Fantastillionen
Als wär’s ein Stück aus Entenhausen, werden Fantasiezahlen herumgeboten.
Jolanda Spiess-Hegglin fordert pro persönlichkeitsverletzenden Artikel rund 125’000 Franken Gewinnherausgabe vom «Blick». Rechenübungen aus Absurdistan.
Das Berufsopfer JSH hat mal wieder Gerichtstag. Vor dem Kantonsgericht Zug will sie das Verlagshaus Ringier dazu zwingen, den durch Berichterstattung über ihre sexuelle Eskapade entstandenen Gewinn herauszugeben.
Allerdings hat sie dafür wohl die falschen Mitstreiter. Anwältin Rena Zulauf hat bislang alle Prozesse für ihre Mandantin – mit einer Ausnahme – verloren. Und ihr «Experte» Hansi Voigt ist als mehrfacher Internet-Bruchpilot auch nicht unbedingt qualifiziert. Abgesehen davon, dass bei einem möglichen Gewinn von 125’000 Franken pro Artikel – selbst bei 12’500 – seine Projekte reine Geldmaschinen und nicht Geldvernichtungsgeräte wären.
Rechnen wir. Natürlich generiert nicht jede Meldung gleich viel Gewinn, aber nehmen wir der Einfachheit halber eine Zahl von 100’000 Franken pro Publikation des «Blick», die ja laut der Klägerin realistisch sei.
«Blick» hat vom 30. Oktober 2023 bis zum 30. Oktober 2024 haargenau 68’743 Artikel online veröffentlicht. Lassen wir die Zahl der Printartikel weg. Medienunternehmen schreiben ja in der Meinung, mit rechtmässigen Artikeln Gewinne zu erzielen, die rechtswidrigen sind Betriebsunfälle. Also können wir alle Artikel, egal ob legalen oder illegalen Inhalts, rechnerisch gleichsetzen.
Das würde also bedeuten, dass der Verlag rund 6,9 Milliarden Franken Profit eingefahren hätte.
Oder anders gerechnet: es seien laut Klägerin rund 200 Artikel über die Spiess-Hegglin-Affäre erschienen. Das würde bedeuten, dass eine Gewinnherausgabe von 25 Millionen fällig wäre.
Ringier weist nun für das ganze Jahr 2023 einen EBITDA-Gewinn von 105,5 Millionen aus. Das würde bedeuten, dass hier gewaltige Profite versteckt, nicht ausgewiesen werden. Ein veritabler Skandal. Aber in Wirklichkeit besteht der Skandal darin, dass hier die Justiz mit absurden Forderungen belästigt wird, berechnet im Wolkenkuckucksheim von geldgierigen Fantasten.
>»Als wär’s ein Stück aus Entenhausen»
Nein, nein, das ist tatsächlich aus Entenhausen, einer kleinen Bananenrepublik im Zentrum Europas…
Im Hintergrund zieht Hansi Voigt die Fäden der «dauerempörten Abkassierer». Würden man den gleichen Massstab auf ihn als ehemaligen Chefredaktor von 20min-Online anwenden, müsste er (resp. TX Group) eine Million Fantastilliarden an die Opfer seiner Verunglimpfungen zahlen.
Voigt macht den US-Anwalt. Je höher die eingeklagte Summe, desto mehr fällt für ihn ab. Der macht das bestimmt nicht for free. Ringier wird blechen müssen, aber weit weg von Voigts Vorstellungen. Die Frage ist, ob das Urteil überhaupt öffentlich wird.
JSH hat über Jahre, die Artikel vom Blick, fleißig verlinkt und darauf hingewiesen. Sie hat somit, wesentlich zur Verbreitung / Klicks beigetragen. Ein Schelm, wer dabei phöses denkt 🤑
Spiess-Hegglin wurde vom Blick primitives Unrecht angetan. Sie hat sich jedoch moralisch und offenbar auch finanziell selber ruiniert. Nach den Büchern von Michèle Binswanger und Dumeng Giovanoel bestehen keine Zweifel mehr über ihre Person. Der fragwürdige Hansi Voigt scheint die Rolle ihres Guru übernommen zu haben. Sie wird bis zum Lebensende nicht mehr aus ihrem Käfig herausfinden.
Sie beteuerte ja stets, dass es ihr nicht ums Geld gehe.
Bei der Verhandlung ließ ihre Anwältin sinngemäß folgendes verlauten: die damals angebotenen CHF 150 000 seien zu wenig.
Eine solche Klage ist richtig und wichtig. JSH und Co. sind aber gewiss nicht die versierten Personen dazu.
Ich hoffe die Gerichte werden fair und rechtens verfügen. Es wird noch lange dauern, bis wir dies erfahren werden.
Zur Erinnerung: die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmaßnahmen, erhielten lediglich ein Trinkgeld von CHF 25 000. Man finde selbst den Fehler…
Nein, eine solche Klage ist völlig unwichtig, weil weder Zahlen noch Formalitäten stimmen. Die Klägerin hat gemässs Twitter von Juli 2023 sogar 1 Mio ausgeschlagen, was beweisbar nicht stimmt. «Ihr gehe es nur um das Urteil, nicht ums Geld.»
Kein Mensch ausserhalb der involvierten Stellen bei Ringier kann Klick-Gewinne klar berechnen. Zudem ist entscheidend, was man alles unter der Rubrik «Abzüge» versteht: Löhne Personal, Unterhaltskosten Gebäude, Sozialleistungen, Infrastruktur, etc.
Weder Zulauf noch Voigt haben eine Ahnung, was der Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn bedeutet. Voigt ist und bleibt ein Dummschwätzer und ein Parasit. Und Zulauf ist als Anwältin unbrauchbar. Sie verliert alle ihre grösseren Prozesse. Ihre gestrige Replik in Zug war sackschwach. Und die erfolgreiche Klage gegen die Weltwoche hat sie nur begleitet und viel Honorar verlangt. Die Medien haben damals darüber berichtet, wer die Anzeige geschrieben hat.
Diese juristishe Thematik kann man sicher nicht mit den vom Bund bewilligten Geldern betr. fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vergleichen. Äpfel oder Birnen?
Ein Drittklässler kann das von René Zeyer berechnete Gewinnmodell verfolgen. Wären die Zahlen der Anwältin Zulauf nur annähernd korrekt, wären die Medienhäuser alle Milliardäre und müssten nirgends Personal entlassen. Ringier wird hier haushoch gewinnen, wenn auch wohl erst vor Bundesgericht. Kläger ziehen alles weiter, irgendein Sponsor bezahlt (noch).
Eben weil diese Berechnung schwierig ist, würde ich ein wegweisendens Urteil begrüßen.
Die Medien zerstören Existenzen. Uns Opfer von Zwangsmaßnahmen wurde vom Staat, daß ganze Leben zerstört. Somit kann es sehr wohl als Vergleich dienen. Zur Erinnerung: wir forderten damals pro Opfer CHF 120 000. Schlussendlich waren es dann noch CHF 25 000. Im juristischen Sinne ist es tatsächlich nicht vergleichbar. Wenn man jedoch die Beträge vergleicht sehr wohl. So wurden JSH von Ringier CHF 150 000 geboten. Wie erwähnt gab’s für uns lediglich ein Trinkgeld. Die Verhältnismäßig, stimmt da einfach nicht.