Der Bührle-Skandal

Es ist wie bei den Mohren: nicht sein kann, was nicht sein darf. Dann lieber Raubkunst.

Skrupelloser Waffenhändler liefert auch an das Dritte Reich und kauft vom Gewinn flüchtenden Juden ihre Kunstwerke ab. Ihre Notlage ausnützend, für ein Butterbrot.

Dieses Narrativ ist für jeden woken Schwulstschwätzer unwiderstehlich. Vorne dabei war natürlich die schreibende Schmachtlocke der «Republik». Zuvor hatte Daniel Binswanger die Bührle-Sammlung im Kunsthaus noch für eine Bereicherung für Zürich gehalten. Aber dann das: «Bührle-Beben in Zürich»; so schlecht wie der Titel ein Wasserfall von 136’053 A.

Und dann fiel Binswanger noch auf den verarmten Enkel des ehemaligen deutschen Kaufhauskönigs und Besitzer der Brissago-Inseln Juan Carlos Emden rein. Der auch dieses Narrativ bedient.

Der Tagi-Redaktor Christoph Heim entblödete sich nicht zu schreiben:

«Sammlung Bührle: Was bleibt, was muss weg?»

In dem Umzug durfte natürlich auch nicht Andreas Tobler fehlen.

Es gibt wohl kaum eine Kunstsammlung, die dermassen oft und gründlich untersucht wurde, deren Provenienz-Forschung so akkurat betrieben wurde wie bei der Bührle-Sammlung.

Und die Zusammenfassung der umfangreichsten Arbeit dazu ist nach wie vor gültig:

«Von den 203 Werken der Bührle-Sammlung haben 37 im weitesten Sinne einen Zusammenhang mit NS-Verfolgung, hatten also deutsch-jüdische Vorbesitzer. 26 davon erwarb Bührle erst nach Kriegsende. Laut aktuellem Forschungsstand stammen alle Bilder aus unproblematischer Herkunft, oder man hat sich längst mit den früheren Eigentümern verständigt. Bisher konnte niemand etwas anderes nachweisen.»

ZACKBUM hat bereits 2022 in einer ebenfalls erschöpfenden Artikelserie (keine Angst, nicht im Ansatz so lang wie bei der «Republik») die Problematik, Dichtung und Wahrheit bei der Bührle-Sammlung dargestellt.

Wir wollen uns hier nicht unnötig wiederholen.

Aber wie bei der absurden Debatte über den angeblich rassistischen und diskriminierenden Hintergrund des Begriffs Mohr gilt auch bei der Bührle-Sammlung: was nicht passt, wird passend gemacht.

Es passt nicht, dass bislang bei keinem einzigen Kunstwerk nachgewiesen werden konnte, dass es sich um Raubkunst oder moderner «verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut» handelt. Oberhalb von parteilichen Mutmassungen.

Was macht man in einem solchen Fall? Man nimmt die Forderungen eines der vielen Untersucher beim Wort: Die Stadt Zürich und das Kunsthaus Zürich haben im August 2025 angekündigt, die von Gross empfohlenen Massnahmen zur Provenienz- und Kontextualisierungsforschung umzusetzen – mit einem geplanten fünfjährigen Arbeitsprogramm und einer beantragten Finanzierung von rund 3 Mio. Franken.

Dabei ist der Bericht von Raphael Gross selbst Zielscheibe umfangreicher Kritiken. Er verwende fragwürdige Kriterien und habe den Begriff «NS-verfolgungsbedingt» hemdsärmlig ausgeweitet. Wissenschaftliche Arbeit und politische oder ethische Forderungen wurden vermischt. Die Methodik, die Transparenz und die verwendete Quellenlage boten ebenfalls Anlass für viele Fragezeichen.

Aber macht ja nichts. Reicht auch das Werk von Gross nicht für drastische Massnahmen («was muss weg»), dann macht man doch einfach nochmal einen Bericht. Und beschwert sich doch tatsächlich, dass sich die Bührle-Stiftung nicht an den Kosten beteiligen will – weil es ihrer Meinung nach nichts mehr zu untersuchen gibt.

Inzwischen hat die Stiftung ganz offensichtlich die Schnauze voll, ständig angemeckert zu werden. Sie hat aus ihren Statuten gestrichen, dass die Sammlung in Zürich öffentlich zugänglich gemacht werden soll. Der Leihvertrag mit der Zürcher Kunstgesellschaft läuft noch bis 2034. Anschliessend könnte die einmalige Sammlung an einem Ort ausgestellt werden, wo die Bereicherung durch diese Kunstwerke höher geschätzt wird als in Zürich.

Diese Anpassung ist von allen zuständigen staatlichen Behörden genehmigt worden. Kein Grund für die Stadt Zürich, nicht einen Gang vor das Verwaltungsgericht dagegen zu prüfen.

Ungeheuerlich. Dazu passt, die Sammlung, die seit Oktober 2021 im Neubau des Kunsthauses ausgestellt wurde, zurzeit gar nicht besichtigt werden kann.

Für die Zeit bis zur neuen Präsentation ist eine Übergangs-Präsentation geplant, später (voraussichtlich 2027) eine umfassend neu kuratierte Ausstellung der Bührle-Sammlung.

Zwischenergebnis dieser Zwängerei: der Kunstliebhaber kann die Werke bis mindestens 2027 nicht anschauen. Schlimmer noch: mit dem angedrohten Gang vor die Gerichte bietet die Stadt Zürich Anlass zur Vermutung, dass sie die Kunstwerke – integral oder in Form einer willkürlichen Auswahl – auch nach Ablauf der Leihfrist gar nicht mehr an die Stiftung zurückgeben will.

Dadurch entsteht eine neue Definition des Begriffs Raubkunst …

8 Kommentare
  1. Martin Hefti
    Martin Hefti sagte:

    Und selbst wenns noch so wäre? Hätte der Sammler zu den Juden sagen sollen: „Ich durchschau dich, du willst dir mit dem Geld eine Atlantiküberfahrt finanzieren, da mach ich schon mal nicht mit. Zumal ich nicht weiss, ob die Arier in einem Jahr in die Schweiz einmarschieren und mir die Bilder entschädigungslos abnehmen wie den Franzosen, egal was ich dafür bezahlt habe. Also tschüss und schönes Wochenende noch!“

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  2. C.Rickenbacher
    C.Rickenbacher sagte:

    Zu allen möglichen und unmöglichen Themen gibt es heute die tumben Sittenwächter. In der Regel sehr einfach gestrickte Zeitgenossen, nimmt man diesen ihre Thema weg, sind sie ganz einfach nichts. Alles was sie anderen Unterstellen verkörpern sie in Reinkultur und tragischerweise bemerken sie dies nicht einmal. Vielleicht sollte diesen Sittenwächter ganz einfach etwas weniger Beachtung geschenkt werden…

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  3. Rapahel Stein
    Rapahel Stein sagte:

    «Dadurch entsteht eine neue Definition des Begriffs Raubkunst …»

    Sie haben die Pappenheimer grad an die Wand genagelt.

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