Das Tamedia-Imperium zuckt zurück

Frau ist beleidigt, nimmt übel und klagt.

Nora Zukker ist «Journalistin und Moderatorin». Journalieren tut sie im Ressort «Leben» des Kopfblattsalats von Tamedia, «mehr privat» präsentiert sie sich auf Instagram:

 

Eher apokryph ist hingegen dieser Eintrag:

Seit sie sich zusammen mit Simone MeierJuden canceln») auf dem Friedhof Sihlfeld mit «einer Flasche Rosé-Champagner» die Kante gab, hat ZACKBUM ihr Schaffen als Literaturirgendwas des «Tages-Anzeigers» kritisch begleitet. Das verträgt nicht jede. Also forderte der Konzernjurist von Tamedia das letzte medienkritische Organ auf, einen Artikel vom 21. Oktober 2025, in dem Zukker eine gewisse Rolle spielt, zu löschen. Um des lieben Friedens willen kamen wir dieser Aufforderung nach.

Nichtsdestotrotz zerrte Tamedia den Herausgeber, Redaktor, Faktenchecker und Publizisten René Zeyer zuerst vor den Friedensrichter. Denn man wollte zudem noch eine Zahlung von 500 Franken und die Veröffentlichung eines Urteilsdispositivs, dass sich ZACKBUM einer «schweren Persönlichkeitsverletzung» schuldig gemacht habe. Weil Zukker mit kritischen Bezeichnungen verletzt worden sei.

Nachdem ZACKBUM der klaren Auffassung ist, dass mit der Löschung des Artikels genug Sühne getan ist, ereilte uns am 22. Juni 2026 eine Klage in gleicher Sache. Ganze 18 Seiten verbrät der Konzernanwalt darauf, umständlich und umfangreich zu behaupten, ZACKBUM habe «seit Jahren diffamierende Kommentare über Zukker veröffentlicht». Schlimmer gar: es habe sogar «äusserst diffamierende, hämische und frauenfeindliche Sprüche» gesetzt, dazu als «running gag», dass sie eine «unfähige Kulturredaktorin» sei.

Der geneigte Leser kann mit der Suchfunktion nachprüfen, ob das so ist. Allerdings ist es völlig unerheblich, denn all diese schlimmen Dinge sind gar nicht eingeklagt, sie seien nur «als Kontext» zum einzig beklagten Artikel zu verstehen, der aber – wie die Kläger selbst einräumen – am 14. November 2025 gelöscht wurde.

Der juristische Laie versucht zu verstehen: in einem umfangreichen Dossier, das der Klage beiliegt, werden alle jemals auf ZACKBUM über Zukker erschienenen Artikel dokumentiert. Sie sind aber nicht eingeklagt. Der einzige Artikel, der eingeklagt wird, existiert seit mehr als sieben (!) Monaten nicht mehr.

Neben der Genugtuungssumme verlangt die «Streitgenossenschaft» Tamedia/Zukker, dass ZACKBUM «sämtliche Verfahrenskosten» übernehmen solle. Also der übliche Versuch, einen unbequemen Kritiker mit der finanziellen Keule eins überzubraten, auf dass er die Schnauze halte.

Bis es hier zu einem Prozess oder allenfalls zu einem rechtsgültigen Urteil kommt, wird das Jahr 2026 ins Land gegangen sein. Tamedia lässt seinen Konzernanwalt diverse Stunden auf diesen juristischen Slapstick verbraten, ZACKBUM muss seinerseits die Dienste eines Anwalts in Anspruch nehmen, weil wir uns diesen Maulkorb nicht umbinden lassen wollen.

Ist es noch Zwängerei oder schon Rechtsmissbrauch, viele Monate, nachdem der inkriminierte Artikel gelöscht wurde, ihn dennoch einzuklagen? Heilt das die angeblich schwer verletzte Persönlichkeit von Zukker? Oder bleibt sie schwer verwundet zurück, sollte das Gericht gegen sie entscheiden?

Anders gefragt: ist nicht viel von Literatur verstehen, nicht schon ausreichend? Muss sich dazu auch noch tiefe Humorlosigkeit und eine beleidigte Leberwürstin gesellen?

11 Kommentare
  1. Philomena Leibundgut
    Philomena Leibundgut sagte:

    Herr Zeyer betreibt hier als gestandener Journalist der alten Schule in Zeiten verrohendem BlaBla Geschreibsel oft unreflektiert 0815 kopiert aus Wikipedia und heutzutage noch einfacher von KI generiert Kritik an diesen viel zu vielen «Kindersoldaten in ihren Verrichtungsboxen» in den Schreibstuben, die sehr oft politisch überkorrekt geframed nur noch Seichtes von sich geben.
    Wenn man die Medien als Kontrollinstanz gerne mal als die 4. Gewalt im Staat bezeichnet, dann kann man Herrn Zeyers Zackbum auch als die 5. Gewalt im Staat bezeichnen, die mit spitzer Feder die 4. Gewalt kritisch, aber auch mit einem guten Schuss Humor aufzeigt.
    Dass viele dieser sich oft selbstüberhöhenden Schreiberlinge damit Mühe haben, wenn sie mal etwas härter und kritisch angegangen werden, scheint hier der Fall zu sein. Insbesonders in den grassierenden Meinungsartikeln schiessen sie selber gerne mal in unendlicher moralischer Selbstüberhöhung gegen fast alle, aber wehe man teilt mal gegen sie selber etwas härter aus, dann kommen die wahren Weicheier zum Vorschein.
    Von dem her wünsche ich Herrn Zeyer viel Glück und Kraft in diesem ungleichen Kampf gegen die TA-Medienkrake.
    May the force be with YOU!

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  2. Petra Hartmann
    Petra Hartmann sagte:

    Das Strafrecht greift hier nur, wenn die berufliche Kritik gleichzeitig den persönlichen Ruf als ehrbarer Mensch zerstört.

    Fazit: sie darf kritisieren, wenn das andere tun, wird geklagt. Reich- Ranicki wird sich im Grabe drehen. Das Lesen von einem Buch, mit betrunken Sex zu vergleichen, ist völlig primitiv. Erinnert irgendwie an die niveaulose Bachelorette, die nicht schön trinken will.

    @zackbum: wünsche viel Erfolg 🙏

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    • Mathias Wyss
      Mathias Wyss sagte:

      Es geht eher um Art. 28 ZGB, Persönlichkeitsschutz, im Kern um das «berufliche Ansehen». Da stört naturgemäss ein medienkritischer Blog, der von Akteuren der Medienbranche genau verfolgt wird. Wenn da jeder geklagt hätte, der mit Spott und Häme bedacht wurde, wäre Zackbum längst passé. Zukker/Tamedia sind peinlich.

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    • Peter Bitterli
      Peter Bitterli sagte:

      Schön, Hartmann, wie Sie in den brillanten Worten unseres Gastgebers eine gestürzte Grünlib noch einmal in Erinnerung rufen. Natürlich mit verkürztem Zitat, wie das jeder tut. Man könnte geradezu von Niveaulosigkeit sprechen.

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  3. Guido Kirschke
    Guido Kirschke sagte:

    Ich kann nur beschränkt mitreden, da ich mir den Thagi schon über seit 6 Jahren nicht mehr antue, in keiner Form. Aber die Thagi-Kritiken, u.a. auch über Frau Zukker, auf diesem Medium habe ich natürlich genüsslich verschlungen und freue mich schon auf die nächsten.

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  4. Niklaus Fehr
    Niklaus Fehr sagte:

    Wenn man vom öffentlichen Interesse lebt und dieses langsam schwindet, gehen viele auf die Suche nach Schuldigen. Es sollte das eigene Schaffen im Mittelpunkt stehen und nicht die Person. Man muss abliefern. Da bringt es auch nichts, wenn man von einem Bus überfahren wird. Das ist keine eigene Leistung. Sie sollte sich mit Leuten zusammentun die mehr können als sie, und nicht mit einem Bärlauch.

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