Medienopfer

Verwirrspiel um einen Entführten.

So kann’s gehen, wenn Opferschutz und eine superprovisorische Massnahme zusammenspielen. Leidtragender ist hier das Medium, das die News zuerst hatte. So titelte Tamedia bei der Recherche über die Hintergründe zur Bluttat in Wallisellen:

Aber die exklusive Recherche blieb nicht lange im Netz:

Das bedeutet, dass hier der Blitz einer superprovisorischen Verfügung eingeschlagen hat. Denn es ist dem Opfer eines Gewaltverbrechens freigestellt, die Publikation seines Namens zu untersagen. Im Falle einer superprovisorischen Anordnung kann dieses Recht ohne Anhörung der Gegenseite durchgesetzt werden. Ob nun Tamedia übergeordnetes öffentliches Interesse angesichts der Position des kurzzeitig Entführten geltend machen kann oder nicht: das wird erst in einem zweiten Schritt, dem ordentlichen Verfahren, entschieden.

Also entschloss sich Tamedia zu Version drei:

Inzwischen hatten aber andere Medien Leute gerochen und das Thema aufgenommen. Die Nachrichtenagentur SDA, auf die die meisten Schweizer Zeitungen abonniert sind, trompetete:

 

Und auch die vornehme NZZ nannte den Namen:

Dazu kamen dann noch weitere Medien. Wie ist es möglich, dass die meisten anderen Newsquellen den Namen nennen, Tamedia das aber nicht tun kann? Etwas unverständlich, aber einfach: Die anderen Blätter hat offensichtlich keine superprovisorische Verfügung ereilt.

Es gleicht sowieso etwas dem Versuch, die Zahnpasta wieder in die Tube zu quetschen. Denn der Name ist raus, und Tamedia ging sicher nicht zu Unrecht davon aus, dass angesichts der prominenten Person des Entführungsopfers die Nennung seines Namens erlaubt sein sollte. Da die Rechtsabteilung von Tamedia vielleicht nicht über jeden Zweifel erhaben, aber doch kompetent ist, wusste man natürlich um die Gefahr einer Superprovisorischen.

Also spielte man «no risk, no fun». Und geriet damit in die leicht absurde Position, dass Tamedia zwar den Scoop ausgegraben hatte, ihn aber recht schnell nicht mehr anpreisen durfte. Während das die Konkurrenz ungeniert tut.

Die im Volksmund Superprovisorische genannte Massnahme stellt tatsächlich in unserem Rechtssystem eine Ausnahme dar. Denn es ist vernünftiger Brauch, dass der von einer Entscheidung Betroffene immer Gelegenheit haben muss, vor der gerichtlichen Anordnung dazu gehört zu werden. Also seine Argumente vorzutragen, wieso ein richterlicher Entscheid zu seinen Gunsten und nicht gegen ihn gefällt werden sollte.

ZACKBUM hat sich schon mehrfach mit diesem Sonderartikel befasst.

Für die Anordnung einer Superprovisorischen müssen einige Kriterien erfüllt sein:

  • Gegen periodisch erscheinende Medien darf das Gericht eine vorsorgliche Massnahme nur anordnen, wenn:
  • die drohende Rechtsverletzung der gesuchstellenden Partei einen besonders schweren Nachteil verursachen kann;
  • offensichtlich kein Rechtfertigungsgrund vorliegt;
  • und die Massnahme nicht unverhältnismässig erscheint.

Inwieweit die drohende Rechtsverletzung, also hier die Namensnennung des Entführungsopfers, einen besonders schweren Nachteil darstellen soll, ist auf den ersten Blick ebenso unerfindlich wie das Nicht-Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes (hier das öffentliche Interesse, ausgelöst durch die exponierte Position des Opfers).

Es stellt sich wieder einmal die Frage, ob unter dem Stichwort Opferschutz nicht allzu freizügig mit Massnahmen hantiert wird, die letztlich nichts anderes als die Zensur eines Mediums bedeuten.

4 Kommentare
  1. Dominic Miller
    Dominic Miller sagte:

    In der heutigen Berichterstattung von Tamedia in eigener Sache dazu wird der Zusammenhang zwischen dem Entführungsopfer und der Corona-Einstellung des Entführers natürlich nicht angezweifelt, sondern als erwiesen angesehen.

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  2. Leni
    Leni sagte:

    Also bitte, dann können wir ja Spekulatius jetzt beenden: Der Entführte hat sich nun selbst geäussert und spricht von „einer guten Stunde“) (vs „stundenlang“), die er entführt war, und davon, dass es sich seinem Eindruck nach nicht um eine Entführung aufgrund seiner Rolle in den Impffragen handelte. Ansonsten bittet er darum, seine Privatsphäre zu achten, was wohl nicht mehr als recht ist.

    Ich wünsche ihm, dass er und seine Familie dieses Trauma mit guter Unterstützung verarbeiten und überwinden kann. Meine Gedanken sind auch bei den Familien der Getöteten.

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  3. Tim Meier
    Tim Meier sagte:

    Tamedia framt in altbekannter Wildwest-Manier: «Corona-Skeptiker». Fast zu schön, dieser Link zum Entführten, erklärt alles. Gemäss CH-Media könnte der Entführte aber zufällig ausgesucht worden sein. Was die Framing-Nummer zu einem Rohrkrepierer machen würde.
    Ansonsten: der Entführte erschien längere Zeit beinahe täglich auf allen Kanälen. Somit besteht ein öffentliches Interesse.

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  4. Guido Kirschke
    Guido Kirschke sagte:

    Und einmal mehr wird das Narrativ der gewaltbereiten Verschwörungstheoretiker ausgespielt. Einfach nur widerlich diese MSM-Journaiille. Ich bin soweit, dass es mir am A.sch vorbei geht, wenn denen untersagt wird, was auch immer zu verbreiten. Ich weiss das ist falsch, aber ich bin nur ein Verschwörungsthoretiker.

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