Bimbo? Bimbo! Part II
Das Bundesverwaltungsgericht mag das Wort «Bimbo» nicht.
Die «Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus» lässt wenig Gelegenheiten aus, sich lächerlich zu machen. So stänkerte sie gegen die Verwendung der Wortmarke «Bimbo» in der Schweiz: «Das spaltet die Gesellschaft.»
Ob die Registrierung der Marke eines der grössten Brötchenherstellers der Welt, die seit 1945 existiert, zur weiteren Spaltung der Gesellschaft beiträgt?
Bimbo wurde in Mexiko gegründet, die Riesenfirma beschäftigt rund 140’000 Mitarbeiter und macht einen Jahresumsatz von rund 10 Milliarden Franken.
Dafür hat Bimbo 105 Fabrikationsstätten in 18 Ländern, wo Brot, Brötchen, Kekse, Pasteten und so weiter hergestellt werden. Wer schon mal in einen McDonald’s gebissen hat, dürfte dabei höchstwahrscheinlich ein Bimbo-Brötchen im Mund gehabt haben. Pfui.
Nun will Bimbo auch in die Schweiz kommen und wollte die Wortmarke Bimbo QSR (Quick Service Restaurant) registrieren lassen.
Wollte. Denn der Eintrag wurde verweigert, nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in St. Gallen bestätigt, dass die Marke nicht registriert werden könne. Dabei sollte es sich mal lieber um die Frage kümmern, ob der lokale Dialekt nicht verboten werden sollte.
Das Gericht turnte in Sprachexegese herum; der Begriff habe eine rassistische Konnotation, er sei «zutiefst abwertend und rassistisch» für dunkelhäutige Menschen.
SRF vermeldet: «Das Gericht hält fest, dass mehrere deutsche Wörterbücher das Wort «Bimbo» als «stark diskriminierende Beschimpfung von Menschen mit dunkler Hautfarbe» definieren. Eine Untersuchung im Auftrag der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus habe gezeigt, dass nach einer Verwendung des Begriffs als Beleidigung Strafverfahren eingeleitet wurden.»
Wie die allerdings ausgingen, dazu sagt das BVGer nichts. Wohlweislich. Nochmal für Richter zum Mitschreiben. Das Wort «Bimbo» ist eine Verkürzung des italienischen bambino, Kind, Baby. Auf Englisch kann es auch Tussi oder Blödmann bedeuten, auf Französisch ebenfalls.
Spanisch hat zudem den Vorteil, dass es bei der Bezeichnung von Schwarzen keine Sprachturnereien braucht. Das ist einfach ein «negro», das gleiche Wort wird auch für die Farbe verwendet. Aber die haben ja auch kein drittes oder viertes Geschlecht; man versuche einmal einem Spanier, Engländer, Franzosen oder Türken zu erklären, was Genderwahnsinnige auf Deutsch alles anstellen.
Natürlich gibt es noch den Ethnophaulismus Bimbo. Also die abwertende Bezeichnung für eine ethnische Gruppe, hier für Menschen mit dunkler Hautfarbe. Aber das ist wahrscheinlich für die Richter ein zu schwieriges Fremdwort. Also sind sie der Ansicht, dass eine Wortmarke einer alteingesessenen Weltfirma überall verwendet werden kann – nur nicht in der Schweiz. Das muss besonders Marco Bimbo hart treffen, der ist mit seinem Namen auch im HR eingetragen. Und die Emil Mohr AG muss eigentlich genauso gesäubert werden wie die «Apotheke zum Mohrenkönig».
Aber offensichtlich ist der Wokeismus sogar in St. Gallen angekommen. Und selbst höchstamtliche Richter sind nicht in der Lage, zwischen einem Wortkern und seiner internationalen Verwendung zu unterscheiden. Bimbo kann man als Wortmarke, als Kosewort, als farb- und geschlechtsneutraler Begriff – oder als Schimpfwort verwenden. Aber das ist die Verwendung, nicht der Wortkern. Kapiert eigentlich jeder, der Semantik buchstabieren kann. Ausser den Genderisten und neuerdings Richtern.
Wer sagt «was für ein wunderschöner Neger mit ebenholzfarbener Haut», verwendet das Wort garantiert nicht im diskriminierenden oder abwertenden Sinne. Noch schlimmer ist es beim Mohr, aber man versuche mal, mit fanatischen Sprachvergewaltigern zu diskutieren.
Aber immerhin, es gibt auch gute Nachrichten. Angeführt von Daniel Jositsch sagt die Rechtskommission des Ständerats mit breiter Mehrheit, dass die Schweiz das absurde Klima-Urteil aus Strassburg einfach ignorieren soll. Und die Stimmen mehren sich, die die Beantragung von Haftbefehlen gegen mehrere mögliche Kriegsverbrecher im Nahen Osten für völlig richtig halten.
Auch hier ist es verblüffend, wie viele Menschen immer wieder unsicher werden, wenn es um Absolutheiten geht. Denn entweder sind Kriegsverbrechen Kriegsverbrechen, entweder bindet das Völkerrecht alle – oder es sind Ausnahmen gestattet. Wenn das vermeintlich Gute gegen das unbezweifelbare Böse antritt, dann heilige der Zweck die Mittel. Diese Dummheit zieht sich durch die ganze Geschichte, seit es allgemeine Menschenrechte und Völkerrecht gibt.
Foltern ist verboten, ausser bei Terroristen. Unmenschliche Haftbedingungen sind verboten, ausser bei Julian Assange. Aussergesetzliche Tötungen in Friedenszeiten sind verboten, ausser auf der Kill List des US-Präsidenten. Hamas begeht ein Kriegsverbrechen nach dem anderen, die israelische Armee kein einziges. Usw.
Immer wieder muss man diesen Flachdenkern einhämmern:
Das Unrecht, das einem Einzelnen widerfährt, ist eine Bedrohung für alle.
Wenn einer Kriegsverbrechen begehen darf und nicht als Kriegsverbrecher angeklagt wird, woher nehmen wir dann das Recht, andere dessen anzuklagen? Weil sie islamistische Wahnsinnige sind und nicht die Regierung eines demokratischen Staates? Können also demokratische Staaten keine Kriegsverbrechen begehen? Haben die USA im Vietnamkrieg, im Irak und an vielen anderen Orten der Welt keine Kriegsverbrechen begangen? Ist es in Ordnung, dass sich der Kriegsverbrecher Henry Kissinger jedem Versuch, ihn für seine Taten zur Verantwortung zu ziehen, entzog?
Aber auch hier gilt: diskutier mal mit fanatisch Verblendeten.
Wie sagt doch aktuell der US-Senator Lindsey Graham:
wenn der N. ausgeschrieben wird, wären wir als Nächste dran……
Klarsichtig kann Hand in Hand mit totaler Verblendung gehen.
Wer in der Schweiz ein Baby hatte kennt Bimbosan (https://bimbosan.ch/). Null Problemo …
Die «Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus» ist nur noch lächerlich. Sigi Feigel war Gründer mit Augenmass und konnte einordnen. Heute fest in den Händen weniger denen die Unabhängigkeit und das Augenmass fehlt. Aber vom Staat mitfinanziert!
Bingo!
Offen bleibt natürlich, wieso Kriegsverbrechen in Nahost erst nach der Operation der Israelis im Gaza-Stip auf dem Radar des ICC gelandet sind. Der jahrelange Raketenbeschuss auf Israel durch die Hamas? Das Pogrom vom 7. Oktober? Raketenbeschuss durch Iran vom 13. April? Kriegsverbrechen ohne Ende, sichtbar für jedermann inkl. Flachdenker, da live übertragen im TV oder dokumentiert durch Body-Cams der Hamas.
»Bimbo kann man als Wortmarke, als Kosewort, als farb- und geschlechtsneutraler Begriff – oder als Schimpfwort verwenden. Aber das ist die Verwendung, nicht der Wortkern.»
Dabei wäre es für das verschieden nutzbare Wort das beste, wenn doch plötzlich etliche Lastwagen mit herzigem Bärchen und Bimbo auf Schweizer Strassen gesichtet würden.
Wetten dass innert 5-10 Jahren die Bekanntheit von Bimbo vom Schimpfwort zur Handelsmarke fallen und somit gleich auch als Schimpfwort entschärft würde.
Weil welcher normale Mensch würde irgend einen nicht benehmen Widersacher als Kuschelbär bezeichnen wollen….