«Republik» kräht «unfair»
«Quelle angeben», fordert die «Republik» von der NZZaS. Aber selbst …
Sie ist «Co-Leiterin Inland» bei der «Republik», dazu «Dozentin» am MAZ und an der Uni Freiburg. Von einer dermassen qualifizierten Journalisten wie Bettina Hamilton-Irvine muss man gnadenlosen Qualitäts-Journalismus erwarten.
So zum Beispiel:
«Liebe @NZZaS, schön, dass euch unsere Recherche über die hohe von Zwangsmassnahmengerichten angeordnete Haft-Quote so gut gefällt, dass ihr einen substanziellen Teil davon übernommen habt. Aber die „Zeitung», die ihr als Quelle angebt, hat einen Namen: @RepublikMagazin.»
Ja hoppla, da habe doch die «NZZamSonntag» einfach eine «Recherche» der Demokratierettungsanstalt übernommen und als Quelle verschämt eine «Zeitung» angegeben. Ts, ts, das macht man doch nicht im seriösen Journalismus. Auch wenn die Kritik in wackeligem Deutsch abgefasst ist.
Das wäre ein starkes Stück, wenn an dieser Behauptung von Hamilton was dran wäre. Aber sie hält es nun auch nicht so genau mit der Wahrheit, bzw. will sich durch die Wirklichkeit doch keinen knackigen Tweet kaputtmachen lassen.
Denn in Wirklichkeit verhält es sich so: Sie nimmt Bezug auf einen Gastkommentar, ganz klar als «Der externe Standpunkt» gekennzeichnet. Hier nimmt sich der Strafverteidiger Andrea Taormina die Zwangsmassnahmengerichte und «ihre absurd hohe Haftquote» zur Brust.
In diesem Kommentar erwähnt er einleitend die Zahl von 1069 Entscheidungen über die Anordnung von Untersuchungshaft, wobei nur 47 Anträge der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurden. Als Quelle gibt er an: «wie vor einigen Wochen aus einer Zeitung zu erfahren war».
Wir zählen mal die Fehler und Ungenauigkeiten bei Hamilton durch:
- Nicht die NZZaS hat das selbst so geschrieben, sondern ein Gastautor. Muss man da von der Sonntags-Tante wirklich erwarten, dass sie beim Strafverteidiger nachfasst, aus welcher «Zeitung» er denn diese Zahl habe? Wohl nicht.
- Natürlich ist dieser Gastkommentar in der NZZaS erschienen, insofern hat das Blatt eine gewisse inhaltliche Verantwortung. Aber so zu tun, als hätte die NZZaS selbst die Quellenangabe unterlassen, ist zumindest unredlich.
- Der dicke Hund kommt aber noch. Hamilton spricht von «unserer Recherche». Legen wir doch auch bei ihr das Beckmesser an. Denn in dem entsprechenden Artikel «Das düsterste Kapitel unser Justizpraxis», geschrieben mit dem üblichen dunklen Tremolo der «Republik», ausgewalzt auf 14’227 Anschläge, heisst es: «Die zwölf Zwangsmassnahmengerichte des Kantons Zürich erstellten die Statistiken erst, nachdem die Demokratischen Jurist*innen Zürich (DJZ) dies verlangt hatten – gestützt auf die kantonale Verfassung und das kantonale Gesetz über die Information und den Datenschutz.»
- Das heisst also auf Deutsch: Die angebliche «Republik-Recherche» bestand darin, die vom DJZ erkämpften Statistiken zu verwenden. Eine Quellenangabe, die Hamilton unterlässt.
Also ist nicht die «Republik» die Quelle, obwohl sie unbestritten diese Zahlen veröffentlicht hat, sondern die DJZ.
Ein typisches und übliches Soufflee aus der «Republik»-Küche. Ein Lufthauch der Realität, und schon ist’s nur noch ein hässlicher Bodensatz.
Apropos Statistiken und Zahlen: das steuerliche Problem der «Republik» scheint sich zu einem richtigen Skandal auszuwachsen. Denn dieser «Fehler» ist in Wirklichkeit eine Schlaumeierei, die nun dem Magazin ins Gesicht explodiert. Und ein ganz neues Licht auf die gesammelten Abgänge der letzten Zeit wirft. Von der Gründungscrew ist nun, nach dem Rücktritt von Constantin Seibt, niemand mehr im VR des Blatts. Der VR ist für die korrekte Rechnungslegung verantwortlich. Und haftbar …
Guten Tag!
Noch etwas zum INHALT dieser Geschichte: Die Staatsanwaltschaft stellt nur dann Haftantrag, wenn die gesetzlichen (strengen) Voraussetzungen gegeben sind. Insofern ist eine gegen 100% tendierende ,Erfolgsquote‘ nicht erstaunlich!
Freundliche Grüsse von Andreas Jenzer, Vinelz (pensionierter Staatsanwalt)