Moritat über eine Richterin

Wenn sich viele Vorurteile bestätigen.

Ein vollgefressener Richter im Ornat sagt zur abgehärmten und spindeldürren Angeklagten, die mit einem Kleinkind währen der Weltwirtschaftskrise vor ihm steht: Wenn ich Hunger habe, gehe ich doch auch nicht ein Brot stehlen.

Es gibt dicke Richter, schreckliche Richter, Blutrichter, Nazirichter und herrische Richter. Ihre Ausbildung ist oftmals mangelhaft, ihre Gesetzeskenntnis ebenfalls. Es ist bekannt, dass in Bundesstaatsanwaltschaft und ins Bundesgericht die Mitglieder hinbefördert und nicht etwa nach Kompetenz ausgesucht werden.

Die Prozessfarce gegen den gefallenen Raiffeisen-Star. Die Prozess-Farce gegen die Verantwortlichen für das Swissair-Debakel. Die absolut unfähige Carla Del Ponte. Was in Schweizer Gerichtssälen von selbstherrlichen, arroganten, überlasteten Richtern angerichtet wird, geht auf keine Kuhhaut. Dass sie nach Parteienproporz gewählt werden und dafür eine Obolus zu entrichten haben, ist ein Skandal.

Apropos, eine Richterin und ein ganzes Gericht zeigen gerade, wie man das noch toppen kann. Es geht darum, dass es ein Kläger illegalerweise gewagt hat, ein Aufnahmegerät laufen zu lassen, während sich sein Gericht über seinen Fall beriet. In der irrigen Annahme, dass es hinter verschlossenen Türen die Sau rauslassen könne.

Was hier gesprochen wurde – und was nicht zitiert werden darf, weil die Aufnahme und ihre Wiedergabe natürlich einen Straftatbestand darstellt –, ist eine üble Karikatur all dessen, was sich der Bürger unter seriöser, anständiger, gesetzesfürchtiger Richterarbeit vorstellt. Da werden Invektiven geäussert, dazu gekichert und gegiggelt, dass es eine Unart hat. Jede Richterin mit etwas Ehre im Leib würde sich in Grund und Boden schämen, den Kopf einziehen und hoffen, dass diese Geschichte so schnell wie möglich aus der Öffentlichkeit verschwindet.

Aber weit gefehlt. Obwohl die Story sich in Windeseile verbreitete und beispielsweise auf X bis heute auffindbar bleibt, überzog Gericht und Richterin die «Weltwoche» mit Androhungen und schliesslich mit superprovisorischen Verfügungen. Obwohl das Magazin zunächst freiwillig den Namen der Richterin und ihre Zitate durch xxx ersetzt hatte.

Aber das genügte nicht, die Richterin wendet sich an eine andere Richterin und verlangt die vollständige Löschung des Artikels – was auch so angeordnet wird ohne die Gegenseite zu hören, was in solchen Fällen leider möglich ist.

Der erste Witz besteht darin, dass sich das gesamte Bezirksgericht Zürich ebenfalls als Antragsteller aufführte. Und sich darüber belehren lassen musste, dass es – mangels Rechtspersönlichkeit – gar nicht dazu berechtigt ist. Kann man sich die Peinlichkeit vorstellen, dass einem Gericht erklärt werden muss, was Recht ist und was nicht? Richterin, Gericht, deren Anwalt, was für eine (teuer bezahlte) Gurkentruppe.

Der zweite Witz besteht darin, dass die WeWo nun die Verfügung im Faksimile publiziert hat – mitsamt Namensnennung der Richterin als Antragstellerin. Mit ihrem Vorgehen hat sie genau das Gegenteil von dem erreicht, was sie eigentlich wollte. Sanktionen hat sie keine zu befürchten, weil gegen sie aufgrund einer illegalen Gesprächsaufzeichnung natürlich nicht ermittelt werden kann.

Nach den Buchstaben des Gesetzes haben sich derjenige, der aufzeichnete und alle, die das verwenden, strafbar gemacht. Üble Nachrede, Beleidigung, Persönlichkeitsverletzung, unwürdiges Verhalten, ob diese Tatbestände auf die Richterin zutreffen, kann nicht beurteilt werden.

Auf der anderen Seite gibt es so etwas wie Treu und Glauben, wie Anstand, wie Würde des Amtes (das im Übrigen mit bis zu 250’000 Franken Jahreseinkommen fürstlich entlöhnt ist). Die WeWo hatte der Richterin angeboten, in einem Interview oder sonstwie zu dem Vorfall Stellung nehmen zu können. Keine Reaktion.

«Qui s’excuse s’accuse.» Offenbar ist die Richterin dieser Auffassung. Das könnte sie doch zu einem Chanson verarbeiten und dieses zweite Standbein ihrer Karriere – sie tritt im kleinen Schwarzen mit Liedern auf – ausbauen. Dem Vertrauen der Staatsbürger in die Justiz, dem Ansehen des Bezirksgerichts Zürich im Speziellen und des Richterstands im Allgemeinen wäre damit ein grosser Dienst erwiesen.

8 Kommentare
  1. S.-K. Loutsenko
    S.-K. Loutsenko sagte:

    Der mutige Milan Krizanek hat die Videos auf X eingestellt und/oder mit Angaben, wo sie zu finden sind……

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  2. Slavica Bernhard
    Slavica Bernhard sagte:

    Ich warte, bis sich die Gerichte gegenseitig anklagen… Juristin, Richterin, Politikerin, Grüne: Sie sind unfähig, schaffen keinen Mehrwert, verursachen nur Kosten und werden fürstlich entlöhnt vom dummen Steuerzahler!

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    • Victor Brunner
      Victor Brunner sagte:

      Die Glaubwürdigkeit der Zürcher Justiz leidet wenn Leute wie Frau Nabholz, die sich von persönlichen Ressentiment beeinflussen lässt, Urteile sprechen. Sie sollte das Amt zur Verfügung stellen.

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