Wolkenschieberei
Klima-Urteil und kein Ende.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat bekanntlich die Schweiz verurteilt. Geklagt hatten sogenannte Klima-Senioren; sie seien in ihren Menschenrechten verletzt, weil die Schweiz nicht genügend fürs Klima tue.
Das wurde natürlich als grosser Sieg für alle Klimabesorgten und Klimaretter gefeiert. Allerdings auch scharf kritisiert, zur bösen Überraschung der Verantwortlichen auch von einer grünen, ehemaligen Bundesrichterin, die kein gutes Haar an dieser Entscheidung und an anderen, bspw. über das Racial Profiling, liess.
Dann hat die Rechtskommission des Ständerats nachgedoppelt. Mit zehn zu drei Stimmen verabschiedete sie die Aufforderung an den Bundesrat, er solle die Gremien des Europarats darüber informieren, «dass die Schweiz keinen Anlass sieht, dem Urteil des Gerichtshofes vom 9. April 2024 weitere Folge zu geben». Denn die Anforderungen des Urteils seien bereits durch die Schweiz erfüllt.
Diese Kommission wird vom SP-Ständerat Daniel Jositsch präsidiert, der sehr zum Ärger seiner Partei diesen Beschluss nicht nur mit herbeigeführt hatte, sondern auch öffentlich vertrat.
Ping und pong. Aber damit ist die Partie noch nicht zu Ende. Nun mischt sich auch Andreas Zünd ein, der Schweizer Richter am EGMR, der dieses Urteil mitgetragen hat. «Es gibt keine Möglichkeit, ein Urteil des EGMR einfach nicht umzusetzen», sagt er zu «20 Minuten».
Auch wenn ZACKBUM einem so hohen Richter nur ungern widerspricht: doch.
Sicherlich wäre es diplomatischer, aber auch unredlich, wenn die Schweiz sagen würde, dass sie selbstverständlich das Urteil furchtbar ernst nimmt und alles in ihrer Macht Stehende tun werde, um das Urteil buchstabengetreu umzusetzen. Voller Respekt für den weisen Ratschlag der Richter in Strassburg, die eine erstaunliche Verbindung zwischen Menschenrechten und Klima hergestellt haben.
Niemals käme ZACKBUM mit seinem Redaktor, der ehemaliger Kettenraucher ist, auf die Idee, seine Menschenrechte durch Passivrauchen verletzt zu sehen. Oder durch Abgase im Strassenverkehr. Oder durch den Furz eines Mitmenschen in einem geschlossenen Raum.
Aber ZACKBUM gesteht: wir sind keine Richter und verfügen demnach auch nicht über diese Sachkompetenz.
Allerdings: all dieses Gedöns ist reine Wolkenschieberei. Denn ausser vielleicht ein paar roten Köpfen, dem Ansteigen des Blutdrucks bei einigen Politikern und Richtern und dem schon verklungenen Triumphgeschrei der Senioren: nichts wird geschehen.
Einfach nichts.
Nach dem Regen scheint die Sonne. So ist’s, so wird es sein.
Vorschlag: um seiner angeblichen Pflicht nachzukommen, die aufgeheitzten SeniorInnen vor den Folgen der angeblichen Klimaerwärmung zu schützen, soll der Bund oder wer auch immer zuständig ist, den hyperaktiven Damen je eine Klimaanlage schenken und gut ist.
Falls noch Fakten gefragt sind…
Der Anteil von CO2 in der Luft ist 0.04%, davon sind 95% nicht menschengemacht sondern natürlichen Ursprungs (Es gab früher noch eine Zeit wo sich die Umweltverbände und Wissenschaft einig waren.). Auf was bezieht sich jetzt Netto 0?
Es wird viel warme Luft verbreitet, ist das die Ursache der Klimaerwärmung?
Klimawandel bestreitet niemand der alle Tassen im Schrank hat! Aber über die Ursachen schon…
Vielleicht sollte man – auch Zackbum – nicht ganz so geschmeidig dem gesunden Volkszorn das Wort reden und leichtfüssig den Boden der Rechtsordnung verlassen. Bisher war es ein Lackmustest für Demokratie und Rechtsstatlichkeit: herrscht ein Autokrat ’sui generis› oder basiert das ganze auf einer verbindlichen Rechtsordnung, die auch den Herrschenden Grenzen setzt. Die Abwesenheit eines Verfassungsgerichts in der Schweiz ist eine Archillesferse unseres Staatsystems und verführt immer wieder zu exekutiven Kurzschlüssen (‹Notrecht›). Die Argumente von Zünd und – immerhin – der Mehrheit des Richtergremiums sollte man doch zumindest inhaltlich besprechen und nicht einfach als ‹Gedöns› abtun: https://www.klimaseniorinnen.ch/wp-content/uploads/2024/05/240426_Zusammenfassung_Entscheid_KlimaSeniorinnen_Baehr.pdf
Die Pariser Beschlüsse, die Vereinbarung UNFCCC sind bindende Verträge, die die Schweiz eingegangen ist. Das kann man als Fehler werten, aber einfach so zu tun, als sei das nicht so gemeint gewesen und sich grosszügig über Urteile von Gerichten hinwegzusetzen, die man ja ebenfalls akzeptiert hat, bringt in schlechte Gesellschaft. Das schadet unserem Ansehen vielleicht mehr als uns das trotzige Nichtstun nutzt.
Lieber Herr Manfred, das «Gedöns» (in der Schweiz sagt man übrigens «Gstürm») kommt von Seiten des EMGR, das sich nicht an bestehende Gesetze hält, sich neue Kompetenzen anmasst und die Justiz völlig verpolitisiert.
Sie selbst weisen auf einige der vielen Mängel der Justiz hin; so gibt es bein EMGR z.B. keineb Rekurs.
Internationale Gerichte, immer ohne Anerkennung durch die Grossmächte, werden missbraucht, Nationalstaaten zu diskrimieren und der Globalisation Vorschub zu leisten.
Internationale Verträge werden von den Parteien schon längst nicht mehr eingehalten, vor allem nicht durch die EU(!) und wer sich korrekt verhält wird verarscht.
Die Justiz ist schon längst zur Farce verkommen: Justiz ist Politik mit anderen Mitteln.
Die Klima-Seniorinnen haben den Paragraphenklebern eine Klatsche
verabreicht. Für diese schwer zu verdauen. Da bleibt nur Schaum vor dem Mund!
Andreas Zünd versucht nicht zum ersten und wohl auch nicht zum letzten Mal, die Schweiz in seine politischen Ansichten zu zwingen. Darin liegt ein Machtmissbrauch. Richter – ausserhalb der Common Law Staaten – dürfen nur Recht anwenden und nicht neues schaffen. Politisch denkende Machtmenschen sind in der Justiz am falschen Ort. Allgemein kann man sagen: zu wenig richterliche Unabhängigkeit lässt die Justiz zur Politbehörde verkommen. Zu viel richterliche Unabhängigkeit auch. Checks und Balances heisst das Zauberwort. Und hier liegt das Defizit beim EGMR. Immerhin gibt es keine Wiederwahlmöglichkeit.
Es gibt nur die Klimaseniorinnen Schweiz. Senioren arbeiteten bei Hitze auf Baustellen und haben als Rentner schönere Hobbys.
Das war das generische Maskulinum …