Wumms: Joyce Küng
Anti-Rassismus und Wahn liegen eng beieinander.
Joyce Küng schreibt gelegentlich für die «Weltwoche». Das macht ja nix. Joyce Küng ist, laut eigenem Eingeständnis, Brasilianerin. Auch das spricht nicht gegen sie. Küng kandidiert für den Zürcher Kantonsrat. Dafür muss man keinen IQ-Test ablegen. Glück gehabt.
Denn Küng fühlte sich rassistisch angemacht. Nun wird’s einen Moment lang so kompliziert wie in einer brasilianischen Telenovela. Das sind Endlos-Serien, in denen drittklassige Schauspieler fünftklassige Drehbücher um Intrigen, Liebe und Verrat runterspuhlen. Aber am Ende siegt immer das Gute.
So ist’s auch in der Realität. Denn Küng fühlte sich durch diese Meldung rassistisch betroffen:
Von den Bolsonaro-Anhängern mit hochgereckter rechter Hand? Aber nein. von nau.ch, das dieses Foto samt Titel publizierte. Hä?
Nun, zitieren wir Küng: «Heute habe ich zwei Strafanträge wegen rassistischer Diskriminierung verfasst verschickt. Es ging um die Unterstellung – trotz besseren Wissens –, Brasilianer hätten einen Hitlergruss an einer Demo gemacht.» Hä?
Ist eben kompliziert. Also, laut Küng sei das gar kein Hitlergruss. Vielleicht heben Brasilianer die rechte Hand, wenn sie sich damit hinter dem linken Ohrläppchen kratzen möchten. Wie auch immer, aber wieso ist das rassistisch gegenüber Küng? «Ich bin als Brasilianerin direkt betroffen.» Aha. Also zweimal Strafanzeige, gegen nau.ch und gegen einen Schlingel, der diese Meldung retweetet hatte.
Aber, oh Schreck, vielleicht ist auch die Staatsanwaltschaft rassistisch. Denn die schreibt: es werden «auch nicht ansatzweise eines oder oder mehrere objektive Tatbestandsmerkmale von Art. 261bis StGB erfüllt. Und schon gar nicht kann behauptet werden, «diese Äusserung in diesem Kontext ist klar auf meine Herkunft bezogen und verletzt mich in meiner ethnischen Zugehörigkeit»».
Art. 261bis ist die Antirassismus-Strafnorm im Schweizer Strafgesetzbuch, bleibt nachzutragen. Dann erklärt die Staatsanwaltschaft noch gaaanz laaangsam, was man heutzutage unter einem Hitlergruss versteht und was es bedeutet, wenn einer den rechten Arm reckt. Der bringe «nach dem Eindruck eines unbefangenen durchschnittlichen Betrachters zum Ausdruck, dass er sich zum nationalsozialistischen Gedankengut zumindest in Teilen bekennt».
Nun mag ja sein, dass viele Brasilianer zu blöd sind, um den Symbolgehalt dieser Geste zu kennen. Das wollen wir aber nicht unterstellen, weil das tendenziell rassistisch wäre.
Nun wird es einen Moment ganz heikel. Denn wie soll man diese Verschwendung von Steuergeldern, diese an den Haaren herbeigezogene Aktion, diesen Missbrauch ad absurdum des Art. 261bis qualifizieren? Ohne selbst Opfer einer Strafanzeige von Küng zu werden?
Versuchen wir es mit einem Umweg. ZACKBUM-Autor René Zeyer ist von Haus aus Deutscher. Nehmen wir an, ein Schweizer Medium zeigt ein Foto einiger Deutscher, die mit der rechten Hand in der Luft fühlen wollen, ob es regnet. Behauptet aber dreist, die hätten den Hitlergruss gemacht. Und davon würde sich Zeyer in seiner «ethnischen Zugehörigkeit verletzt» fühlen und Strafanzeige einreichen.
Wäre dem so, würde ZACKBUM Zeyer als furzdoof, quietschblöd, beknackt, bescheuert, Sprung in der Schüssel, Wand draussen beschimpfen. Und fordern, dass man ihm sofort die Lizenz zum Schreiben wegnimmt, bis er sich dafür entschuldigt hätte und geschworen, so etwas nie mehr zu tun.