Wumms: Jan Böhmermann
Schweizer Humoristen und der Brachialsatiriker aus Deutschland haben eins gemeinsam.
Scherze über andere und auf Kosten anderer machen: das ist die Lieblingsbeschäftigung aller Kabarettisten und Humoristen. Besonders brutal geht dabei Jan Böhmermann vor, der in seiner Show im deutschen Gebührensender regelmässig alle und alles vorführt, was nicht in seine sehr kleine Gesinnungsblase passt.
Dabei raunzt er auch schon mal unappetitlich mit einem Schmähgedicht den türkischen Präsidenten an. Sein Vorteil dabei: seine Gerichtskosten übernimmt der Gebührenzahler. So prozessierte er hier bis zum Bundesverfassungsgericht hinauf, ob er lyrisch wertvolle Zeilen wie «Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, selbst ein Schweinefurz riecht schöner» wiederholen darf oder ob sie verboten bleiben.
Das Ende beschrieb die FAZ in gültigen Worten: «Eindeutiger als Jan Böhmermann kann man vor dem Bundesverfassungsgericht kaum scheitern. Am Ende des bald sechs Jahre alten Rechtsstreits steht so der schlichte Satz: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.“»
Nun kann man hier allenfalls vom Ausloten der ewigen Frage sprechen, was Satire darf – und was dann doch nicht. So kleinkariert, wie er eigentlich ist, kommt Böhmermann allerdings in einem zweiten Streitfall rüber, den er ebenfalls krachend verloren hat.
Böhmermann hatte in seiner Fernsehsendung über »Beewashing« berichtet und damit u.a. die Praxis kritisiert, Bienenvölker an Unternehmen zu vermieten, damit diese sich mit dem Anschein des Engagements für Nachhaltigkeit schmücken könnten. Dabei hatte er eine sächsische Bio-Imkerei namentlich erwähnt, mitsamt Logo und Foto des Geschäftsführers.
Der spannte nun seinerseits einen satirischen Muskel an, indem er sogenannten Beewashing-Honig vertrieb, den er auch als «Böhmermann-Honig» bezeichnete und ihn mit Böhmermann als «führenden Bienen- und Käferexperten» auch mit Bild bewarb.
Gut gegeben, hätte wohl ein souveräner Mensch gedacht. Eilantrag, jegliche Werbung mit meinem Bild und Namen sind zu verbieten, Persönlichkeitsverletzung und überhaupt, japste Böhmermann. Und scheiterte damit vor dem Landgericht. Ist ja nicht mein Geld, dachte Böhmermann und rekurrierte ans Oberlandesgericht.
Das beschloss sicherheitshalber mit der Massgabe, dass es gegen sein Urteil keine Rechtsmittel mehr gebe, dass das erstinstanzliche Urteil völlig korrekt war. Nochmals eine Doppelklatsche für Böhmermann.
Was ist von einem Komiker oder gar Satiriker zu halten, der vor laufender Kamera gewaltig austeilt, aber höchst empfindlich reagiert, wenn er mit seinen eigenen Waffen bekämpft – und geschlagen wird?
Genau, der ist nicht mal ein Witz. Der ist blamiert und disqualifiziert. Wieso erinnert er einen dabei an Mike «Arschloch» Müller?











Also, mir kommt da die Patti Basler in den Sinn. Macht sich über Mobbing Opfer lustig. Oder der Vik und Frey, die unter Twitter gleich blockieren, wenn man Widerspruch gibt.
Wer bei Böhmermann lacht, der wichst auch bei Strack-Zimmermann
so geil 😀