Vom Geist der Gesetze

Anschläge auf den Rechtsstaat durch Kampf um Aufmerksamkeit.

Ein Tweet mit wenigen Buchstaben, aber bedenklichem Inhalt: «Bundesverfassung Art. 183, Abs.4 löst das Problem. Kein Widerspruch zur Neutralität. Diese ist auch deshalb eine ‚bewaffnete‘ Neutralität, gerade weil die Schweiz sich verteidigen darf und soll. Gegenwärtig wird sie in der Ukraine (mit-)verteidigt.»

Das «Problem»: darf die Schweiz Waffen an die Ukraine liefern? Der Parteipräsident der «Mitte» zeigt hier bedenkliche Wissenslücken. Zunächst einmal verweist Gerhard Pfister auf einen nicht existierenden Absatz in der BV; wahrscheinlich meint er Art. 185. Ein wenig peinlich für einen Nationalrat und Parteichef.

Schlimmer ist allerdings seine absurde Logik. Die Neutralität der Schweiz werde in der Ukraine «(mit-)verteidigt». Das ist etwa so beknackt wie der berühmte Ausspruch des damaligen deutschen Verteidigungsministers: «Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt.» Da Afghanistan inzwischen wieder fest in der Hand der Taliban ist, dürfte es also um die Sicherheit Deutschlands ganz schlecht bestellt sein.

Hindukusch: Deutschlands Sicherheitsgebirge.

Die Neutralität der Schweiz richtet sich nach dem Haager Abkommen 1907, Artikel 6:

«Die von einer neutralen Macht an eine kriegführende Macht aus irgendeinem Grunde unmittelbar oder mittelbar bewirkte Abgabe von Kriegsschiffen, Munition oder sonstigem Kriegsmaterial ist untersagt.»

Daran lässt sich selbst für Winkeladvokaten nichts herumzwirbeln. Zudem gibt es das Schweizer Waffenausfuhrgesetz, das in seiner Deutlichkeit auch nicht zu überbieten ist. Keine Waffenexporte in Kriegsgebiete oder an kriegführende Parteien.

Einen Schritt weiter in absurder Argumentation geht Markus Häflinger vom «Tages-Anzeiger»: «Waffenexporte nach Kiew sind falsch. Die Frage ist nur: Wie lange noch?» Vielleicht bis Donnerstagabend um 19 Uhr? Oder bis nächsten Sonntag? Aber wenn ein Redaktor schon in die falsche Richtung galoppiert, dann richtig:

«Der Ukraine-Krieg zwingt uns zum Positionsbezug: Ist Neutralität im 21. Jahrhundert moralisch und politisch überhaupt noch möglich – und wenn ja: wie? Kann die Schweiz neutral bleiben in einer Welt, die vor unseren Augen in zwei Blöcke verfällt

Welche zwei Welten stehen sich denn genau gegenüber?  «Eine Welt der Freiheit, des Rechts und der Demokratie. Und eine Welt der Unfreiheit, des Unrechts und der Gewaltherrschaft, die von China und Russland angeführt wird.»

Gute Welt, böse Welt – Märchenwelt

Lassen wir mal dahingestellt, wie viele lupenreinen Demokratien, wo Freiheit und Recht herrschen, es tatsächlich gibt. Für Häflinger ist es mit der Herrschaft des Rechts allerdings schon so eine Sache.

Zudem sieht der Positionsbezug der Schweiz so aus, dass sie mit einem Teil dieser bösen Welt fröhliche und lukrative Geschäftsbeziehungen unterhält. Unser drittwichtigstes Exportland ist China, Handelsvolumen 2020 über 30 Milliarden Franken. Wieso soll da keine Neutralität mehr möglich sein? Nur weil Kurzdenker wie Häflinger einen der vielen Kriege des 21. Jahrhunderts als angeblichen «Zwang zum Positionsbezug» verspürt? Wieso dann nicht der schmutzige Krieg von Saudi-Arabien im Jemen? Oder vom NATO-Mitglied Türkei in Syrien und im Irak? Die USA, der «grösste Schurkenstaat der Welt» (Noam Chomsky) führen gerade mal keinen offenen Krieg in der Welt, aber zwingen die nicht zu «Positionsbezug»?

Natürlich tobt unter den mehr als 200 Kommentaren zu Häflingers Kommentar Volkes Stimme: «Einfach unter dem Vorwand der Neutralität daneben stehen und unbeteiligt zuschauen, wie ein ungeheures Verbrechen am Völkerrecht im allgemeinen und an einem demokratischen Volk im speziellen begangen wird, für so ein Verhalten fehlen mir schlicht die Worte!»

Keiner zu klein im Geist, um nicht kühne Vergleiche zu wagen: «Wer zu einer Vergewaltigung kommt und nicht dem Opfer hilft, unterstützt damit den Vergewaltiger. Die Schweiz bezieht damit aktuell Stellung für Putin. Wer angesichts der Vergewaltigung einen Stuhlkreis bildetet um seine Einstellung zur Vergewaltigung zu diskutieren, legitimiert damit die Vergewaltigung erst mal weil er zuschaut wie sie geschieht.»

So wie bei besonders abscheulichen Verbrechen immer wieder die Einführung der Todesstrafe gefordert wird, tobt sich der Wutbürger bei besonders abscheulichen Kriegshandlungen aus. Das ist bedauerlich, aber halt Ausdruck mangelnder Kenntnisse.

Rechtsstaat – kommt darauf an

Richtig bedenklich wird es, wenn ein Parteipräsident und ein Redaktor einer der beiden Monopoltageszeitungskonzerne bedenkliche Lücken im Verständnis eines Rechtsstaats vorführt.

Dessen Grundprinzipien sind eigentlich für jeden verständlich: Es gelten die geltenden Gesetze. Nur in genau zu definierenden Katastrophensituationen können sie mit Notrecht übersteuert werden. Also die Schweiz wird angegriffen, ist Opfer einer ungeheuren Naturkatastrophe oder einer lebensbedrohlichen Pandemie.

 

Aber sonst nicht. Es gilt nicht: im Prinzip ja, aber. Es gilt nicht: normalerweise schon, aber hier doch nicht. Es gilt nicht: da kann man doch nicht zuschauen. Es gilt nicht: die Gesetze wurden doch auch schon früher übertreten. Wer geltende Gesetze durchlöchern will, sie der momentanen Stimmungslage anpassen, zerstört wissentlich die letzte Schutzmauer, die wir gegen die Herrschaft von Willkür, Barbarei und Faustrecht haben.

Gesetze können geändert werden. Aber sicher nicht gebrochen, weil es einem gerade so in den Kram passt. Wer in der Bevölkerung solche Stimmungen schürt, ist ein verantwortungsloser Zeusler. Er sollte als Politiker zurücktreten oder als Redaktor entlassen werden. Genau wie die vielen, die verantwortungslos Waffenlieferungen an die Ukraine aus nicht-neutralen Ländern unterstützen.

Waffen gegen Putin, das hört sich toll an. Die fortgesetzte Zerstörung der Ukraine ist allerdings weniger toll. Bevor gefragt wird, ob hier ein Putin-Versteher schreibe und ob man dem Kriminellen im Kreml denn seinen Willen lassen solle: nein. Dazu nochmals Chomsky: Ein Krieg wird nur auf zwei Arten beendet. Durch die völlige Zerstörung einer der beiden Parteien. Oder durch Verhandlungen. Tertium non datur, und diese Logik ist unbezweifelbar richtig.

 

 

 

 

 

3 Kommentare
  1. Beat Morf
    Beat Morf sagte:

    Wie George Carlin festgestellt hat: „ Fighting for peace is like screwing for virginity “
    Wer den Krieg jetzt beenden will, muss jetzt verhandeln.

    Antworten
    • Ludwig Detusch
      Ludwig Detusch sagte:

      Das ist erst möglich, wenn beide Parteien nicht mehr daran glauben, gewinnen zu können und also zu echten Verhandlungen bereit sind. Vor einem Ende der aktuellen russischen Offensive in der Ostukraine dürfte das kaum der Fall sein. Im Übrigen ist Carlins Spruch zwar einprägsam, stimmt aber so nicht. Jedenfalls wurde meiner Generation erzählt, beispielsweise beim Zweiten Weltkrieg sei es um den Frieden gegangen – dabei bestand eine Seite auf der bedingungslosen Kapitulation der anderen, das Ergebnis wurde dann Frieden genannt. Wer das nicht unterschreibt ist Revanchist, Revisionist und Nazi.

      Antworten

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar zu Beat Morf Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert