Staatskanzlei Bern schlägt zurück
Selten, aber nötig: eine Gegendarstellung der Berner Regierung.
Unter dem Titel «Medienberichterstattung zu Polizeieinsatz war irreführend und vorverurteilend»
topft die Staatskanzlei des Kantons Bern den «Bund» und die «Berner Zeitung» ein. Beide Blätter erscheinen im Kopfblattsalat von Tamedia.
«Eine polizeiliche Anhaltung in der Stadt Bern schlug im Sommer 2021 hohe Wellen. Die Zeitungen «Der Bund» und «Berner Zeitung» hatten die Geschehnisse mit der Tötung von George Floyd in den USA verglichen. Sie hatten die Anhaltung damit wider besseres Wissen wesentlich gefährlicher dargestellt, als sie es tatsächlich gewesen ist. Zu diesem Ergebnis kommt der Regierungsrat in einem Bericht an den Grossen Rat.
Der Bericht des Regierungsrates wurde in Umsetzung der vom Grossen Rat überwiesenen Motion «Machtmissbrauch durch Medien-Konzern: Kantonsangestellte schützen» erstellt. Um ein vollständiges Bild zeichnen zu können, hatte der Regierungsrat eine Stellungnahme der Redaktion von «Der Bund» und «Berner Zeitung» eingeholt. Ebenso die Einschätzung eines unabhängigen Experten, um die Berichterstattung über die polizeiliche Anhaltung vor der Heiliggeistkirche in Bern sowohl aus medienrechtlicher wie auch aus medienethischer Optik zu analysieren. In seinem Bericht kommt der Regierungsrat wie der unabhängige Experte zum Ergebnis, dass die Berichterstattung der beiden Tamedia-Titel «Der Bund» und «Berner Zeitung» in weiten Teilen angemessen, in wichtigen Punkten jedoch irreführend und vorverurteilend gewesen ist. Der Bericht wird dem Grossen Rat in der Sommersession 2025 vorgelegt.
Vergleich zum Fall George Floyd deplatziert
Am 11. Juni 2021 wurde vor der Heiliggeistkirche in Bern ein verletzter Mann durch einen Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin der Kantonspolizei angehalten. Die Anhaltung gestaltete sich wegen der erheblichen Gegenwehr des Mannes schwierig. Bei der Fixierung am Boden und dem Anlegen der Handschellen rutschte dem Polizisten das Schienbein unbeabsichtigt für kurze Zeit auf den Hals des Mannes. Mehrere zufällig anwesende Journalistinnen und Journalisten der Tamedia-Zeitungen «Der Bund» und «Berner Zeitung» beobachteten die Anhaltung und machten Fotoaufnahmen. In ihrer darauffolgenden Berichterstattung vom 12. Juni 2021 stellte die Zeitung «Der Bund» durch ein Archivzitat eines Rechtsmediziners einen Vergleich zum Fall George Floyd in den USA her. George Floyd war im Mai 2020 durch massive Gewaltanwendung eines Polizisten bei einer Fixierung am Boden ums Leben gekommen. Der zitierte Rechtsmediziner intervenierte gleichentags schriftlich bei der Zeitung, weil sein Zitat im falschen Zusammenhang verwendet worden sei und die Fälle nicht vergleichbar seien.
Eine Woche nach dem ersten Bericht klärte «Der Bund» die Leserschaft schliesslich in einer «Analyse» darüber auf, dass der Berner Fall nicht mit dem Fall George Floyd vergleichbar sei und die Dimensionen zu wahren seien. Die Klarstellung erfolgte damit zu spät. Sie enthielt nichts, das der Redaktion nicht schon eine Woche vorher bekannt war. Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach den Polizisten am 5. September 2023 von allen strafrechtlichen Anschuldigungen rechtskräftig frei.
Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass Kritik an der Berichterstattung eines Mediums in Form eines Berichts an das Parlament ungewöhnlich ist. Er hält jedoch fest, dass es dem Grossen Rat freisteht, zu welchen Themen er Abklärungen einholen möchte.»
Also eine veritable Klatsche, ein Sittenbild eines verludernden Journalismus, der um der Schlagzeile willen journalistische Anstandsregeln über Bord wirft. Ein Desaster für das Haus Tamedia, das doch behauptet, verantwortungsbewussten Qualitätsjournalismus zu betreiben.
George Floyd war ein Krimineller, der wenn er nicht aus eigenem Antrieb kriminell geworden wäre, sich noch unter den Lebenden aufhalten würde. Der Skandal an dieser Geschichte geschah danach: Linke und Grüne Terroristen machten darauf die Strassen unsicher, mit hoher krimineller Energie wurden Geschäfte geplündert und Ordnungskräfte angegriffen, mit wohlwollendem Verständnis der degenerierten Mainstreammedien, allen voran dem Tages-Anzeigern und seinen Unterblättern.
Herrje! Immer die selber Leier, wenn gewählte Politiker sich reflexartig vor die Polizsten stellen anstatt die Kritik enrst zu nehmen und Massnahmen abzuleiten. Ist mehr einen längere Zeit Knie auf dem Hals ‹best practise›? Wird das genauso geschult? War das unbedingt nötig? Und: die Berichtersttattung war ‹insgesamt angemessen› wie heute in der NZZ zu lsesen, war. Schliesslich: die Behauptung, das sei nicht vergleichbar, ist ja offensichlich Unsinn. Statt hier von ‹verludertem Jounalismus zu – na ja – schwadronieren, sollte sich Zackbum mal die gesammmelten Peinlichkeiten von Philiippe Müller vor Augen führen.
Der Vergleich mit Floyd war völlig deplatziert und wurde vom Urheber selbst moniert. Der unabhängige Gutachter Manuel Bertschi sagt: «Bei aller Legitimität, einen Polizeieinsatz kritisch zu hinterfragen, kam es zwar in wenigen, aber dafür in wesentlichen Punkten der Berichterstattung nach meiner Einschätzung zu handwerklichen Fehlern.» Einfach zur Kenntnis nehmen, statt immer die selbe Leier zu schwadronieren.
In der NZZ steht aber noch einiges mehr. Darum sage ich: Ach herrje, wenn der zu Verhaftende glaubt, es sei sein Recht, der Polizei eine physische Auseinandersetzung zu liefern, und wenn dann noch die Hautfarbe passt, dann kommts in den Blättern der Reitschulstadt reflexartig. Da träumt man beim Schlagzeilenverfassen davon, auch mal Krawalle und Plünderungen in der ganzen Nation anzustossen und Trump zu ärgern.
Keine Ähnlichkeit mit dem Fall George Floyd. Bei dem ging es darum, einen professionellen Kriminellen aus dem Verkehr zu ziehen.