Freie Information in der EU: vorbei
Die EU pfeift auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Zustände wie im Dritten Reich.
Artikel 10, Absatz eins der EMRK lautet: «Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäusserung. Dieses Recht schliesst die Freiheit ein, Meinungen zu haben und Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.»
Der Gerichtshof der Europäischen Union sagt: «In Deutschland werden drei Personen strafrechtlich verfolgt, weil sie mehrfach auf einer für die Öffentlichkeit kostenlos zugänglichen Website Videos des Senders RT – Russia Today Germany veröffentlicht haben sollen. Aufgrund der restriktiven Maßnahmen, die gegen diesen Sender angesichts der militärischen Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine ergriffen wurden, ist es „Betreibern“ in der gesamten EU verboten, seine Inhalte zu verbreiten.»
Schon 2022, nach Beginn des Ukrainekriegs, hatte die demokratisch wackelig legitimierte Dunkelkammer Europäischer Rat beschlossen, Zensurmassnahmen zu ergreifen, um «die Verbreitung der von Russland betriebenen Propaganda zu verhindern und damit die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union zu schützen». Seither ist die Ausstrahlung und der Empfang von RT in der EU untersagt.
Zum angeblichen Schutz dieser öffentlichen Ordnung sind – neben vielen anderen – auch zwei Schweizer Staatsbürger sanktioniert. Das bedeutet, dass Nathalie Yamb und Jacques Baud zwar theoretisch noch ihre Meinung äussern dürfen, aber ohne Nachbarschaftshilfe ihre Wohnung räumen und verhungern müssten. Denn ihnen ist jeglicher Zugang zu ihren Bankkonten gesperrt, ebenfalls unterliegen sie einem Reiseverbot.
Obwohl die Schweiz diese Sanktionen nicht mitträgt, haben die feigen Schweizer Banken in vorauseilendem Gehorsam ebenfalls Konten gesperrt. Während staatliche Behörden ihre Fürsorgepflicht sträflich vernachlässigen.
Hier muss der Vergleich mit den Zuständen im Dritten Reich gezogen werden. Die «Verordnung über ausserordentliche Rundfunkmassnahmen» vom 1. September 1939 verbot das Abhören ausländischer Rundfunksender, wenn dadurch die Widerstandskraft des deutschen Volkes gefährdet werden konnte. Wer solche Nachrichten weiterverbreitete, machte sich ebenfalls strafbar. Schon seit 1934 gab es ein «Heimtückegesetz» gegen Angriffe auf Staat und Partei. Damit wurden kritische Äusserungen oder das Weitererzählen von Inhalten aus ausländischen Radiosendungen bestraft.
Kam «Wehrkraftzersetzung» oder «Feindbegünstigung» dazu, wurde die Todesstrafe verhängt. Sender wie die BBC galten als Verbreiter von Feindpropaganda. Von der EU wird heutzutage der Tod der bürgerlichen Existenz von Sanktionierten verhängt. Dem angeblich mündigen Staatsbürger wird der in der EMRK garantierte freie Zugang zu Informationen beschränkt.
Seither laufen alle Massenmedien, die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Sturm gegen diese Wiedergänger des Hitler-Faschismus. Leider nur im Traum; es regt sich kaum Widerstand. Früher sprach man da von Gleichschaltung.
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Der Artikel erschien zuerst leicht gekürzt auf «Inside Paradeplatz».











Wir müssen froh sein, dass die €U sich derart offen und ungeniert in eine Autokratie wandelt. So können es alle sehen und niemand kann sagen, er hätte es nicht wissen können.
Interessant ist ja der Gedanke im letzten Satz.
Haben die Medien einfach Schiss vor den Konsequenzen oder wird das wirklich zentral gesteuert (gleichgeschaltet) oder haben bei den Medien jene Leute das Sagen, welche eine EUdSSR begrüssen?
Na ja, der Fall ist potentiell tief, wenn man ein Häuschen, den Swimming-Pool, die Kinder und die zwei Autos finanzieren muss. Darum funktioniert die Zensur-Schere im Kopf wie geschliffen. In den meisten Fällen braucht der Redaktionsoberfuzzi gar nichts zu sagen, die Grenzen des Sag-und Schreibbaren hat man schon lange verinnerlicht.
Ansonsten das hier, aber Achtung Verschwörungstheorie:https://swprs.org/netzwerk-medien-schweiz/
Das Vierte Reich könnte noch gestoppt werden.
Von der Schweiz aus könnte viel getan werden.
Könnte, könnte…
Im Buch ‚Der Wahrheitskomplex‘ beschreibt Norbert Häring die massiven Einschränkungen der Meiningsfreiheit in Europa. Er führt das zurück auf militärisch-geheimdienstliche Massnahmen, um tatsächliche und angebliche Desinformationskampagnen Russlands gegen die NATO abzuwehren. In diesem Sinne herrscht bereits Kriegsrecht im Informationskrieg. Der Vergleich mit entsprechenden Massnahmen des Dritten Reichs vor dem 2.WK spricht Bände. Das Missbrauchspotential dieser Instrumente liegt auf der Hand.
Die EU wird immer mehr zu einer Diktatur, gleicht sich immer mehr einer orwellschen Welt an. Darum gilt für die Schweiz, keine weitere Anbindung, was das Schweizerische Recht schwächt. Die Verträge, über die wir abstimmen werden, gehören in den Papierkorb.
Na wenn wir schon bei den Hitler- und Drittreichsvergleichen sind, da ist die CH-Kamerunerin Nathalie Yamb doch auch ganz gut mit dabei:
«Die schweizerisch-kamerunische Aktivistin und Influencerin Nathalie Yamb ist dafür bekannt, in ihren Beiträgen drastische Vergleiche zu ziehen. In ihrer oft kremlnahen und propereuropäischen Kritik vergleicht sie europäische Politiker, Institutionen und die westliche Politik mit dem Hitler-Regime, um deren Handeln zu delegitimieren.Sie nutzt diese NS-Vergleiche, um die französische und westliche Außenpolitik als «neokolonial» zu brandmarken und westliche Werte wie den «Wokeismus» anzugreifen. Aufgrund ihrer russlandfreundlichen Propaganda und der Verbreitung solcher Narrative wurde die Influencerin von der Europäischen Union mit Sanktionen belegt».
Und angesichts eines möglichen dritten Weltkrieges einmal mehr in Europa, wie z.B. der Publizist Köppel mit seinen ausgezeichneten Russlandconnections fast schon in der Dauerschleife hyperventiliert, muss man sich schon langsam fragen ob der sicherlich gutgemeinte aber eben auch etwas woke angehauchte Artikel 10, Absatz eins der EMRK in solch bellistisch äusserst fragilen Zeiten wirklich noch uneingeschränkt angewendet werden kann?
Der 1. September 1939 war bekanntlich auch der Beginn des 2. Weltkrieges. Sollte ein 3. Weltkrieg tatsächlich bald vor der Tür stehen, dann wären solche Restriktionen zumindest nicht völlig unbegründet.
Das Zitat, dass Sie ohne Angabe der Herkunft ausführlich zitieren, enthält alle gängigen Merkmale des EU-Jargons zur Diffamierung einer anderen Meinung. Im Kern ist das hier sanktionierte Vergehen das Vertreten einer anderen Meinung (‚Verbreitung solcher Narrative‘), was den Kern dessen ausmacht, was unter ‚Meiningsfreiheit‘ zu verstehen ist.
Gut gebrüllt, Löwe. Genau so ist es.
Oder: um es im Konjunktiv-Jargon eines Pfannkuchens auszudrücken:
Man könnte zumindest davon ausgehen, dass diese Einschätzung nicht völlig unbegründet ist.
Lieber Manfred
Sie sprechen mir mit Ihren Kommentaren und dieser Antwort einmal mehr aus dem Herzen. Und René Zeyer sei an dieser Stelle gedankt, dass er das Thema immer wieder aufgreift. Die diktatorischen Tendenzen in der EU sind zutiefst besorgniserregend, und der grossen Allgemeinheit ist es egal, dafür sorgen die Mainstreammedien.