Gesinnungs-Journalismus
Was ist nur aus Nick Lüthi geworden?
Der war früher mal ein unabhängiger Journalist, der die «Medienwoche» herausgab. Sie wurde dann ein weiteres Opfer der aussterbenden Spezies Medienkritik.
Seither verdingt er sich auf persoenlich.com als Redaktor. Hier wird meistens mit Wattebäuschen geworfen. Hier aber nicht. Der leicht unrasierte Herr mit gebleckten Zähnen ist «Martin Steiger, Anwalt und Medienrechtler». Also im Prinzip eine valable Figur, um etwas zum Zuger Skandal-Urteil zu sagen, dass Jolanda Spiess-Hegglin für 4 ehrverletzende Artikel eine Gewinnherausgabe von über 300’000 Franken zusprach.
Der Mann sagt für einen Juristen erstaunliche Dinge. Wieso sei Ringier mit seiner Argumentation nicht durchgekommen?
«Das lag aber auch daran, dass das Gericht auf dem Bundesgerichtsurteil zur Gewinnherausgabe in Sachen Willy Schnyder, dem Vater der Tennisspielerin Patty Schnyder, von 2006 aufbaute und auf die rechtliche Lehre verweisen konnte.»
Damit wäre er bei der Anwaltsprüfung durchgerasselt. Das Bundesgericht hat lediglich den grundsätzlichen Anspruch – im Gegensatz zur Vorinstanz – bestätigt. Es wurde damals, hinter die Ohren schreiben, keine Gewinnberechnung durchgeführt, weil man sich in einem Vergleich einigte.
Dann sollte der Jurist vielleicht die Finger von Finanzrechnungen lassen, denn er hat eine Meinung, aber keine Ahnung:
«Mir erscheint mit Blick auf den begründeten Entscheid plausibel, dass Jolanda Spiess mit ihren finanziellen Forderungen deutlich näher an der Wahrheit lag als Ringier.»
Und was ist mit der abschreckenden Wirkung dieses Fehlurteils? «Nein, ich teile diese Befürchtung nicht.» Dass Verlage damit bedroht sind, dass aufgrund von aberwitzigen Berechnungen Zahlungen in der Region Hunderttausende fällig werden könnten und kritische Berichterstattung unter diesem Damoklesschwert eingeschränkt wäre – nichts Abschreckendes. Da lachen selbst juristisch nicht ausgebildete Hühner.
Aber der Anwalt kann noch mehr, auch inhaltslose Sätze: «Die Medienfreiheit ist kein Freipass für Persönlichkeitsverletzungen.» Hat auch niemand behauptet …
Und dann noch zwei Brüller zum Schluss: «Das Kantonsgericht Zug hat mit seinem Entscheid erst einmal ein bemerkenswertes und lange erwartetes medienrechtliches Präjudiz geschaffen.» Es hat tatsächlich ein Präjudiz geschaffen, das aber so schnell wie möglich korrigiert werden muss, da es auf Luftberechnungen ruht.
Und: «Wenn es alles in allem bei dieser Rechtsprechung bleibt, wird jener Journalismus in der Schweiz, der auf Qualität setzt, erheblich gestärkt.»
Nach diesem juristischen Geplapper kommt allerdings noch eine Fussnote, die genau das Gegenteil beweist. Zum einen, dass Lüthi nicht auf Qualität, sondern auf Gesinnung setzt. Zum zweiten, dass es völlig unter jeder Kanone ist, jemanden als Fachmann zu präsentieren, der mit einer der beiden Parteien verbandelt ist. Es gäbe nun wahrlich genügend Medienanwälte in der Schweiz, die zumindest eine nur fachlich motivierte Meinung abgeben könnten. Aber so?
«Martin Steiger sitzt im Beirat von #NetzCourage, einer Organisation, die Jolanda Spiess-Hegglin gegründet hatte.» Als die Hassleaks nachwiesen, auf welch üble Art JSH gegen ihre Feindin Michèle Binswanger vorging («Drecksarbeit», die Autorin so fertigmachen, dass sie am besten «auswandern» sollte), gingen die tapferen Beiräte auf Tauchstation.
Die NZZ schrieb damals: «Die zitierten Chat-Wortmeldungen sind teilweise krass und lassen sich mitnichten mit Spiess-Hegglins Ansinnen vereinbaren, Hass im Netz zu bekämpfen.»
Nur Steiger verstieg sich auf Anfrage zur Antwort: «Als Beiratsmitglied stehe ich dem Vorstand von #NetzCourage weiterhin mit meinem Fachwissen zur Verfügung: Der Vorstand fragt, ich gebe Rat. Meine Beiratstätigkeit erfolgt ausschliesslich gegenüber dem Vorstand und nicht gegenüber der Öffentlichkeit.»
Nun geht er aber an die Öffentlichkeit, und wie …
https://uebermedien.de/102210/wie-setzt-man-sich-gegen-eine-jahrelange-schmutzkampagne-von-medien-zur-wehr/
Hier kann man sich ein Interview mit Frau Spiess-Hegglin anhören.
Also, ich finde es bemerkenswert, wie JSH aktenkundige Fakten jeweils verändert…
Zitat Meistgeklickt: Nach einer Abklärung im Spital werden Strafuntersuchungen eingeleitet, in ihrem Intimbereich wird die DNA zweier Männer gefunden.
Interview: es handelt sich bei der zweiten DNA um ein Mischprofil.
Laut dem Mediensprecher der Zugerbehörden: bei der zweiten DNA handelt es sich um ein nicht einzuordnen des Mischprofil, dass bei dem Fingernagel und Slip gefunden wurde.
Fazit: Lügen haben kurze Beine…
Sie diffamieren regelmäßig Frau Heimgartner, doch Frau Spiess verabscheuen Sie selbstverständlich noch viel mehr. Hilfe, starke Frauen! Der Erfolg von Frau Zulauf muss Ihnen erhebliches Unbehagen bereiten. Statt das Urteil selbst zu studieren, wie es Herr Steiger und andere Sachverständige getan haben, ziehen Sie es vor, um sich zu schlagen. Dass Herr Canonica zu einem nahezu identischen Ergebnis wie Herr Steiger gelangt, ist keineswegs zufällig. Das Schnyder-Urteil nimmt eine zentrale Stellung im aktuellen Urteil ein. Auch war Ringier strukturell äußerst schwach aufgestellt. Man verfügte über keine Zahlen mehr aus den Jahren 2014 oder 2015 oder war nicht gewillt, diese offenzulegen. Zudem wurden Fehler begangen, die in einem Zivilprozess inakzeptabel sind. Es ist evident, dass Journalisten keine Furcht vor einer Gewinnherausgabe haben müssen. Wer hingegen keinen Qualitätsjournalismus betreibt, den kann es in Ausnahmefällen treffen. Allerdings muss das betroffene Medienopfer zunächst erhebliche finanzielle Mittel aufbringen.
Diffamiere? Was für ein unbelegter Unsinn. Verabscheuen? Was für ein unbelegter Unsinn. Weil sie, plus RA Zulauf, «starke Frauen» seien? Reiner Unsinn. Erfolg? RA Zulauf hat alle Prozesse für JSH, mit einer Ausnahme, verloren. Ich habe, wohl im Gegensatz zu Ihnen, das Urteil studiert. Wissen Sie, worum es im Schnyder-Urteil ging? Bestreiten Sie, dass damals keine Gewinnberechnung erfolgte? Sie hängen also der Meinung an, dass alleine Ringier, Tamedia und die Blick-Familie online so eine runde Milliarde im Jahr verdienen und das in ihren Bilanzen sauber verstecken? Wer so einen raushaut, sollte auf weniger wackeligem Grund stehen …
Habe selten so viel Unsinn gelesen. RA Zulauf hat nichts gewonnen, das Kantonsgericht hat einfach versagt. Wer 90% des Umsatzes als Gewinn verbucht und nur 10% als Unkosten eines Medienkonzerns akzeptiert, hat als Richter ganz einfach den Job verfehlt. Aber die nächsten Instanzen (OG, BG) werden es richten. Und RA Steiger ist kein Sachverständiger. Wer das BG Urteil mit dem Vater von Patty Schnyder diesem Prozess gleichsetzt, hat als Anwalt nichts verloren. Das BG hat keinen Gewinn auf Printartikel oder Klickzahlen berechnet, es hat nur die Möglichkeit bejaht, grundsätzlich solche Klagen zuzulassen. Und auch RA Steiger hat selber keine Ahnung, wie man überhaupt solche möglichen Gewinne berechnet. Aber in dieser Beziehung passt er gut zum Netzcourage-Präsidenten Hansi Voigt, der von der Klägerschaft als «Experte» beigezogen wurde. Nicht nur befangen, sondern bei diesem rein ökonomischen Thema schlicht überfordert. Die Spiess-Opfer-Bubble wird immer kleiner. Und vom Verein Netzcourage hat seit der Streichung der Subventionen niemand mehr etwas gehört. Heute wird auf Facebook von JSH der Ringier Konzern mit einem Video einmal mehr verhöhnt. Die Frau kann nicht schweigen. Sie lügt seit 10 Jahren die Öffentlichkeit an, dann muss man mit Gegenwehr rechnen. Leider sind viele Medien zu stumm. Darum braucht es solche Portale wie Zackbum und Journalisten wie René Zeyer.
Herr Schneider, who?
Immer wieder interessant, was für Namen / Personen im zackbum Forum urplötzlich auftauchen. Stille Dauerleser? Oder Eintagsfliegen (nicht diskriminierend gemeint, Fliegen fliegen nicht nur Fliegen nach, den langen einzigen Tag), die sich enerviert haben an einem einzelnen Artikel?
Aus Gerechtigkeits-/Ordnungs-Befinden und eigener Betroffenheit, oder, im Auftrag für starke Frauen die nicht stark genug sind, selbst starke Antworten zu geben?
Herr Schneider, Sie platzen hier in eine ‹Blase› rein, wo es einige Dauergäste gibt, die heilfroh sind, wenn es noch EINEN harten, zackigen, manchmal bissigen Kritiker der abgedrifteten (verkauft, korrumpiert, verblödet wie immer Sie wollen) Medienlandschaft Schweiz gibt.
Manchmal geisselt Herr Zeyer in seiner berechtigten Verzweiflung schon heftig herum,
denn wenn’s nur dumm, verlogen, manipulierend wäre, was ‹Journalisten› & ‹Journalistinnen› (oder Politikerinnen, was eine verbliebene Journalistin ja seziert haben soll) tagtäglich über die Gesellschaft ausschütten (dürfen),
dann könnten wir’s ja vielleicht ignorieren, die Abos künden.
Für mich sind die Grenzen zum kriminellen, ganz deutlich die Gemeinschaft / Gesellschaft schädigenden Treiben seit ein paar Jahren deutlich überschritten.
Dazu gehört auch das krampfhafte, kategorische Schweigen, Verleugnen und Vertuschen von längstens geplatzten Lügen und Verbrechen.
Qualitätsjournalismus – wo denn Herr Schneider?
In der offensichtlichen Umgestaltung unserer Gesellschaft nimmt dieser hörige Journalismus eine himmeltraurige und gefährliche Schlüsselrolle ein, indem die Menschen belogen, betrogen, manipuliert und zurück oder vorwärts in den ultimativen Feudalismus der HERRschaften katapultiert werden.
Hand in Hand mit der Politik am Gängel- und Schmierband der Lobbyisten (berichten Sie uns doch ein wenig über die starken Lobbyistinnen als Ausgleich), die Justiz als drittes Wackelrad am defekten Demo$ratie-CHarren.
Mich interessiert das elende, jahrelang traurige Hick-Hack um Frau Spiess wenig (auch hier auf zackbum nicht),
das aufgeplusterte Treiben von Medien-CEOs (beider Geschlechter) deutlich mehr, denn die versauen das gesellschaftliche Klima gewaltig.
Und die Justiz?
Die dritte Macht im Lande degeneriert beängstigend zu Bütteln der Politik.
Das wird erst mal besser, wenn nicht mehr die Parteien die Sesseli an devote Befehlsempfänger verteilt und das Volk die Richter & Justiz direkt bezahlt und wählt oder herbei würfelt.
Nicht bezahlt vom Staat. Und in falsch verstandenem Dienst für diesen Staat.
Die Abstimmung betreffend Richter-Lotterie wurde leider ungeschickt vergeigt, weggeschrieben (wir wären wieder beim Gwalidäds-Schurnalismus….) oder vom Berner Filz zurück ins Säuhäfeli-Töpfli gedeckelt.
Herr Schneider, schön wenn Sie ich wieder melden hier.
Aber entweder warm anziehen oder substanziell was Qualitatives schreiben.
Nicht nur lobbyierend jammern.
«Klar ist gemäss Rechtsprechung, dass es immer nur um eine Schätzung gehen kann.» (Steiger)
Das sehen aber Zulauf, Voigt und das Kantonsgericht ZG ganz anders.
Es wäre ja nett von Frau Spiess – Hegglin, wenn sie ihm (M.H.) auch noch etwas Geld würde überweisen.
Siehe Podcast: Ackeret – Beck
https://www.persoenlich.com/medien/ich-finde-diese-summe-viel-zu-hoch
Als damals JSH und ihr Verein eine Flutwelle an Anzeigen einreichten, wendeten sich Betroffene hilfesuchend an mich.
In einer Causa bei der ich, nach Akteneinsicht erfolgreich intervenierte, wurde mir von JSH und RA Steiger unterstellt, ich hätte mir die Infos erschlichen und Mails gefälscht. Zusätzlich wurde ich in Mails an die Versicherung als Stalkerin beschimpft. In der Tat, dieser Mann hat es faustdick hinter den Ohren. Seine «rechtliche» Hilfe liess er sich mit rund CHF 800. von der Versicherung fürstlich entlöhnen.
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Ich bin zuversichtlich, dass das OG und BG die Gewinnberechnung, realistisch und sachbezogen korrigieren wird.
„persoenlich.com“? Oeffentlichkeit?
«At first we kill all the lawyers…»
Wenn auch in einem anderen Zusammenhang, Henry V., William Shakespeare.
Bloss den der Gegenpartei, Bernhard, oder auch den Ihren?
…all the Lawyers!
Gesprochen von einem Mörder mit dem schönen nickname „The Butcher“.