüd und die UNHCR, die UNO-Flüchtlingsorganisation, nach.

Also erhebt sie larmoyant Klage. Mit einem schön demagogischen Einstieg, der zwei Ereignisse zusammenstöpselt: «Die Ukraine war in den vergangenen Tagen wieder von schweren Angriffen betroffen – den schwersten seit Kriegsbeginn. Der heftige Raketenbeschuss hielt das Schweizer Parlament aber nicht davon ab, den Schutzstatus S für ukrainische Flüchtlinge infrage zu stellen.»

Dass die parlamentarischen Mühlen langsam mahlen und der Zeitpunkt der Debatte überhaupt nichts mit schweren Angriffen zu tun hat – was soll’s, macht sich doch gut. Ausserdem stellte das Parlament den Schutzstatus S überhaupt nicht infrage. Was soll’s.

Aber, da muss Walser ganz streng werden, was erlauben sich die Parlamentarier? «Denn noch ist es – glücklicherweise – nicht das Parlament, das in der Schweiz entscheidet, welche Regionen auf der Welt sicher sind oder wem Verfolgung droht. Auch wenn es sich anmasst, diese Frage vom Ratssaal aus beurteilen zu können.»

Unglaublich, was sich Walser da anmasst, aus dem Glashaus an der Werdstrasse oder aus ihrer Verrichtungsbox massregeln zu können. Vielleicht ist es ihr nicht bekannt, dass nicht allzu wenige Ukraineflüchtlinge gerne Ferien machen – in der Ukraine. Denn weite Teile des Landes sind nach wie vor vom Krieg verschont. Aus diesem Grund, und das verschweigt Walser wohlweislich, will das Parlament den Schutzstatus S aberkennen, wenn sich der Flüchtling länger als 14 Tage nicht in der Schweiz aufhält. Schmerzlich, dass so die Ferien dramatisch verkürzt werden.

Zum Schluss ihrer kurzen Philippika geht Walser richtig in die Vollen:

«Welchen Schaden es mit dem Entscheid verursacht, scheint dem Parlament egal zu sein. Für ein bisschen symbolische Härte nimmt es in Kauf, mit dem Schweizer Alleingang die EU zu verärgern, die auf ein koordiniertes Vorgehen setzt. Es nimmt in Kauf, Russland als Aggressor zu erfreuen. Und es stösst die ukrainischen Flüchtlinge vor den Kopf. Die implizite Botschaft an sie lautet: Ihr seid hier nicht mehr erwünscht. Offenbar war es das mit Solidarität, zumindest im Bundeshaus. Ein trauriges Zeichen.»

Bevor wir die Taschentücher zücken oder uns gegenseitig ins Hemd heulen, schauen wir uns die Behauptungen genauer an. Die Schweiz könnte die EU verärgern? Die EU, die inzwischen selbst einräumt, dass sie die Flüchtlingsproblematik nicht im Griff hat, deren «koordiniertes Vorgehen» so aussieht, dass Mitgliedstaaten den Flüchtlingswahnsinn nicht mehr mitmachen und ihre Grenzen schliessen – oder Flüchtlinge einfach durchwinken, sich keiner an die Quotenregelungen halten will? Absurd.

«Russland als Aggressor erfreuen»? Was soll Russland denn freuen, wenn die Schweiz keine nicht asylwürdigen Flüchtlinge mehr aufnimmt? Absurd.

«Stösst Flüchtlinge vor den Kopf»? Wohl nur solche, die meinen, Asyl sei ein garantiertes Recht, das man nur einzufordern hat, und schon kann man seinen SUV auf Kosten des Schweizer Steuerzahlers auftanken und sich endlich mal das Gebiss regeln lassen. Absurd.

«War es das mit der Solidarität»? Die Schweiz zahlt 1,7 Milliarden Franken für Ukraine-Flüchtlinge im Jahr. Plus Hunderte Millionen «Wiederaufbauhilfe», bis 2036 soll sich das auf 5 Milliarden Franken summieren. Das soll in den Augen von Walser keine Solidarität sein? Absurd.

«Ein trauriges Zeichen»? Allerdings. Für verpeilte Weltfremdheit, Realitätsferne, präpotente Rechthaberei. Natürlich soll man seinen Lesern nicht unbedingt nach dem Mund schreiben. Aber der Mehrheit dermassen frech eins über die Rübe zu geben, dazu noch den Schweizer National- und Ständerat abkanzeln, das braucht schon eine ungesunde Menge an oberlehrerhafter Verbohrtheit.

Lalü, lala, Lora, Part II

Die Audio-Spielwiese für Linke in kurzen Hosen und hohem Erregungspotenzial.

Auch beim Radio Lora gilt, dass es niemandem verwehrt ist, sich öffentlich zum Deppen zu machen. Ingroup-Sendungen, linksradikales und kampffeministisches Gedöns, Klagen über die Ungerechtigkeit der Welt, über den Imperialismus, das Patriarchat, Bullenschweine, die Repression, die Unterdrückung, die Ausgrenzung, Sexismus, Rassismus, über Rechtsradikalismus, Hetze und Ungemach, wer’s anhören mag und aushält, wohlan. Stefan Millius hat sich unerschrocken einem Selbstversuch unterzogen – und forderte Schmerzensgeld.

Allerdings sieht das Ganze etwas anders aus, wenn diese Dröhnung  jährlich mit rund 750’000 Franken Steuergeldern subventioniert wird. Das nehmen die Lora-Macher gerne von diesem postkolonialistischen Repressionsstaat, den man doch mal zu Gurkensalat machen wollte.

Nun ist es dem ansonsten lediglich in seiner kleinen Gesinnungsblase sendenden Radio widerfahren, dass sich die NZZ seine Inhalte zur Brust genommen hat. Mit vernichtendem Ergebnis:

«So setzt sich Radio Lora nicht für eine gewaltfreie Gesellschaft ein, sondern verliest Rechtfertigungen für Attacken auf Polizisten und für bewaffnete Terrorangriffe auf Zivilisten.»
«Die Sendungsmacher verherrlichen RAF-Mitglieder und Flugzeugentführerinnen und spielen Musik, die als antisemitisch gilt. Statt Vielfalt und kontroverse Debatten gibt es linken bis linksextremen Einheitsbrei.»

Darauf entwickelte sich ein typisches Beispiel von Erregungsbewirtschaftung. Die SVP erregte sich, Verteidiger von Lora erregten sich, und ZACKBUM schrieb hellseherisch: Und dann geht alles weiter seinen gewohnten Gang. Und die Karawane zieht weiter.

Nicht ganz, denn nach einer ersten grossmäuligen Antwort hat das Alternativ-Radio inzwischen geruht, die Vorwürfe etwas genauer zu untersuchen – und das Ergebnis seinem Lieblingsorgan Tagi durchzustechen. Da hört es sich nun etwas kleinlauter als noch am Anfang an, wo die Radiomacher tönten:

«Am 29. Mai 2024 veröffentlichte die NZZ einen polemischen und mit unwahren Behauptungen gespickten Artikel über das Radio LoRa. Zuvor hat uns der Autor ein Dokument mit Fragen geschickt. Diese Fragen waren tendenziös, suggestiv und vorverurteilend. Die Formulierung der Fragen war nicht darauf ausgelegt, die Wahrheit zu erforschen und sich fair mit dem Radio LoRa auseinanderzusetzen. Deshalb und vor dem Hintergrund dessen, dass die NZZ seit einiger Zeit gezielte negative Berichterstattung gegen den alternativen Kultur- und Begegnungsraum Zentralwäscherei führt, hat Radio LoRa verzichtet, die Fragen der NZZ zu beantworten

Besonders putzig war die Begründung, wieso man die Gelegenheit nicht nutzte, auf Fragen der NZZ zu antworten.

Nun hat sich aber eine «Sendungskommission» die Sache genauer angeschaut. Resultat, laut Tagi: «Die achtköpfige Kommission räumt gewisse Fehler ein, dementiert aber andere Vorhaltungen als «absurd»».

So zum Beispiel: «Man mag diese Lieder geschmacklos oder abstossend finden, aus ihnen aber darauf zu schliessen, dass die Sendungsmacher und Sendungsmacherinnen die Liedinhalte ernsthaft teilen, ist reine Polemik.» Es geht um hochstehende Lyrik der Band K.I.Z. Duftmarke:

«Boom, boom, boom, boom
Ich bring› euch alle um
Bring› euch alle um, bring› euch alle um
Boom, boom, boom, boom
Ich bring› euch alle um
Bring› euch alle um, bring› euch alle um
Boom, boom, boom, boom»

Auch mit den Aufrufen zu illegalen Kundgebungen sei es so eine Sache. Auch da konnte die Sendungskommission Entwarnung geben. Aufrufe wie «Heraus zum 25. November. Wir schlagen zurück!» oder «Bildet Banden», das müsse man nicht so eng sehen: «Die Slogans seien in feministischen Kreisen weitverbreitet und würden unabhängig von Demonstrationen verwendet, um sich für eine gerechtere Welt starkzumachen. Die Sendekommission kommt zum Schluss: Kein Handlungsbedarf.»

Immerhin, mehrere Aufrufe zu Nachdemos am 1. Mai könnten tatsächlich, räusper, falsch verstanden werden. Aber: «Dass Lora aber als taktisches Führungsorgan fungiere, sei «haltlos und absurd», steht im Bericht. Denn Lora sei weder an der Organisation der Nachdemo beteiligt noch führe es eine Koordinationsfunktion aus.»

Wenn den Bullenschweinen allerdings vorgeworfen wird, sie ermordeten immer wieder Menschen aus purem Rassismus, «wäre an dieser Stelle tatsächlich nötig gewesen, das verlesene Communiqué zu kommentieren oder in einen eigenen redaktionellen Beitrag einzubetten». Immerhin.

Diese «Untersuchung» wurde auch ans Bakom geschickt, dass den Bericht «erhalten und analysiert» habe. Aber inhaltliche Verstösse  müssten dann bei der UBI gemeldet werden, im Fall. Erst wenn die Unabhängige Beschwerdeinstanz eine Rechtsverletzung feststelle, könne beim Uvek ein Konzessionsentzug beantragt werden.

Also muss sich ZACKBUM wiederholen: Und geht alles weiter seinen gewohnten Gang.