«Spiegel» ausser Rand und Band

Unschuldsvermutung? Scheiss drauf, wenn es um einen SVP-Politiker geht. Nicht nur beim Nachrichtenmagazin aus Hamburg.

Als der Artikel eines gewissen mvr am 22. Juli um 12.06 Uhr erschien, war er zunächst frei zugänglich. Anschliessend verschwand er hinter der Bezahlschranke. Es handelt sich um den Schweizer Chef des «Spiegel»-Auslandressorts Mathieu von Rohr.

Es ist im Wesentlichen ein Zusammenschrieb von in Schweizer Medien bereits erschienen Berichten über einen besonders widerlichen Straffall. Ein Mann soll ein von ihm abhängiges, damals minderjähriges Mädchen und seine Mutter mehrfach betäubt und missbraucht haben, auch noch eine andere Person. Zudem soll er das gefilmt haben. Beide verfügen nur dank ihm über eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.

Gleichzeitig zog er als Politiker gegen Pädophile – und Ausländer – her.

Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Anklage erhoben, der Mann sitzt seit 2023 in Untersuchungshaft. Die Mutter und ihre Tochter, beide aus Polen, sahen sich nach seiner Verhaftung damit konfrontiert, dass die Behörden ihre Ausweisung verfügten: es handle sich beim Arbeitsvertrag, den der mutmassliche Täter mit seiner Lebensgefährtin abgeschlossen hatte,  um ein Scheinarbeitsverhältnis.

Beide standen dem «Tages-Anzeiger» mit Namen und Foto Red und Antwort. Die Mutter befindet sich laut der Zeitung in stationärer psychiatrischer Behandlung, nachdem sie 2024 einen Nervenzusammenbruch erlitten habe. Die Tochter, heute 18 Jahre alt, soll eine Bäckerlehre wegen des psychischen Drucks abgebrochen haben.

Soweit, so scheusslich. Natürlich werden sofort Erinnerungen an den Fall Pelicot in Frankreich wach. Allerdings gibt es einige Unterschiede. Der Haupttäter Dominique Pelicot war geständig und ist verurteilt.

Im Schweizer Fall berichtet der «Spiegel»: «Die Staatsanwaltschaft im Schweizer Kanton Aargau hat am Montag einen ehemaligen Politiker der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP) angeklagt und fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.»

Das Triggerwort ist hier rechtspopulistischer Politiker. Das führt dazu, dass im Artikel der Angeklagte mit vollem Namen und Alter und Wohnort an den medialen Pranger gestellt wird. Damit nicht genug, mit einem unverpixelten Foto aus einer SVP-Pressemitteilung wird er öffentlich kenntlich gemacht und seine soziale Existenz vernichtet.

Natürlich wird im Artikel das übliche Feigenblatt verwendet:

«X. (hier steht im Original sein Name) bestreitet wesentliche Teile der Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.»

Nein, die gilt für den «Spiegel» nicht. Denn die sollte eigentlich dafür sorgen, dass mutmassliche Täter – ausser, es bestünde ein überwiegendes öffentliches Interesse wie bei einer Fahndung nach einem Flüchtigen – nicht identifizierend ans mediale Kreuz genagelt werden. Denn, es darf gelacht werden, bis zu einer rechtsgültigen Verurteilung sind sie so unschuldig wie von Rohr und alle Leser des «Spiegel».

Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn der mutmassliche Täter ein Geständnis abgelegt hat und die Beweise erdrückend erscheinen. Denn all das kann täuschen, es kann zu einem Freispruch mangels Beweisen oder sogar zu einem Fehlurteil kommen, das dann anschliessend korrigiert wird. Alles schon dagewesen.

Weil es nicht die Aufgabe der Medien ist, mutmassliche Täter vorzuverurteilen, Ankläger, Richter und Henker in einer Person zu spielen, gibt es diese allgemein anerkannten Regeln.

Mit einer Ausnahme: handelt es sich um einen rechtspopulistischen Politiker, gelten sie nicht für den «Spiegel». Auch der «Tages-Anzeiger», «Blick», «20 Minuten», «watson», nau.ch, «Nebelspalter» usw. nennen seinen Namen.

Die «Aargauer Zeitung» von CH Media veröffentlichte im Dezember 2023 einen Artikel, in dem der Beschuldigte mit Name, Alter, Bild und Wohnort identifizierbar war. Das wurde anschliessend mit Redaktionshinweis entfernt. Im Juli 2026 nannte CH Media wieder den vollen Namen.

Lediglich die SRG und die NZZ verzichten (bislang) darauf.

Das ist korrekt und richtig. Jemand, der seit Jahren in U-Haft sitzt und ehemaliger Kantonsrat ist, somit keine Person des öffentlichen Interesses, auch kein Flüchtiger, bietet keinen Anlass, namentlich vorverurteilt zu werden.

Angebliches öffentliches Interesse, aussergewöhnlich schwere Tat von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung, nimmt eine leitende gesellschaftliche Position wahr?

Trifft auf diesen mutmasslichen Täter nicht zu. Bei aller Abscheu über seine möglichen Verbrechen: das ist auch abscheulich und eine verdammte Sauerei. Unverantwortlich, unethisch, rücksichtslos, brutal. Es ist der Hetztrieb der Meute; publiziert das erste Organ mit Namen und Foto, wetzt alles hinterher. Verwendet allenfalls noch zunächst eine Abkürzung, ein verpixeltes Foto oder mit Balken. Um dann alle Hemmungen fallen zu lassen.

«Knallt das Monster auf die Titelseite», hiess mal ein guter italienischer Film. Seither geht’s mit den Medien nur noch weiter bergab.

Auch während der #metoo-Hysterie wurde die Unschuldsvermutung ständig in die Tonne getreten. So schrieb sogar ein Schmierfink in der NZZ zunächst, dass der Sänger von Rammstein «zum Täter geworden» sei. Als das Blatt wieder zu Sinnen kam, wurde dieser Titel immerhin korrigiert. Die Vorwürfe führten dann zu keiner Anklage, geschweige denn Verurteilung.

Der «Spiegel» geruhte nicht, innert eingeräumter Frist auf eine Anfrage zu antworten. Obwohl das nicht das erste Mal ist, dass er sich in der Berichterstattung zu solchen Themen völlig vergaloppiert.

3 Kommentare
  1. Petra Hartmann
    Petra Hartmann sagte:

    Diese gravierende Vorverurteilung wird wohl auch zu einer Strafkürzung kommen. Für die mutmaßlichen Opfer der bare Hohn.

    Dennoch hoffe ich der RA wird diesbezüglich klagen. Vielleicht lernen die Medien dann Mal, das die Unschuldsvermutung eingehalten werden muss.

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