Aufgekocht und kopiert
Wenn eine Kritik an Carl Schmitt nach eingeschlafenen Füssen riecht.
Am 23. Januar veröffentlichte das Intelligenzblatt «Süddeutsche Zeitung» eine Kritik am Nazi-Denker Carl Schmitt («Vordenker der Autokraten»). Die Autoren Vivien Timmler («leidenschaftliche Kletterin und staatlich geprüfte Bergwanderführerin») und Georg Ismar («Zeit zum längeren Nachdenken findet er gerne beim Rennradfahren») liessen sich bei diesem nicht gerade brandneuen Thema, nun, vom «Spiegel» inspirieren.
Der veröffentlichte am 8. Januar ein Stück mit dem Titel «Was Trumps imperiale Politik mit Hitlers «Kronjurist» zu tun hat». Da machen die beiden SZ-Geistesriesen den Schirm etwas weiter auf: «Wladimir Putin und Donald Trump erinnern mit ihrem politischen Gebaren an die Theorien von Carl Schmitt.»
Nach tiefem Nachdenken (wahrscheinlich verzehrte die neuerliche Strategieänderung alle Energien) klappert am 30. Januar der Intelligenzkopfblattsalat von Tamedia mit dem Text der SZ nach: «Das Gebaren von Putin und Trump erinnert an die Theorien dieses Nazi-Juristen».
Allerdings reichen die Vorbilder von SZ und damit Tamedia noch etwas weiter in die Vergangenheit zurück. Nehmen wir diese drei Absätze in diesem Machwerk:
«Auch Schmitt wirkte seinerzeit in einem Epochenwechsel. Seine Karriere begann in der Weimarer Republik. 1933 trat er in die NSDAP ein und wurde Hitlers «Kronjurist». Für die «Deutsche Juristen-Zeitung» verfasste Schmitt den Aufsatz «Der Führer schützt das Recht». Die Morde zur vorgeblichen Prävention des sogenannten Röhm-Putschs von 1934 rechtfertigte Schmitt durch sein juristisches Prinzip der «Führer-Ordnung». Die antisemitischen Nürnberger Gesetze von 1935 nannte er eine «Verfassung der Freiheit».
Schmitt war Protegé von Hermann Göring, der Nummer zwei im NS-Machtapparat, sowie von Hans Frank, dem Generalgouverneur der besetzten Gebiete Polens, auch bekannt als «Schlächter von Polen». 1936 wurde Schmitt aus Kreisen der SS Opportunismus vorgeworfen. Er verlor zwar seine Parteiämter, blieb aber Mitglied der NSDAP.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs verweigerte sich Schmitt der Entnazifizierung. Er zog sich nach Plettenberg zurück und wirkte fortan als Privatgelehrter ohne Professur. Seine Heimatstadt verlieh ihm zum 90. Geburtstag noch den Ehrenring. Schmitt wurde 96 Jahre alt.»
Nun nehmen wir den Wikipedia-Eintrag über Schmitt zum Vergleich:
«Schmitt trat ab 1933 für den Nationalsozialismus ein und wurde zum 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP. Die Morde zur vorgeblichen Prävention des sogenannten Röhm-Putsches von 1934 rechtfertigte Schmitt durch sein juristisches Prinzip der „Führer-Ordnung“. Die antisemitischen Nürnberger Gesetze von 1935 nannte er eine „Verfassung der Freiheit“. Er war Protegé von Hermann Göringund Hans Frank.[3] 1936 wurde ihm aus Kreisen der SS Opportunismus vorgeworfen; er verlor zwar daraufhin seine Parteiämter, blieb aber Mitglied der NSDAP. Dank der Protektion durch Göring und Frank blieb er Preußischer Staatsrat und behielt seine Professur an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. Nach dem Ende des Nationalsozialismus verweigerte er sich einer Entnazifizierung und wirkte fortan als Privatgelehrter ohne Professur. Über seine Schüler und Bewunderer verfügte er über einen gewissen Einfluss in der westdeutschen Rechtswissenschaft.»
Ähm.
Ähnlichkeiten sind rein zufällig und keineswegs beabsichtigt? Es ist kein reines Plagiat. Aber wie soll man einen Text nennen, der entstanden ist, indem man einen anderen Text in den Mixer gesteckt, ihn dann nochmal gut durchgerührt hat und dem Leser als originäre Leistung verkauft?
Wohlgemerkt, das braune Gedankengut von Schmitt, ebenso wie das von Heidegger, wird immer mal wieder aufgewärmt und auf aktuelle Zeitläufte angewendet. Trump, Vance, Putin, die üblichen Verdächtigen. Zumindest bei Trump kann man aber sicher sein, dass er garantiert kein Werk von Schmitt gelesen hat. Wobei, «souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet», das würde Trump durchaus gefallen.
ZACKBUM fasst zusammen. Angeregt durch den «Spiegel» (und/oder eine Taz-Kolumne zum Thema) greifen zwei dafür nicht sonderlich qualifizierte Autoren der SZ gemeinsam in die Tasten. Nach längerem Nachdenken hoppelt das Qualitätsmedienhaus Tamedia hinterher und serviert das Aufgewärmte seinen Lesern, gegen Bezahlung natürlich.
Weder SZ noch Tagi fällt es auf, dass man eigentlich den Abdruck des Artikels (wenn man auf die bedeutsame Schilderung des Besuchs des Friedhofs, wo Schmitt ruht, verzichten möchte) durch zwei Sätze ersetzen könnte: Schauen Sie doch in Wikipedia unter dem Stichwort Carl Schmitt nach. Fallen Ihnen keine Ähnlichkeiten zum Denken von Trump, Vance oder Putin auf?
Ist das mal wieder erbärmlich. Oder sagten wir das schon?











96 Jahre alt wurde dieser Rechtsverdreher!
Ein starkes Stück!
Naja, hätte ein besserwisserischer Halsumdreher mit einem starken Stück dem Rechtsverdreher rechtzeitig deutlich gemacht, dass er kein Anrecht auf ein hohes Alter hat, hätte das Problem nie bestanden.
Bitte sagen Sie nicht „Stück“ zu einem irgendwie gearteten Text. Das Wort definiert keine Textsorte, wird gehäuft von der Journaille gebraucht, die damit den von ihr gekötzelten bits und bytes einen real gegenständlichen Wert andichten möchte, und nervt genauso wie das inflationäre „das Theil“.
Kontext „Stück“ geeignet? Beispiel
Teil eines Textes ✅ Ja ein Stück aus dem Buch
Theater/Literatur ✅ Ja ein kurzes Stück
Normaler Text ❌ Meist nein besser: Text, Aufsatz
Okay.