Widerworte gegen die Gefühlsdiktatur

Endlich eine brutal-gute Abrechnung mit dem woken Wahnsinn.

Wer jemanden beschuldigt, er habe ihm hundert Franken aus dem Portemonnaie geklaut, der sollte dafür Indizien, Belege, Beweise haben. Sonst muss er diese Verleumdung zurücknehmen, sich eventuell dafür entschuldigen und für den Reputationsschaden Genugtuung leisten.

So war das, als rechtsstaatliche Grundsätze noch den Anspruch auf Allgemeinverbindlichkeit erheben konnten. Vorbei. Die Diktatur des Spürens und Fühlens treibt immer wunderlichere, absonderlichere und bedenklichere Blüten. Da wird ein Konzert abgebrochen, weil Zuhörer sich angeblich unwohl fühlten. Weil es ein Bandmitglied gewagt hatte, Rastas zu tragen. Kulturelle Aneignung, heisst das im Jargon der neuen Weinerlichkeit und ist Anlass für Protest.

Wenn jemand sagt, er habe den Diebstahl aber so empfunden, dann hat er heute noch Schwierigkeiten, damit durchzukommen. Das subjektive Empfinden eines anzüglichen Blicks, einer übergriffigen Bemerkung, einer herabsetzenden Handbewegung – das hingegen reicht im Ernstfall bereits, um eine Karriere zu beenden.

Der Psychotherapeut Holger Richter rechnet in der NZZ in einem fulminanten Essay damit ab. Im Lead ist die Kernaussage knackig zusammengefasst:

«Wir leben in einer Gesellschaft, in der Gefühle zu Rechtsersatz und Regulativ werden. Die Beweislogik verschiebt sich weg von objektivierbaren Kriterien, subjektive Anerkennungsansprüche und Empfindlichkeiten rücken in den Vordergrund – der Rechtsstaat wird ausgehöhlt

Das manifestiert sich an vorderster Front im Versuch, eine Diktatur neuer Begrifflichkeit zu errichten: «Früher beschreibende Wörter wie «Indianer» sind nun moralisch aufgeladen. Wer die Wörter wechselt, verschiebt die Welt – samt Schuldvermutungen, Opferstatus und Erlaubnissen.» Noch haarsträubender ist das letzthin am Begriff Mohr durchexerziert worden. Ein übersensibler Professor konnte in seinem Machwerk dazu das Wort nicht einmal ausschreiben, sondern ersetzte es durch M***. Unerreichter Gipfel der Absurdität in einer angeblich wissenschaftlichen Untersuchung.

Was folgt: «In vielen gegenwärtigen Debatten werden so Gefühle – Kränkung, Bedrohung, Unsicherheit – zu Rechtsersatz und Regulativ. Sie begründen neue Ansprüche, verändern Verfahren und legitimieren Eingriffe in Sprache und in das Verhalten Dritter. Wir höhlen damit den Rechtsstaat aus und etablieren ein paralleles, zweites Recht mit Meldestellen (den neuen Staatsanwaltschaften) und exekutiven Bestrafungsformen (Shitstorms, Canceln, Kündigung von Arbeitsverträgen).»

Daraus ergibt sich ein gefährlicher Versuch der Korrektheitsdiktatur: Moralische Überlegenheitsgefühle und Worte sollen Wirklichkeit schaffen. So wird bestimmt, was als verletzend, gefährlich oder ermächtigend gilt – und wer deshalb welche Rechte beanspruchen kann.

Die Möglichkeit, heutzutage sein Geschlecht amtlich ändern zu lassen, ohne dass dafür weitere Untersuchungen nötig wären, ist eines von vielen Beispielen, wie subjektive Selbstzuschreibung («ich empfinde mich so») ausreichend für einen durchaus signifikanten Rechtsakt wird.

Auf der anderen Seite werden subjektiv empfundene Gefühlsverletzungen (durch Diskriminierung, Herabsetzung, Zynismus, Sexismus, Rassismus) zum objektiven und nicht hinterfragbaren Anlass für die Forderung nach Schutz und Sanktionen.

Oder in den Worten von Richter: «Strafrecht braucht objektive Tatbestandsmerkmale, sonst ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Im Gefühlsrecht jedoch genügt das Empfinden der Betroffenheit, um eine Erosion rechtsstaatlicher Sicherungen zu schaffen, wenn eine Exekutive mitgeht. Eine anonyme Gruppe kann canceln und strafen, ohne sich selbst der Kritik zu stellen. Wer widerspricht, wird zum Teil des Problems deklariert. Eigener Narzissmus und Machtphantasien werden verschleiert

Einen Aspekt führt Richter nicht mit der nötigen Schärfe aus. Eine solche Ideologie pulverisiert nicht nur alle anerkannten Grundsätze des Strafrechts. Sie will schon im Vorfeld von Auseinandersetzungen, um eben verletzte Gefühle zu vermeiden, eine Sprachreinigung durchsetzen, wie sie Deutschnationale und später Nationalsozialisten nicht radikaler wollten.

Dahinter steckt der absurde Trugschluss, dass das Canceln von «bösen» Begriffen die Gesellschaft weniger böse mache. Richter trägt so fulminant vor, dass man ihm auch das Schlusswort erteilen muss:

«Gefühle verdienen Respekt, nicht Herrschaft. Es braucht Mut, Infragestellungen und Widersprüche auszuhalten. Eine souveräne Gesellschaft kann Spottaussagen, Satire und Provokation ertragen; ihr Gegenteil ist das moralisch lächelnde Inquisitionstribunal, eine Borderline-Gesellschaft, die identitätsunsicher und zugehörigkeitsgestört andere beschuldigt. Im Gefühlsrecht geht es um Macht, die, selbst unangreifbar, canceln und bestrafen kann. Wenn wir dem nachgeben, hat die freie Gesellschaft verloren

 

11 Kommentare
  1. Peter Bitterli
    Peter Bitterli sagte:

    Weiterführende Literatur:
    Brodkorb, Mathias: Postkoloniale Mythen, zu Klampen Verlag
    Stegemann, Bernd: Identitätspolitik, Matthes & Seitz
    Voss, Pauline: Generation Krokodilstränen, Europaverlag
    Marguier, Alexander und Krischke, Ben (Hg): Die Wokeness-Illusion, Herder
    Hübl, Philipp: Moralspektakel, Siedler
    Und die Straftat des phösen phösen Baud:
    Baud, Jacques: Putin – Herr des Geschehens?, Westend

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  2. K. Meyer
    K. Meyer sagte:

    Gradmesser für die totale Kontrollierbarkeit der Gesellschaft war das absurde Corona-Regime. Das ganze Wokeness-Theater ist nur die folgerichtige Konsequenz dieses ethischen Offenbarungseids. Sagt mir, was ich zu denken und zu fühlen habe, ich werde mich richten…

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    • Peter Bitterli
      Peter Bitterli sagte:

      Total cleverer Gedanke! Raffiniert formuliert mit dem Konjunktiv. Mit Scharfblick Zusammenhänge hergestellt. Die korrekte Bezeichnung für den Professor stilsicher gefunden, und dies erst noch mit eigenem Vokabular und einem eleganten Adjektiv vorneweg. Kunst der Aphoristik at its best!

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