Justizposse

Die Zürcher Staatsanwaltschaft III als Flop-Produzent.

In Büro A-1 sitzt Dr. iur. Marc Jean-Richard-dit-Bressel. Der Abteilungsleiter mit dem langen Namen geht gerade im Prozess gegen Pierin Vincenz und weitere baden. Mit einer monströs überzogenen und an den Haaren herbeigezogenen Anklage wegen gewerbsmässigem Betrug. Damit will er die drakonische U-Haft von über 100 Tagen, die Vincenz und sein Kompagnon erleiden mussten, nachträglich legitimieren. Obwohl er höchstens Munition für simplen Spesenbetrug hat.

Im Büro A-2 sitzt Dr. iur Peter Giger. Der Name ist öffentlich weniger bekannt, obwohl auch Giger für einen ganz speziellen Flop sorgte. Es kommt nämlich sehr selten vor, dass ein Staatsanwalt wegen Befangenheit abberufen wird. Genau das widerfuhr aber Giger. Die Erste Strafkammer des Obergerichts Zürich urteilte auf Antrag der Verteidigung eines deutschen Wirtschaftsanwalts, dass «ein Anschein von Befangenheit» bei Giger vorhanden sei.

Das wiederum hat weitreichende und für die Anklage katastrophale Folgen: «Das führt dazu, dass die vom Staatsanwalt erhobenen Beweismittel nicht verwertet werden dürfen.» Ein Unglück kommt selten allein (aus der anonymisierten Urteilsbegründung): «Die in der Folge anstelle von Staatsanwalt A. durch Staatsanwalt F. durchgeführten Einvernahmen basieren dabei zu einem grossen Teil auf den Erkenntnissen der von Staatsanwalt A. erhobenen Beweise. Entsprechend erscheinen auch sie aufgrund des Anscheins der Befangenheit von Staatsanwalt A. grösstenteils als «fruit of the poisonous tree» und damit als nicht verwertbar. 4.2 Das Verfahren ist daher zwecks Wiederholung der nicht verwertbaren Beweisabnahmen an die Vorinstanz zurückzuweisen.»

Die könnte das Ganze an die Staatsanwaltschaft zurückgeben. Was auf Deutsch heisst: alles zurück auf null. Damit war dann auch der Prozess in Zürich gegen den deutschen Wirtschaftsanwalt geplatzt.

Der war in der Schweiz wegen Wirtschaftsspionage angeklagt. Konkret ging es darum, dass der Anwalt im Auftrag seines deutschen Mandanten, der von der Bank Safra Sarasin in Anlagen in sogenannte Cum/Ex-Fonds hineinberaten worden war, ihm zugespielte interne Unterlagen an die deutsche Staatsanwaltschaft weitergegeben hatte.

Insbesondere ein Gutachten der angesehenen Wirtschaftskanzlei Freshfields sagte klar, dass der Deutsche nur unzulänglich über die Risiken der Anlage aufgeklärt worden sei und man ihn zu entschädigen habe.

Bei Cum/Ex ging es darum, dass um das Auszahlungsdatum der Dividende fiktiv mehrere Besitzer der gleichen Aktie geschaffen wurden. Die konnten dann mehrfach eine nur einmal abgelieferte Steuerzahlung wieder zurückfordern. Auf diesem Konstrukt wurden ganze Fonds aufgebaut, die unter anderem von Safra Sarasin betuchten Kunden angeboten wurden. Als endlich diese Gesetzesunsicherheit beseitigt wurde, krachten die Fonds zusammen, die Anleger verloren ihre gesamte Investition in Millionenhöhe.

Ein Staatsanwalt verteilt die Gegenklage

Der Verdacht auf Befangenheit des gegen den deutschen Anwalt ermittelnden Staatsanwalts speiste sich insbesondere daraus, dass der Staatsanwalt der als Privatkläger involvierten Bank die Gegenklage des deutschen Anwalts zuhielt. Hier aber keinerlei Untersuchungshandlungen vornahm, während er die Klage der Bank gegen den deutschen Anwalt und weitere Beschuldigte energisch vorantrieb.

Schon der Fall Swissair zeigte, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft bei komplexeren Fällen an ihre Grenzen kommt – und darüber hinaus. Der Fall Vincenz, der Fall Cum/Ex, offenbar verlaufen sich hier die Staatsanwälte im Dickicht komplexer Finanztransaktionen oder Verträgen oder Geschäftsabwicklungen. Sie untersuchen so lange, bis sie ein Datenmeer gefüllt haben, in dem sie dann absaufen.

Wenn dann noch erschwerend hinzukommt, dass einem Staatsanwaltschaft Befangenheit nicht nur vorgeworfen werden kann, sondern die auch gerichtlich bestätigt wird, dann ist wirklich Feuer im Dach. Denn gerade Staatsanwälte im Bereich der Wirtschaftskriminalität haben Befugnisse, die nicht nur Personen, sondern auch Firmen beschädigen, gar zerstören können.

Staatsanwälte haben grosse Macht

Der Fall Swissair endete mit Freisprüchen für die Verantwortlichen des grössten Firmendesasters der jüngeren Schweizer Wirtschaftsgeschichte. Der Ruf, die Karriere, die Reputation von Pierin Vincenz sind unrettbar zerstört. Der Satz «es gilt die Unschuldsvermutung» wurde ins Lächerliche gezogen. Unabhängig vom Urteil ist Vincenz (und sein Kompagnon) vorverurteilt. Erledigt. Ruiniert.

Da während solchen Strafuntersuchungen die Vermögenswerte der Angeschuldigten beschlagnahmt werden, haben die zudem nur beschränkte Möglichkeiten, sich eine erstklassige Verteidigung zu leisten. Das ist so wie wenn der Boxer in den Ring steigt – und eine Hand ist auf dem Rücken festgebunden.

Auch der deutsche Anwalt war mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe bedroht, von der er sich aber nicht beeindrucken liess und persönlich in Zürich vor Gericht erschien. Obwohl ihn sein Heimatstaat Deutschland sicher nicht an die Schweiz ausgeliefert hätte.

Schon vom Bezirksgericht wurde er vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen. Es blieb eine Geldstrafe in sechsstellige Höhe, weil er einen Ex-Mitarbeiter der Bank Safra Sarasin zur Weitergabe von geheimen Bankdaten angestiftet haben sollte. Dagegen legte der Anwalt sofort Berufung ein und sprach von einem «schmutzigen Urteil nach einem schmutzigen Prozess».

Bevor der dann am Obergericht wieder richtig in die Gänge kommen konnte, ereilte die Staatsanwaltschaft der Blitz der Befangenheit, der sie dazu zwingen würde, die ganze Strafuntersuchung nochmal von Anfang an aufzurollen. Es ist nicht davon auszugehen, dass sie diesen Extraeffort leisten will. Was bedeutet, dass das ganze Strafverfahren wie das Hornberger Schiessen ausgegangen ist.

Das hat auch in Deutschland das Renommee der Schweizer Justiz nicht gerade gestärkt.

 

4 Kommentare
  1. René Küng
    René Küng sagte:

    Sollten diese Staatsanwälte nicht zu den hellsten unter den Jus-Absolventen gehören, wäre das dann die Unschuld von cleveren Erfolgreichen?
    Oder anders rum: gäbe es nicht die ‘bedingten Strafen’ für Staatsanwälte (= Haftung von Staatsbeamten für fast gar nix, so ähnlich wie bei Regierungen), dann gäb’s auch beim Staat nur Jobs für Hochbegabte.
    In einer ‘freien Marktwirtschaft’ arbeiten = kassieren die besseren, schlaueren aber für die und dort ,wo’s mehr Kohle gibt.
    Bei Urvölkern gab’s zumindest Tendenzen, wo regulierende ‘Massnahmen’ von den Ältesten, durch Lebensleistung respektierten, nicht mehr auf Karriere schielenden Persönlichkeiten besprochen und entschieden wurden.
    Eine Sache der Ehre.
    Ein weiter Weg dorthin in unserer Welt der Kohle.

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  2. Columbo
    Columbo sagte:

    Ich hätte da noch eine Frage: «Sollte nicht ein Kostenanteil vom produzierten Leerlauf, den Herren Staatsanwälte, vom Steuerzahler, in Rechnung gestellt werden?

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  3. Didier Venzago
    Didier Venzago sagte:

    Wieso dieses unakzeptable Schönreden des Falles Vincenz Herr Zeyer? Leider ermöglicht das Schweizer Strafrecht dass sich gerade skrupellose Wirtschafts-Kriminelle ohne gross Konsequenzen fürchten zu müssen bereichern können. Millionen verschwinden, werden verpulvert, und vernichtet und die Existinz von Unternehmen und Mitarbeitern bedroht. Die Konsequenz? Im allerschlimmsten Fall ein Strafverfahren mit einer lachhaften bedingten Strafe. Das ist der Skandal und nicht die Herren in der Büros A-1, A-2 etc.

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    • Victor Brunner
      Victor Brunner sagte:

      Sehe das auch so. Die Wahrheit ist, dem Deliquenten die freie Bahn, der Justiz die Hürden. Und wenn ein Deliquent noch genügend Cash hat kann er sich Anwälte leisten die von Recht wenig bis gar nichts halten.

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