Höchste Richter wollen, dass Vincenz-Aufdecker vor Kadi muss
Vor 10 Jahren erschien auf «Inside Paradeplatz» entscheidende Story, die zum Prozess des Jahrzehnts führte. Jetzt sagt Lausanne: Das soll kosten.
Von Lukas Hässig*
Der hier Schreibende wollte den Strafprozess wegen behaupteter Bankgeheimnis-Verletzung mittels Verdikt vom Bundesgericht beenden.
Das missglückte. Drei höchste Richter des Landes lehnten eine entsprechende Beschwerde ab.
1’200 Franken Gerichtskosten sind zu zahlen, die Sache sei von der zuständigen Instanz voranzutreiben.

Du gehörst vor den Richter (BGer)
Will heissen, die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte – die gleiche, welche den grossen Fall Vincenz in den Händen hält – muss jetzt Anklage gegen den Journalisten erheben.
Weil er am 27. Juli 2016 aufzeigte, wie Pierin Vincenz als CEO der Raiffeisen und sein Freund Beat Stocker als wichtiger Player in der Kartenfirma Aduno, massgeblich in Raiffeisen-Hand mit Vincenz als Präsident, geheime Deals tätigten.
Im Herbst 2017, mehr als Jahr später, platzte dann der Vincenz-Skandal, indem die Finma je ein Enforcement gegen den Banker und die Bank eröffnete. Vincenz musste alle Finanz-Mandate hergeben.
Wiederum ein paar Monate später schlugen die Zürcher Straffahnder zu. Früh am Morgen holten sie im Februar 2018 Vincenz und Stocker an ihren jeweiligen Wohnorten ab, nach stundenlangen Verhören steckten sie die beiden in U-Haft.
Dort blieben sie 100 Tage. Im April 2022 verurteilte das Zürcher Bezirksgericht Vincenz zu drei Jahren und 9 Monate, Stocker zu 4 Jahren. Es gilt weiter die Unschuldsvermutung.
Die beiden und alle weiteren Involvierten zogen nämlich den Fall weiter, in zwei Wochen stehen sie erneut vor den Gerichtsschranken, diesmal am Zürcher Hirschengraben vor dem Obergericht.
Dort sitzt auch jener Richter, der entscheidend dafür ist, dass der Aufdecker des Wirtschafts-Krimis selber ein Krimineller sein soll.
Der zuständige Unparteiische für alles, was in Strafsachen im Kanton Zürich an Formellem beschlossen wird, gab drei Mal Beat Stocker recht.

„Sie hören von mir!“ (B. Stocker, NZZ; IP)
Der Vincenz-Buddy und erstinstanzlich wegen Betrugs und weiterer Delikte Verurteilte wehrte sich jeweils gegen den Entscheid der ermittelnden Staatsanwaltschaft, das Verfahren wegen Bankgeheimnis-Verletzung gegen den Journalisten einzustellen.
Der Oberrichter stützte Stocker – es bestehe eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit, deshalb müsse der Aufdecker sich vor einem Sachgericht verantworten.
Stocker ist die treibende Kraft hinter dem Verfahren gegen den Journalisten; der Vincenz-Kompagnon hat schon immer behauptet, dass hinter seiner eigenen Tragödie eine Verletzung des Bankgeheimnisses stecke.
Belegen will er das mit einem Dokument von Julius Bär. Der Artikel vor 10 Jahren basiere auf einem „Compliance“-Bericht der Privatbank.
Auch Vincenz fuchtelte stets mit der Bankgeheimnis-Keule. Er drohte schon am Tag vor der ersten Publikation zum Thema, im April 2016, allen mit harter Vergeltung.
„Das geht niemanden etwas an“, schrieb er per SMS auf Fragen zu einer 2,9 Millionen-Überweisung von Stocker, „und ich werde alle juristischen Mittel einsetzen um herauszufinden, wer das Bankgeheimnis in derart grober Weise verletzt.“
Danach haben sowohl Vincenz als auch Stocker lange gar nichts unternommen. Vielmehr löschten sie schnell Spuren.
Ihr Zuger Finanz-Vehikel, mit dem sie sich vorab an Firmen beteiligten, die dann bei der Aduno landeten und das offiziell von einem Anwalt geführt wurde, landete still und heimlich in neuen Händen.
Erst als sie selber nichts mehr zu verlieren hatten, nachdem sie lange im Gefängnis sassen, änderten sie die Taktik. Jedenfalls Stocker; Vincenz zeigte nie Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung des Medienschaffenden.
Stocker aber gab keine Ruhe. Jetzt hat er nach dem Oberrichter auch bei den drei Bundesrichtern Gehör gefunden. Beide hohen Gerichtsinstanzen haben mit ihren Entscheiden verfügt:
Der Vincenz-Aufdecker gehört vor den Kadi.

„Sehr unvollständige Beweislage“ (BGer; IP)
Lausanne argumentiert strikt formalistisch. Es drohe kein übertriebenener Aufwand für den Beklagten mit nicht wieder gutzumachenden Nachteilen – alles verlaufe im üblichen Rahmen solcher Finanz- und Wirtschafts-Ermittlungen.
Der Zürcher Oberrichter hatte zuvor, im Unterschied zum Bundesgericht, eine inhaltliche Analyse vorgenommen. Für ihn spricht vieles dafür, dass der sogenannte Compliance-Report der Julius Bär das Corpus Delicti sei.
Dass es dafür keinen Beweis gibt, spielt für ihn keine Rolle. Woher sonst soll der Journalist seine Informationen gehabt haben, fragt er rhetorisch.
Sollte das Zürcher Bezirksgericht den Journalisten verurteilen, lautet die Botschaft: Wer als Medienschaffender möglicherweise Kriminielles aufdeckt, muss damit rechnen, selber ein Straftäter zu sein.
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*Dieser Artikel erschien zuerst auf «Inside Paradeplatz». Mit freundlicher Genehmigung.
Kommentar ZACKBUM:
Der Angeklagte S. ist a pain in the ass, um es deutsch und deutlich zu sagen. Er will Rache nehmen und dem Aufdecker des Raiffeisen-Skandals einen möglichst grossen finanziellen Schaden zufügen. Dass die Staatsanwaltschaft hier gegen ihren Willen zum Jagen getragen werden soll, ist rechtsmissbräuchlich.
Das ist nicht das erste Mal, dass versucht wird, IP zu ruinieren.
Beelendend ist auch die Passivität der übrigen Medien. Sie haben zwar das Urteil vermeldet, aber niemand rafft sich dazu auf, diesen Anschlag auf die Pressefreiheit zu verurteilen. Auch als der ZACKBUM-Autor zeitweise von einem Maulkorb-Erlass betroffen war, der ihm verbot, über eine gegen ihn eingereichte Klage eines Mohrenkopf-Professors zu berichten, schwiegen die Mainstream-Medien. Futterneid, das Unbehagen, dass die One-man-Show Hässig mehr Primeurs und heisse Geschichten hat als die verschnarchten Wirtschaftsredaktionen, die zudem wie alle Journalisten keine Kritik vertragen – welch selbstverschuldetes Trauerspiel auf dem Weg in den Abgrund.











Herr Hellinger, geht es um IP zelebrieren?
Da wo subventionierter Schurnalismus getrieben wird, lotet zackbum das Niveau täglich aus. Wenn das Senkblei, die Leine und die Nerven vom Chef noch reichen.
Hässig & Co sind näher am Leben, inkl. des ‚Stammtisches‘ mit Abgründen und Blitzlichtern.
Der Artikel geht um Richter, die Justiz und Anwaltspossen im Fall V&S.
Dieses Niveau mit Kurs auf Verjährung sollte beunruhigen.
Wenn man IP so abfeiern möchte, noch dazu in deren eigener Holz-Sprache,„vor den Kadi“, dann müsst auch mal was kritisches dazu kommen. Was sich Hässig und Crew rausnehmen, und nicht nur sprachlich, kommt nach Tiktok.
Mag sein, dass man es in zehn Jahren zu drei Primeuren geschafft hat. (CS/JSH/Vinz), aber was da Stöhker raushaut, Schellenbaum auffällt, dieser Saller Toni meint usw. IP ist der Abgrund. Und KEIN Verlag und KEIN Outlet, sondern einfach ein Blog. Fertig IP zelebrieren jetzt.
Ich kenne mich mit tiktok nicht aus.
Wenn am Ende, z.B. Bundesgericht, alle Angeklagten Freisprüche erhalten: Geht dann Hässig 20 Jahre freiwillig in den Knast? Schon, oder? Nach so.vielen Leichen…….
Raiffeisen Schweiz war einmal eine gute Sache. Da gabs
Jahresversammlungen für die Genossenschafter mit feinem
Nachtessen.
Wer den Genossenschaftsgedanken ruiniert hat, ist bekannt.
Das ist das grösste Drama.
Ansonsten mit allem 100% einverstanden.