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Lächerliche Justiz

15. Mai 2024/16 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Ein unverschämtes Richterkollegium schadet dem Rechtsstaat. Ungestraft.

Die Ausgangslage ist etwas verzwickt. Es geht um einen Prozess vor dem Zürcher Arbeitsgericht. Ein Angestellter wurde entlassen, er klagt wegen missbräuchlicher Kündigung und bezweifelt den angegebenen Grund, dass seine Leistung zu wünschen übrig gelassen habe.

Soweit alltägliches Juristenfutter. Nun wurden aber die beiden Streitparteien aus dem Saal gebeten, damit sich die Richterin mit ihren Beisitzerinnen beraten konnte. Nun kommen wir zum illegalen und heiklen Teil: der Kläger liess ein Aufzeichnungsgerät zurück, was ein Straftatbestand ist, weil richterliche Beratungen aus guten Gründen vertraulich sein sollten.

Also waren die Aufzeichnungen ungesetzlich, auch jeder, der sie wiedergibt, macht sich potenziell strafbar. Nun haben alle, die dieses Gespräch auf Strickler TV gehört haben (bevor auch dort die Wiedergabe wie auf allen Social Media mit einer Ausnahme gesperrt wurde), ein erschütterndes Tondokument  aus den Sumpfgebieten der Zürcher Justiz vernommen.

Denn wer meint, dass eine Richterin mit gebotenem Ernst und in seriöser Auslegung der einschlägigen Gesetze beratschlagt, sieht sich eines viel Schlechteren belehrt. Die Richterin lässt sich unflätig über den Kläger und seinen Anwalt aus, unterbrochen von quiekendem Gelächter ihrer Assistentinnen.

Die Originalaussagen und Namen sind auf X noch vorhanden, es ist hier aber nicht möglich, einen Link dazu anzugeben. Der Kläger heisst übrigens Krizanek.

Dass sich die Justiz mit allen ihren Mitteln dagegen wehrt, dass der Inhalt solcher Beratungen (oder der Name der Richterin) an die Öffentlichkeit kommen, ist verständlich. Erschütternd ist aber, welches unglaublich primitive Niveau hier zum Vorschein kommt, wenn die Pforten des Gerichtssaals geschlossen sind und sich das Gericht umbelauscht wähnt – und ungehemmt vom Leder zieht, kichert und überhaupt jede Würde des Amtes vermissen lässt. Anschliessend wird dann aber die ganze Härte des Gesetzes bemüht:

Bevor es Missverständnisse gibt: das ist kein Symbolbild für die Richterin.

Inzwischen wurde der «Weltwoche» die Berichterstattung darüber per superprovisorischer Anordnung untersagt. Dass sie bereits zuvor, nach einer ersten Drohung aus dem Bezirksgericht, den Namen der Richterin und deren Aussagen durch xxx ersetzt hatte, nützte ihr nichts.

Allerdings: nun hat die WeWo das Faksimile der Verfügung publiziert, in der der Namen der klagenden Richterin nicht abgedeckt ist. Das wird wohl durch eine weitere Verfügung hinweggefegt werden. Vielleicht sollte die Juristin ihrer zweiten Karriere als Chansonsängerin etwas mehr Aufmerksamkeit schenken, in Zukunft. Obwohl man als Bezirksrichterin bis zu 250’000 Franken im Jahr verdienen kann, was bei mediokren Leistungen kein schlechtes Gehalt ist.

Nicht medioker, sondern der völligen Lächerlichkeit preisgegeben ist das Genie am Bezirksgericht, dass dieses Gericht selbst als zweiten Antragsteller auf Löschung einsetzte. Das musste das Bezirksgericht Meilen mit einer Klatsche zurückweisen. Das Bezirksgericht als solches kann mangels eigenständiger Existenz gar nicht klagen. Das weiss eigentlich jeder, der schon mal ein Gesetzbuch in der Hand hatte. Aber auch der Anwalt der Richterin (und Kurzzeitanwalt des Bezirksgerichts) hat diesen Lapsus offensichtlich nicht bemerkt. Was für eine Gurkentruppe.

Schlagworte: Aufnahmegerät, Beratung, erschütternd, illegal, Krizanek, Richterin, unflätig, Würde des Amtes, Zürcher Arbeitsgericht
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https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2024/05/Bildschirmfoto-2024-05-14-um-12.27.38.png 675 1019 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2024-05-15 06:00:112024-05-16 00:13:04Lächerliche Justiz
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Moritat über eine Richterin
16 Kommentare
  1. Veritas
    Veritas sagte:
    15. Mai 2024 um 19:23

    Ein Skandal sondergleichen – dafür wird die „Richterin“ X.X. noch die gebührende Quittung erhalten. Und eines wird eine bittere Erkenntnis für diese „Richterin“: Karma ist der unermüdliche Lehrer des Lebens!

    https://twitter.com/milankrizanek/status/1790523800678805531

    Antworten
  2. G. Diethelm
    G. Diethelm sagte:
    15. Mai 2024 um 10:08

    Tja, könnte man nicht dern Richter des Obergerichts, Herr X., Ehemann der besagten Richterin anzeigen wegen Befangenheit??? Natürlich nur wenn er diese Verfügungen unterschrieben und angeordnet hat….

    Antworten
    • René Zeyer
      René Zeyer sagte:
      15. Mai 2024 um 10:34

      Da er nicht am Bezirksgericht Meilen als Bezirksrichterin arbeitet, kann man das nicht …

      Antworten
    • Victor Brunner
      Victor Brunner sagte:
      15. Mai 2024 um 10:44

      Auch ein interessanter Aspekt, stellt die Unabhängigkeit der Zürcher Justiz in Frage!

      Antworten
  3. Peter Maier
    Peter Maier sagte:
    15. Mai 2024 um 9:53

    Der Fall überrascht nicht. Nicht nur die Willkür ist an den Schweizer Gerichten allgegenwärtig, sondern auch eine unglaubliche Schlamperei.

    https://hoch2.tv/beitrag/240514-politik-justizskandal/

    Antworten
  4. Victor Brunner
    Victor Brunner sagte:
    15. Mai 2024 um 9:10

    Die «Richterin» vertritt die GRÜNEN des Bezirks Meilen am Bezirksgericht, das erklärt auch warum der Tagi oder die ZSZ die immer viel Wohlwollen für Whistleblower haben nicht darüber berichten. Hätte sich ein Richter der SVP über eine Asylantin so primitiv geäussert wäre es die grosse Story der Werdstrasse gewesen «SVP Richter verhöhnt Asylantin, wann tritt er zurück?». Einmal mehr Beispiel über die linke ideologische Ausrichtung des TA und den Regionalzeitungen.

    Auf der Homepage der GRÜNEN zu den Wahlen 12. Februar 2023 konnte man lesen was die Richterin mag und nicht mag.
    Sie mag, Auszug:
    Diskussionen, die von gegenseitigem Respekt getragen sind.
    Sie mag nicht, Auszüge:
    Diskriminierung, Überheblichkeit, Gedankenlosigkeit, Engstirnigkeit.

    Ist dieses Frau als Richterin tragbar? Nein, mit ihrem verächtlichen Aussagen schadet sie dem Ansehen der Justiz massiv, wie der Staatsanwalt mit den drei Divies im Nachnamen der in der Causa Vincenz krachend gescheitert ist!

    Antworten
    • Victor Brunner
      Victor Brunner sagte:
      15. Mai 2024 um 9:54

      Nachtrag: nachdem in verscheidenen Medien berichtet wurde nun auch heute im TA sehr «ausgewogen».

      Antworten
      • René Zeyer
        René Zeyer sagte:
        15. Mai 2024 um 9:59

        Ja, habe das PS wieder gelöscht; der Skandal wird mit spitzen Fingern aufgenommen. Das Problem ist: das Verhalten der Richterin ist ihres Amtes unwürdig. Aber der Beweis dafür ist nicht verwendbar oder zitierbar …

        Antworten
        • Michelle Münchner
          Michelle Münchner sagte:
          15. Mai 2024 um 11:35

          Alleine dies ist schon eine Unhaltbarkeit. Offenkundig gibt es ein Öffentliches Interesse. Das muss hier doch abgewogen werden können, auch gegen die Justiz… Aber auch die Staatsanwaltschaft ist ein trübes Süppchen. Oder wird der Strafanzeige gegen Swissmedic nun endlich nachgegangen?

          Antworten
          • Victor Brunner
            Victor Brunner sagte:
            15. Mai 2024 um 13:25

            Wahrscheinlich ist das Verfahren gegen Swissmedic auf MH 10 (MH = Misthaufen, 10 = tiefstmögliche Priorität, Ziel Verjährung).

  5. Roland
    Roland sagte:
    15. Mai 2024 um 8:55

    Das ist eben das Problem am Peergroup Druck, der massgeblich durch die Medien aufgebaut wird.
    Jeder, der sich nicht impfen liess oder auch nur wagte über die Sinnhaftigkeit von Infektionsschutzmassnahmen nachzudenken, wurde gleich als Schwurbler oder Covidiot abgestempelt.

    Als Richterin will man natürlich zu den Intelligenteren gehören und das auch gegenüber ihren Assistentinnen zeigen, sodass man diese Haltung einfach übernimmt und präsentiert, um als intelligent dazustehen und nicht etwa zu den dummen Schwurblern zu gehören.

    Sagt halt dann auch viel über das Ego der Richterin aus…

    Antworten
  6. Schorscli
    Schorscli sagte:
    15. Mai 2024 um 8:36

    das Vorzimmerblättli vom BR Blick, stellt sich schützend vor den Staatsapparat. Früher hätte das eine Riesenstory ergeben. Heute nemtmo nur noch alles Quere zur Kenntnis und müllt das Papier damit voll.

    Antworten
  7. Simon Ronner
    Simon Ronner sagte:
    15. Mai 2024 um 8:14

    Wäre ich ein harmoniesüchtiger Mensch, ich hätte diese Causa (genau so wie diejenige des Bezirksrichters Roger Harris) liebend gerne nicht mitbekommen.

    Doch man hat sich mit den Hässlichkeiten der Welt auseinanderzusetzen. Das Tondokument, und wie nach der Veröffentlichung damit umgegangen wird, offenbart ein beschämendes Niveau an dieser zentral wichtigen Stelle unseres Rechtstaates.

    «Tamedia zum Beispiel ist vollständig vom dritten Geschlecht und Eierkuchen absorbiert…»

    Dieser Satz stellte in meinem Hirn umgehend einen Link zu dieser Richterin und ihren Kolleginnen her. Typische Tagi-Leserinnen – würde doch passen.

    Antworten
    • Schorschli
      Schorschli sagte:
      15. Mai 2024 um 8:39

      Schreibt man nicht «Tagi*innen»?

      Antworten
  8. Ruedi Rudolf
    Ruedi Rudolf sagte:
    15. Mai 2024 um 7:32

    Wäre traurige Schweizer Justiz nicht besser wie lächerliche?

    War das jetzt der Knall in der Schweizer Justiz – oder kommt der noch?

    Aus welchem Politischen Parteien Spektrum wurden diese Richter-Banausinen, ins überbezahlte Richter-Pöschteli gehoben? – Ich Tippe auf die Hyper-Sozialen Roten oder Grünen Gutmenschen – Sozial und gerecht nur mit sich selbst – weil Elitestatus?

    Könnte das der Beweis dafür sein, das sich Kurzfüssige besser mit dem Kochherd beschäftigen?

    Geht es der Schweizer Justiz im Grunde nicht einzig und alleine darum, denn Klägern und Beschuldigten eine fette Rechnung zu senden, ein gutes Geschäft zu machen – und gar nicht darum Recht zu sprechen?

    Das mithören ist Strafbar – aber ein Korruptes Gericht oder Politik/Regierung die gegen die eigene Verfassung verstößt, oder Abstimmungen ignoriert oder verwässert, ist nicht strafbar und hat keine Konsequenzen für die Delinquenten – stehen die über dem Gesetz – gelten Gesetze nur für das gemeine Volk?

    Ist der Schweizer Rechtsstaat nicht schon länger bei vielen Themenbereichen total aus den Fugen geraten?

    Die Schweiz ein Pöschteli-Staat der Polit-Parteien oder ein Rechts-Staat?

    Antworten
    • Carlo Weber
      Carlo Weber sagte:
      15. Mai 2024 um 8:56

      Die besagte Richterin X.X. gehört der grünen Partei an und hat letztes Jahr im Bezirk Meilen für den Kantonsrat kandidiert, zum Glück vergeblich. Ihr Mann Mann gehört auch der grünen Partei und von Beruf ist er Oberreichter in Zürich, der Ort von dem aus die einzweilige Verfügung gegen den (unzensierten) Weltwoche-Artikel ausging. Zufälle gibts.

      Antworten

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