Der Fürst, der schweigt

Liechtenstein adelt die Peinlichkeit ins Unerträgliche.

Dem absolutistisch beherrschten Geldbunker sind die Kronjuwelen abhanden gekommen. Alle 31’000 wirtschaftlich Berechtigten an Stiftungen, Trusts & Co. mussten zur Kenntnis nehmen, dass die sie identifizierenden Daten in unbefugten Händen sind.

Diskretion, Vertrauen, Sicherheit: futsch.

Das lässt sich noch steigern. Nach gegenteiligen Behauptungen stellte sich heraus, dass der Datenraub kinderleicht war. Einfach in die Datenbank einloggen, dann über Stunden hinweg alle Daten absaugen. Während das Fürstentum den Schlaf der Ungerechten schlief und es keine Alarmsirene aufweckte.

Dann hatten die «Rechtsträger», also die paar Handvoll fürstlichen Treuhänder, die nette Aufgabe, das ihren Kunden zu verklickern. Seither schlafen sie schlecht, denn unter ihren Mandanten hat es auch solche, die auf so etwas sehr ungnädig und auch nicht sehr zivilisiert zu reagieren pflegen.

Auch das lässt sich noch steigern. Seit dem 19. August herrscht auf der extra eingerichteten Webseite Grabesruhe. Neue Erkenntnisse über die Diebe, den Verbleib der Daten? Ach was, der Krisenstab arbeitet zwar angeblich Tag und Nacht, aber ergebnislos.

Wer ist eigentlich für das Desaster verantwortlich? Natürlich letztlich der Fürst, denn er herrscht absolut über Regierung, Parlament und Justiz. Das ist schön für ihn, hat aber den Nachteil, dass er auch den Kopf hinhalten sollte. Tut er aber nicht.

Inzwischen verdichten sich die Gerüchte, dass eine heimische Bude namens Aviita das Desaster angerichtet hat, weil sie die Datenbank baute und eine lächerliche IT-Security draufstülpte. Alles Beziehungssache im Ländle.

Dazu gibt es eine Chronologie. Laut Regierungsberichten wurde eine erste Software für ein solches Register 2020 fertiggestellt worden sei. Aber bereits 2021 musste sie wegen neuer gesetzlicher Anforderungen durch EU-Geldwäschereirichtlinien wieder ersetzt werden. Die wurde dann unter erheblichem Zeitdruck gebastelt und sollte angeblich hohen Sicherheitsstandards entsprechen. Hier darf kurz gelacht werden.

Anschliessend vergeht einem das Lachen. Denn ZACKBUM versucht seit inzwischen mehr als zwei Wochen vergeblich, Auskünfte zu erlangen. Wohlbegründet und unter Berufung auf das auch in Liechtenstein existierende Öffentlichkeitsgesetz.

Das sieht so aus:

Ich stelle klar, dass mein Schreiben als förmliches Gesuch um Akteneinsicht gemäss Art. 29 und Art. 32 des Gesetzes über die Information der Bevölkerung (Informationsgesetz; IG) zu behandeln ist.

Ich beantrage Einsicht in beziehungsweise Herausgabe von Kopien folgender amtlicher Unterlagen:

  • Vergabeentscheid bzw. Zuschlagsverfügung für Entwicklung und Betrieb der betroffenen IT-Plattform;
  • Auftrag bzw. Vertrag zwischen dem Land Liechtenstein/Amt für Informatik und dem externen IT-Dienstleister;
  • Rechnungen bzw. Auftragsbestätigungen;
  • Pflichtenheft bzw. Leistungsbeschreibung;
  • Unterlagen, aus denen die Namen der mit Entwicklung, Wartung und IT-Sicherheit beauftragten externen Unternehmen hervorgehen.

An diesen Unterlagen besteht ein erhebliches öffentliches Interesse. Nach dem bekannt gewordenen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall besteht insbesondere ein legitimes Interesse daran zu erfahren, welche privaten Unternehmen mit Entwicklung, Betrieb, Wartung und Sicherheit der betroffenen staatlichen IT-Infrastruktur beauftragt wurden.

Ich mache zudem als Journalist ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 29 Abs. 1 IG geltend. Ergänzend verweise ich auf Art. 12 Abs. 1 IG, wonach Anfragen, Abklärungen und Recherchen von Medienschaffenden nach Möglichkeit zu unterstützen sind.

Der bisherige Hinweis, wonach die forensischen Untersuchungen noch laufen und deshalb «aktuell keine Angaben zum Anbieter» gemacht werden könnten, beantwortet mein Akteneinsichtsgesuch nicht. Insbesondere wird damit nicht dargelegt, welcher konkrete Verweigerungsgrund nach Art. 31 IG hinsichtlich welcher der verlangten Unterlagen vorliegen soll.

Soweit einzelne Bestandteile der verlangten Dokumente sicherheitsrelevante technische Angaben, personenbezogene Daten oder schützenswerte Geschäftsgeheimnisse enthalten, bin ich ausdrücklich mit deren Schwärzung einverstanden. Dies rechtfertigt jedoch nicht ohne Weiteres die Verweigerung der gesamten Unterlagen oder insbesondere die Geheimhaltung der Identität der beauftragten Unternehmen.

Ich ersuche daher um Gewährung der beantragten Akteneinsicht.

Sollte die Akteneinsicht ganz oder teilweise verweigert werden, ersuche ich um Erlass einer rechtsmittelfähigen Verfügung unter genauer Bezeichnung der gesetzlichen Grundlage und der konkreten überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen gemäss Art. 31 IG, die der Herausgabe der jeweiligen Unterlage entgegenstehen.

Nach mehrmaligem Nachstochern geruhte die fürstliche Regierung, nach zwei Wochen folgende Null-Antwort zu geben:

«Besten Dank für Ihr Gesuch um Akteneinsicht. Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags.
Ihr Gesuch wird derzeit geprüft und bearbeitet. Sobald die entsprechenden Abklärungen abgeschlossen sind, werden wir Sie über das weitere Vorgehen informieren.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen.»

Nein, da herrscht keinerlei Verständnis. Beschleunigungsgebot, einfache, präzise Anfrage, inhaltliche Antwort oder rechtsmittelfähige Verfügung, damit die Fürstenjustiz in Anspruch genommen werden könnte?

Die Antwort lautet offensichtlich: he, wir sind hier in Liechtenstein. Hier herrschen rechtsfreie Zustände.

6 Kommentare
  1. Guido Kirschke
    Guido Kirschke sagte:

    Mir fehlt eine Frage auf der Liste: Welche belastbaren Belege für den unautorisierten Zugriff auf die Datenbank gibt es?

    Antworten
  2. Feiger Anonymer
    Feiger Anonymer sagte:

    In der ansonsten wirklich gelungenen Karikatur hat sich ein Fehler eingeschlichen: die Sprechblase ganz rechts unten ist fälschlicherweise dem Journalisten zugeordnet, statt dem Funktionär.

    Antworten

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