Schludriger «Spiegel»
Die Rammstein-Affäre wird zum «Spiegel»-Skandal.
Die Anwälte des Rammstein-Sängers Till Lindemann haben «Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und versuchten Prozessbetrugs gegen die Verantwortlichen des Spiegel» eingereicht.
In einer Titelgeschichte hatte das Blatt behauptet, verschiedene Frauen hätten Anschuldigungen gegen den Sänger erhoben. Ein Journalist mit Vollklatsche in der Schweiz hatte sogar gefordert, dass wegen diesen wilden Behauptungen die Konzerte der Band abgesagt werden sollten. Wobei aber die Unschuldsvermutung gälte.
Auch das Hamburger Oberlandesgericht hat inzwischen die Verfügung der Vorinstanz bestätigt.
«Danach ist es dem Spiegel weiterhin untersagt, den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe Frauen bei Konzerten der Gruppe Rammstein mithilfe von K.o.-Tropfen bzw. Drogen betäubt oder betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können».
So viel zum Ende dieser unappetitlichen Medienhatz, in der sich einmal mehr fast alle unter grober Missachtung der Unschuldsvermutung auf ein angebliches Sexmonster gestürzt hatten. Allerdings konnte der Sänger, ähnlich wie Kevin Spacey, genügend finanzielle Mittel aufbringen, um sich erfolgreich gegen diese Denunziationen zur Wehr zu setzen. Im Gegensatz zu Spacey ist Lindemann sogar nicht Bankrott gegangen.
Und lässt weiterprozessieren, wobei – auch hier gilt die Unschuldsvermutung – eine unglaubliche Schlamperei des angeblich so seriösen Nachrichtenmagazins zum Vorschein kommen könnte.
Das hatte nämlich im Verfahren zwei eidesstattliche Versicherungen von Frauen eingereicht. Sie sollen von einer «Zoe» und einer «Sophie W.» stammen. Dabei fiel den Anwälten von Lindemann auf, dass die Versicherung von Zoe auf einer Seite mit einem unvollständigen Satz endete, während auf der nächsten Seite nur die Unterschrift der Dame stand.
Darauf hingewiesen, räumte der «Spiegel» ein, dass die ursprünglich eingereichten Eidesstattlichen gar nicht von diesen beiden Frauen stammten und reichte zwei neue ein. Ein Versehen des eigenen Prozessbevollmächtigten, behauptet das Blatt.
Das ist nun nicht gerade ein Kavaliersdelikt, daher die Strafanzeige.
Dieser Fall wirft ein Schlaglicht darauf, auf welch dünnem Eis sich der «Spiegel» bewegt, wenn es darum geht, sich der «#metoo»-Bewegung anzudienen. Nicht einmal die behaupteten eidesstattlichen Versicherungen zwecks Beleg der Vorwürfe sind gerichtsfest.
Ähnlich spielte es sich auch beim Roshani-Skandal ab. Der «Spiegel» gab der Redaktorin, die gefeuert worden war, weil sie ihren Chef wegmobben wollte, ungefiltert die Gelegenheit, rachsüchtig über diesen Chef herzuziehen – mit offensichtlich unwahren oder unbewiesenen Behauptungen. Leider ging dann dem Betroffenen das Geld aus, er musste seine Klage gegen das Nachrichtenmagazin abbrechen.
Gerade ein Organ wie der «Spiegel» lebte und lebt davon, dass seine Aufdeckung von Skandalen belegt werden kann. Das ist ihm in der Vergangenheit mehrfach und grandios gelungen, man denke an den Neue-Heimat-Skandal oder die Parteispendenaffäre. Aber in den letzten Jahren macht das Blatt mehr mit internen Affären von sich reden; der Posten des Chefredaktors ist zum Schleudersitz geworden, und der GAU mit Claas Relotius bewies, wie sehr Gesinnung, voreingenommene Meinung und die fatale Tendenz, vor der Recherche oder Reportage bereits das Ergebnis zu definieren, Einzug gehalten haben.
Auch wenn das von der letzten verbliebenen Edelfeder Ullrich Fichtner wortgewaltig schöngeschrieben wurde, obwohl ihn Relotius die angestrebte Stelle des Chefredaktors kostete, sind das alles Symptome eines bedauerlichen Niedergangs.
Von der einstigen Grösse ist penetrante Arroganz übriggeblieben, tiefe Verunsicherung wird durch markige Worte überspielt, die Berichterstattung über die Präsidentschaftswahlen in den USA ist ein anhaltendes Desaster.
Der Kampf gegen die AfD nimmt krankhafte Züge an, immer mehr Leser geben resigniert auf. Bedauerlich ist der Niedergang deswegen, weil es gerade heute ein journalistisches Kraftwerk bräuchte, wie es der «Spiegel» einmal war. Allerdings fing der Niedergang schon an, als der Gründer, Herausgeber und langjährige Chefredaktor Rudolf Augstein auf die dem Zeitgeist geschuldete Idee kam, den Mitarbeitern die Mehrheit am Unternehmen zu schenken.
Das bereute er später bitterlich, aber es war nicht mehr rückgängig zu machen. Seither sind Primadonnenkämpfe, Intrigen und persönliche Befindlichkeiten oftmals wichtiger als unternehmerische Entscheidungen. Ein Trauerspiel, das vielleicht einmal zum Trauerfall wird.
Das kommt davon, wenn das unmögliche «sagen, was ist» durch das idiotische «sagen, wie es sein sollte» abgelöst wird.











So sehr es Zackbum zur Ehre gereicht, auf journalistische Standards zu pochen und sie einzufordern; dem Publikum ist es zweifellos unbenommen, die folgenden Fragen jenseits aller juristischer und journalistischer Sorgfaltspflicht zu stellen: Haben männliche Künstler jemals etwas mit jungen, weiblichen Fans? Hat es dort jemals Grenzüberschreitungen gegeben? Ist Kevin Spacey ein Engel? Warum veröffentlicht Till Lindemann mit „Platz Eins“ ein Pornovideo als Promotion? Hat jemals Geld gereicht, um sich in juristischen Auseinandersetzungen durchzusetzen?
1. Ja
2. Immer
3. Nein
4. Widerlich
5. Bei OJ Simpson und vielen anderen durchaus.
Hier geht es darum, dass es sicherlich moralische Werturteile über Verhaltensweisen gibt. Aber wer jemanden einer kriminellen Handlung beschuldigt, muss das entweder belegen können – oder er kriegt auf die Schnauze. «Ich habe das so empfunden» reicht – ausserhalb von woken Kreisen – eben nicht. So einfach ist das.
Der Niedergang kommt (mit etlicher zeitlicher Verzögerung) dann, wenn die Einnahmen von den Schurnalisten-Käufern (Vielamtrompeter oder staatliche) deutlich höher geworden sind, als das, was Journalismus-Käufer eigentlich möchten, wenn sie für ein Blatt was bezahlen.