Wumms: Andreas Tobler
Wann wird der Mann endlich entlassen?
Die Liste seiner Entgleisungen ist lang und länger. Liebedienerische Interviews mit ihm genehmen Typen wie Lukas Bärfuss, Luisa Neubauer oder Michel Friedman. Unverschämte Forderungen wie «Die Rammstein-Konzerte sollten abgesagt werden». Unschuldsvermutung statt Vorverurteilung? Doch nicht mit Scharfrichter und Rechthaber Tobler.
«Tötet Roger Köppel! Köppel Roger tötet!» ist für Tobler bloss eine «Künstleraktion». Widerlich.
Nun kommentiert er auch noch die Affäre Fischer. Und hat wie eigentlich immer eine Meinung, aber keine Ahnung:

Für die schreibende Schmachtlocke der «Republik» scheiterte Daniel Jositsch an sich selbst. Tobler sieht das bei Fischer genau so. Gleich am Anfang seiner «Meinung» stellt er klar, wo er steht: «Zu Beginn dieser Woche hat Patrick Fischer nochmals versucht, sich als Medienopfer darzustellen».
Dann zitiert Tobler Fischers Kernaussage: «Entweder wurde hier vorsätzlich gelogen oder mir fahrlässig unrecht getan.» Um ihn dann in die Pfanne zu hauen: «Beides stimmt nicht. Fischer wurde weder betrogen, noch widerfuhr ihm Unrecht.» Nun dürfen wir einer der merkwürdigsten Verrenkungen und Verdrehungen der jüngeren Mediengeschichte beiwohnen.
Das Trauerspiel hat drei Akte. Dass der SRF-Journalist Pascal Schmitz sich in seiner E-Mail ausdrücklich darauf bezieht, dass das Gespräch off the record war und dass er das sehr ernst nehme, zitiert Tobler nicht. Akt eins. Das ist unredlich.
Dafür zitiert Tobler, dass Schmitz schwiemelt, dass er es aber als «seine Verpflichtung» sehe, «Informationen von öffentlichem Interesse «zu prüfen und gegebenenfalls zu veröffentlichen»». Und unverhohlen droht: ««Solltet ihr dazu keine Stellung nehmen, behalten wir uns vor, nach anderen Wegen zu suchen, um unserer journalistischen Pflicht nachzukommen», schreibt Schmitz weiter.» Diese unverhohlene Drohung beschönigt Tobler: «Das mag drohend klingen, war aber ein Akt der journalistischen Fairness: Schmitz spielte mit offenen Karten.» Akt zwei. Das ist absurd.
Der Höhepunkt der Umdeutung: «Insofern hat Schmitz die «Off the record»-Vereinbarung nicht gebrochen.» Wie das? «SRF verlangte bei der Staatsanwaltschaft Luzern Einsicht in Fischers Strafbefehl – und erhielt sie.» Akt drei. Hirnrissig, unlogisch und aschgrau.
Nun ist alles erlaubt in Absurdistan, daher fährt Tobler fort: «Dass es eine solche Vereinbarung gab, scheint nach Publikation des E-Mails ausser Frage zu stehen, da Schmitz von «unserem ‹Off the Record›-Gespräch» schreibt». Moment, es folgt noch das Sahnehäubchen: «Wichtig ist aber nur: Schmitz hat Fischer nicht als Informanten geoutet, sondern die Geschichte über den offiziellen Behördenweg sauber nachrecherchiert.»
Wir versuchen, das einzuordnen, wie es im heutigen Elendsjournalismus so schön heisst. Tobler gesteht zu, dass es sich einwandfrei um ein off-the-record-Gespräch handelte. Entweder weiss Tobler nicht, was das ist, dann wäre er als Journalist disqualifiziert. Oder er weiss es, hält es aber für legitim, dass sich sein Kollege Schmitz darüber hinwegsetzt. Dann wäre er als Journalist ebenfalls disqualifiziert.
Was soll der Unsinn, dass Schmitz die Story «sauber nachrecherchiert» habe? Im englischen Rechtsgebrauch gibt es den schönen Ausdruck «fruit of the poisonous tree», die Frucht des vergifteten Baumes. Damit ist gemeint, dass ein rechtswidrig erlangtes Beweismittel nicht verwendet werden darf. Auch die Schweizerische Strafprozessordnung kennt das Beweisverwertungsverbot.
Nun handelt es sich bei einer off-the-record-Vereinbarung nicht um die Anwendung eines Gesetzesartikels. Aber um die Anwendung eines journalistischen Grundsatzes, der zum Fundament des seriösen und professionellen Verhaltens eines Medienschaffenden gehört. Es ist absurd, damit zu argumentieren, dass man zwar nicht aus einem solchen Gespräch zitiert habe und deshalb das Gebot nicht gebrochen. Allerdings habe man die daraus gewonnene Information «sauber nachrecherchiert». Daran ist nichts sauber, das ist ein Drecksspiel. Denn off the record ist nicht zitierbar, nicht verwendbar. Sonst wäre der Begriff ad absurdum geführt.
Was sollte nun Tamedia mit einem Mitarbeiter machen, zudem noch Leiter des Gesellschaftsressorts, also ein Vorgesetzter mit Vorbildfunktion, der solch einen eklatanten Verstoss gegen journalistische Regeln und Ethik nicht nur schönschreibt, sondern auch noch verteidigt?
Nun, es sieht ganz so aus, als ob das in diesem Hause den nächsten Schritt auf der Karriereleiter ermöglicht. Solange es dort überhaupt noch Publikationen gibt. Alle zukünftigen Gesprächspartner mit diesen Journalisten seien gewarnt: vergesst off the record bei denen, darauf zu pfeifen und das zu brechen, ist erlaubt.











Tobler ist nicht mehr zu helfen, er lebt in seiner eigenen Wokeblase. Dass er immer noch ans Märchen des gefährlichrn Coronavirus glaubt, und all die unsinnigen Massnahmen inklusive überflüssiger Impfung verteidigt, lässt an seinem gesunden Menschenverstand zweifeln. Dass einzige, dass man Fischer vorwerfen kann im Umgang mit Medien, dass er den Grundsatz, dass Schweigen Gold ist, zu wenig beherzigt hat.