Sanktionen und die Medien

Kennen Sie das 8. Sanktionspaket der EU gegen Russland?

Die gute Nachricht ist: die Schweiz hat es (noch) nicht übernommen. Warum ist das eine gute Nachricht? Ganz einfach, weil es mindestens eine Sektion enthält, die nun definitiv die Rechtsstaatlichkeit in der EU ritzt.

Welche Sanktion? Nun wird es etwas langfädig, denn es ist eine EU-Bürokratie-Sanktion:

 

Untersagt wird dabei direkte und indirekte Rechtsberatung der russischen Regierung ebenso wie von in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen. Dabei ist zu beachten, dass Rechtsberatungsdienstleistungen gemäß der Verordnung „die Rechtsberatung für Mandanten in nichtstreitigen Angelegenheiten, einschließlich Handelsgeschäften, bei denen es um die Anwendung oder Auslegung von Rechtsvorschriften geht; die Teilnahme mit oder im Namen von Mandanten an Handelsgeschäften, Verhandlungen und sonstigen Geschäften mit Dritten; die Ausarbeitung, Ausfertigung und Überprüfung von Rechtsdokumenten“ umfassen, nicht aber „die Vertretung, Beratung, Ausarbeitung von Dokumenten oder Überprüfung von Dokumenten im Rahmen von Rechtsvertretungsdienstleistungen, insbesondere in Angelegenheiten oder Verfahren vor Verwaltungsbehörden, Gerichten, anderen ordnungsgemäß eingerichteten offiziellen Gerichten oder in Schieds- oder Mediationsverfahren“.

 

 

Dann folgt eine ganze Latte von Ausnahmen, weil es eine bürokratische EU-Sanktion ist:

 

 

Ausgenommen von dem Beratungsverbot sind ebenso russische Privatpersonen. Dasselbe gilt für Dienstleistungen, die für die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung in Gerichtsverfahren und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf unbedingt erforderlich sind oder zur Gewährleistung des Zugangs zu Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren in einem Mitgliedstaat oder für die Anerkennung oder Vollstreckung eines Gerichtsurteils oder eines Schiedsspruchs aus einem Mitgliedstaat unbedingt erforderlich sind, sofern die Erbringung dieser Dienstleistungen mit den Zielen des Beschlusses und des Beschlusses (EU) 2014/145/GASP im Einklang steht.

Erbracht werden dürfen außerdem solche Dienstleistungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen bestimmt sind, welche sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats, eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Landes, der Schweiz oder eines in Anhang VII aufgeführten Partnerlandes gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden.

 

 

Auf Deutsch: Das Recht, sich juristischer Hilfe zu versichern, wird für russische Firmen und Einrichtungen und die Regierung eingeschränkt. Das ist ein eklatanter Verstoss gegen die Fundamente eines Rechtsstaats.

Dementsprechend ist sicherlich das Presse-Echo ausgefallen, denn die Qualitätsmedien werden nicht müde zu betonen, wie wichtig Rechtsstaatlichkeit sei, gerade im Vergleich mit einem Unrechtsstaat wie Russland.

Wir können also sicherlich aus einem ganzen Strauss von Meldungen zitieren. Da wäre mal, öhm. Also zum Beispiel, räusper. Nehmen wir doch nur Tamedia, CH Media, NZZ, Ringier, die haben doch … Nein, die haben nicht. Auch in Deutschland, das ja diese Sanktion bereits umsetzt, hört man zwar strammen Protest aus der BundesrechtsanwaltskammerScharfe Kritik»), aber sonst? Schweigen im Blätterwald. Tiefes Schweigen.

Überall? Nein, immerhin, hinter seiner Bezahlschranke, also unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit, hat der nebelspalter.ch den Skandal nicht nur vermeldet, sondern auch (natürlich kritische) Stellungnahmen von Juristen dazu eingeholt.

Also haben wir hier einen doppelten Skandal. Diese Sanktion selbst – und den ausbleibenden Protest dagegen. Interessant wird, ob die Schweiz auch diese Sanktion, wie bislang alle anderen, sklavisch übernimmt. Oder für einmal ausschert und damit ein Zeichen setzt, dass hierzulande die Rechtsstaatlichkeit einen höheren Wert hat als in der EU.

 

3 Kommentare
  1. Victor Brunner
    Victor Brunner sagte:

    Ja Russland ist Vorbild, keine Einschränkungen oder Unterdrückungen von Firmen, Organisationen, Einzelpersonen. Wahr ist, Russland verteidigt sich auf eigenem Boden gegen die Angriffe der ukrainischen Nazis. Wahr ist auch, Nawalny ist nicht in einem Gefängnis in Sibirien, seit Monaten macht er Ferien in Khao Lak, jeden Abend ist er in einem Swingerclub!

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    • René Küng
      René Küng sagte:

      Brunner liest nicht was Zeyer schreibt,
      Brunner baut sich seine eigene Welt und prustet sie raus
      (wir auch, aber wir behalten noch etwas Respekt oder Zeyer verteidigt verbröselnde Prinzipien der Rechtstaatlichkeit sogar auch für ‹unseren› Feind)

      und Brunner prustet und brünnelet ungebremst auch gegen alle im Forum, die ihm nicht zum Kreutze kriechen….

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