Unrat vom Presserat
Der Presserat übersieht wieder einmal die offensichtlichsten Parallelen*.
Von Thomas Baumann
Das Sommerloch ist derzeit so tief, dass man glaubt, dass es nicht mehr tiefer sein könnte. Bis sich der Presserat meldet und zeigt, dass es doch noch tiefer geht.
Jüngstes Beispiel: Die Entscheide 16/2024 und 18/2024, BEIDE AN DEMSELBEN TAG VERABSCHIEDET. Nachprüfen lässt sich das nicht, da der Presserat mittlerweile selber darauf verzichtet, seine Entscheide via Presseportal zu verbreiten. Vielleicht eine späte Einsicht in die eigene Bedeutungslosigkeit.
In einem Artikel in der «Weltwoche» vor bald zwei Jahren (!) wurde das Gebaren des wegen Ehrverletzungsdelikten vom Schaffhauser Kantonsgericht mittlerweile (gemäss eigenen Angaben) rechtskräftig verurteilten Kolumnisten, Bloggers und ‹Anti-Hass-Aktivisten› Réda El Arbi kritisiert.
Daraufhin gelangte die Schwester besagten Bloggers an den Presserat — weil sie sich von einigen Leserkommentaren gestört fühlte. Dabei listete sie eine eigentliche Phalanx von angeblich verletzten Richtlinien des Pressekodex auf: Ziffern 1.1, 2.4, 3.8, 5.1, 5.2, 5.3, 7.1, 7.2, 8.1 und 8.2.
Quantität vor Qualität war dabei offensichtlich die Devise: Was die Ziffer 2.4, welche die Trennung von öffentlicher Funktion und Ausübung des Journalistenberufs verlangt, mit irgendwelchen Online-Kommentaren zu tun haben soll, weiss wohl nicht einmal die Beschwerdeführerin.
Dennoch der Entscheid: «Der Presserat heisst die Beschwerde gut», weil «die Ziffern 1 (Wahrheit), 5 (Berichtigung) und 7 (Privatsphäre) der ‹Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten› verletzt» worden seien.
Üblicherweise schreibt der Presserat in einem solchen Fall, wenn nicht alle vorgebrachten Rügen gutgeheissen werden, er heisse die Beschwerde «teilweise gut».
Aber hier war offenbar schon zum vornherein klar, wem die Sympathie des Presserats galt: Der Schwester El Arbis. Da selbst der Presserat erkannt hatte, dass es der Beschwerde an einer präzisen Begründung mangelte, «forderte der Presserat eine Ergänzung an».
Ein seltenes Privileg. Üblicherweise nimmt der gemäss eigenen Angaben «chronisch überlastete» Presserat solche Versäumnisse ja zum Anlass, eine Beschwerde inhaltlich erst gar nicht zu behandeln.
Umso apodiktischer urteilte der Presserat: «Was Réda El Arbi betrifft, so sind Äusserungen über seine Jugendzeit, ob wahr oder unwahr, im vorliegenden Zusammenhang sicher nicht von öffentlichem Interesse.»
Ganz anders tönte es hingegen im Entscheid 18/2024, der am gleichen Tag erging. Hier ging es um eine junge Mutter in Frankreich, welche des Mordes an ihrem kleinen Sohn angeklagt war. Die Zeitungen — vornehmlich Medien in der Romandie — erwähnten zusätzlich, dass die Mutter Mitglied der Zeugen Jehovas sei.
Gegen diese Erwähnung der Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas wurde beim Presserat ebenfalls Beschwerde eingereicht. Würde man den GLEICHENTAGS VERABSCHIEDETEN Entscheid 16/2024 als Richtschnur nehmen, dann gälte auch hier: Die Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas ist, «ob wahr oder unwahr, im vorliegenden Zusammenhang sicher nicht von öffentlichem Interesse.»
Aber natürlich schafft es der Presserat nicht einmal, in zwei AN DEMSELBEN TAG VERSCHIEDETEN STELLUNGNAHMENannähernd kohärent zu räsonieren. Die Beschwerde in der Angelegenheit 18/2024 wurde daher abgewiesen.
Bleibt nur ein Trost: Mit bloss 19 veröffentlichten Beschwerden in einem Zeitraum von bald sieben Monaten (bei annähernd 150 Stellenprozenten) bewegt sich der angeblich «chronisch überlastete» Presserat auf ein neues Allzeit-Tief hin.
Es würde kaum weiter auffallen, wenn er eines Tages gar keine Entscheide mehr veröffentlicht. Und vermisst würden diese wohl noch weniger.
*Der Artikel wurde nachträglich leicht überarbeitet.
In der Tat, der Presserat, weiss halt ganz genau, wer die «Opfer» sind.
https://presserat.ch/complaints/39_2017/
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El Arbi – Jolanda Spiess – Patrizia Laeri – ….. etc
Alle nennen sich Journalisten (:::**XXinnen) und bekämpfen sich gegenseitig mit anderen Journis. Diese wiederum gehen in den Presserat oder mit RechtsanwältIN aufeinander los und alle machen sich gegenseitig in SocialMedia fertig. Das Ganze kann man dann im Zackbum oder IP nachlesen und wiederrum wird aufeinander eingedroschen.
Da sieht man was geschieht, wenn eine Branche unter Druck ist.
Für mich pure Unterhaltung
Sie sind halt chli empfindlich (vor allem, wenns ums Einstecken geht).
Zum Nachlesen: Das ist die Stellungnahme im Fall «El Arbi» https://presserat.ch/complaints/16-2024/ und das jene im Fall der jungen Mutter https://presserat.ch/complaints/18-2024/.
Vielen Dank für die Links. Wenn man das liest, sieht man den Unrat an anderer Stelle.