Spiess-Hegglin: nächste Klatsche

Nachdem sie schon in anderer Sache vor dem Zuger Obergericht vollständig verlor, nun eine teure Niederlage gegen eine Tamedia-Redaktorin.

Es ist kein Anlass zu Häme, aber eine beruhigende Wiederherstellung der Rechtsordnung im Medienbereich.

In einem skandalösen Fehlurteil hatte ein Zuger Richter zuerst in einer superprovisorischen Verfügung, die dann sogar in eine Massnahme umgewandelt wurde, präventiv ein geplantes Buchprojekt über die leidlich bekannte Zuger Affäre verboten.

Genauer hatte er die Behandlung ganzer Themengebiete wie beispielsweise Alkoholkonsum untersagt, die aber für eine Aufarbeitung eines Sexualkontakts während einer Politikerfeier in Zug nötig wären. Während solche Superprovisorische gegenüber geplanten Artikeln immer wieder verhängt werden, betrat er damit Neuland, was ein noch nicht geschriebenes Buch betrifft.

Glücklicherweise hat nun das Zuger Obergericht korrigierend eingegriffen und mit klaren Worten diese Fehlmassnahme aufgehoben. Allerdings brauchte es fast genau ein Jahr, um zu diesem naheliegenden Entscheid zu kommen.

Kein Anlass, eine neuerliche Persönlichkeitsverletzung zu befürchten

Zwar sei die Veröffentlichung des «Blick» zum Thema Landammannfeier persönlichkeitsverletzend gewesen – der einzige Erfolg vom juristischen Feldzug Spiess-Hegglins bislang – aber:

«In den seither vergangenen sieben Jahren haben vielmehr andere Faktoren – etwa diverse öffentliche Gerichtsverfahren und die Medienarbeit von Jolanda Spiess-Hegglin selbst – diese Ereignisse allgemein bekannt gemacht und vor allem bekannt gehalten.»

Damit legt das Gericht den Finger auf den grössten Schwachpunkt der Position von Jolanda Spiess-Hegglin, die sich ständig über das Eindringen in ihre Privatsphäre beklagt, das aber damit selbst unermüdlich in der Öffentlichkeit hält und mit äussert fragwürdigen Aktionen wie der Denunziationsplattform «netzpigcock» auf sich aufmerksam macht.

In seiner 33-seitigen sorgfältigen Urteilsbegründung zerfetzt das Zuger Obergericht unter anderem einen zentralen Punkt der Behauptungen der Anwältin von Spiess-Hegglin:

«Diese verweist in der Berufungsantwort auf anonyme Quellen und behauptet neuerdings, sie wisse, dass das Manuskript der Gesuchsgegnerin bereits vorliege, es viele «intime und private Schilderungen» enthalte und die Gesuchsgegnerin an zahlreichen Stellen «spekuliere». Mit dieser Behauptung ist sie nicht zu hören. Im Rahmen der Beweis- bzw. Glaubhaftmachungslast trägt die Gesuchstellerin auch die Behauptungslast und hat demzufolge die Anspruchsvoraussetzungen zu substanziieren.»

Auf Deutsch: Diese Hilfsbehauptung müsste belegt und damit allenfalls auch bestreitbar vorgetragen werden; einfaches Behaupten ist lachhaft.

Das wird langsam ziemlich teuer …

Spannendes Juristenfutter wird nun, ob ein allfälliger Weiterzug ans Bundesgericht aufschiebende Wirkung haben könnte, also das Publikationsverbot weiterhin aufrecht erhalten bliebe.

Besonders schmerzlich muss für Spiess-Hegglin sein, dass das Gericht ihr Kosten von insgesamt 48’000 Franken auferlegte. Dazu kommen noch die sicherlich happigen Honorarnoten ihrer Anwältin, die zwar von Niederlage zu Niederlage prozessiert, aber dafür natürlich auch Rechnung stellt.

Unverdrossen hat sie bereits angekündigt, dieses Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen, obwohl die Aussichten, hier einen formalen Fehler erfolgreich zu bemängeln, minim sind. Der einzige Vorteil dieser weiteren Geldverschwendung: das Urteil des Zuger Obergerichts ist damit noch nicht rechtskräftig.

Merkwürdige Preisverleihung

Dass Spiess-Hegglin nebenbei soeben einen Preis für ihre Denunziationmaschine mit dem putzigen Namen «netzpigcock» verliehen bekam, ist eine weitere Peinlichkeit.

Anlass zur Häme ist, dass sich auch im Licht dieses Urteils die Veranstalter des #fembizswissawards mit der Verleihung an Spiess-Hegglin für ihr «NetzPigCock-Tool» in der Kategorie «Innovation» ziemlich lächerlich gemacht haben. Neben der Initiatorin Tijen Onaran ist wie meist, wenn ein Fettnäpfchen herumsteht, auch Patrizia Laeri dabei. Die Mitglieder der Jury sollten sich vielleicht ihr Engagement nochmals überlegen, ebenfalls die namhaften Partner, die auf das Buzzword Frauen und Business hereingefallen sind.

Wenn frau krampfhaft auf lustig machen will …

Spiess-Hegglin selbst bleibt überraschungsfrei unbelehrbar: «Das Gericht kommt zum Schluss, dass meine Intimsphäre nun zum Allgemeingut gehört, gerade weil ich mich gegen die krasse Verletzung dieser Intimsphäre juristisch und öffentlich gewehrt habe.»

Das ist verständlich, wenn man diese Obsession zum Lebensinhalt und zur Geschäftsgrundlage auf #netzcourage gemacht hat. Aber was meint denn nun der ehrenamtliche Lautsprecher von Spiess-Hegglin, der Heuchler Pascal Hollenstein, der auch schon mal eine Sperrfrist bricht, um der Erste zu sein, der einen angeblichen Triumph von Spiess-Hegglin vermeldet, der in Wirklichkeit eine krachende Niederlage war?

Natürlich versucht er – als leuchtendes Vorbild journalistischer Objektivität – dieses Urteil runterzumachen: «Das Zuger Obergericht hebt vorsorgliche Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Spiess-Hegglin auf.»

Diese Version wird dann aber schnell so verändert: «Gericht hebt vorsorgliche Massnahmen auf und gibt Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger recht.»

Offenbar ist es der journalistischen Leiter nach unten selbst aufgefallen, dass es bei der nun aufgehobenen erstinstanzlichen Massnahme keinesfalls um einen Schutz der Persönlichkeitsrechte ging – sondern um eine unerhörte präventive Zensurmassnahme ohne Beispiel.

Woher soll das Geld für all die Rechnungen kommen?

Auch Hollensteins Aufzählung der wenigen Erfolge von Spiess-Hegglin gegen den «Blick» und die «Weltwoche» ändert ja nichts daran, dass Spiess-Hegglin seither eine Klatsche nach der anderen einstecken muss. Ihre letzte finanzielle Hoffnung ist nun noch die Klage auf Gewinnherausgabe gegen den Ringier-Verlag. Da gibt es aber nur die absurde Hochrechnung des Geldverrösters Hansi Voigt, der mal kurz Umsatz und Gewinn gleichsetzt und behauptet, Ringier habe mit seinen Artikeln über den Vorfall rund eine Million Franken Umsatz – oder Gewinn – gemacht.

Ernstzunehmende Internet-Kenner gehen eher davon aus, dass es sich insgesamt um allerhöchstens 10’000 Franken handeln könnte. Selbst wenn Spiess-Hegglin eine solche Summe erstreitet: das würde nicht mal einen Bruchteil ihrer Anwaltskosten decken …

11 Kommentare
  1. Beo B. Achter
    Beo B. Achter sagte:

    «Skandalöses Urteil eine Zuger Richter» – passt scho. Diese Zuger Elite ist mehr als fragwürdig. Da war doch mal ein Richter und SVP-Mitglied . . . .

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  2. Laura Pitini
    Laura Pitini sagte:

    Dieser Vorfall der Zuger Landmannfeier am 20. Dezember 2014 wird in die Annalen eingehen. Wird wohl an der HSG St.Gallen für zukünftige top shots als Fall aus der Praxis verwendet. Auch in internationalen Polit-Seminaren wird diese Episode als Fallstudie herangezogen.

    – Trinkt an einem „Business- oder Politapero“ nie übermässig Alkohol. Geht rechtzeitig nach Hause und vermeidet ausartende Flirts mit dem anderen Geschlecht.

    – Denke, dass Frau Spiess-Hegglin den allerschlimmsten Kater hatte, den eine öffentliche Person in der Schweiz je erlitten hat. Der Kater dieser Frau dauert bis heute an (bald 7 Jahre!)…….weil sie es wohl so wollte.

    – Vieles wäre der Frau erspart geblieben, hätte sie damals nach ihrem Glas Wein eine Flasche Rhäzünser bestellt.

    – Frau Spiess-Hegglin sollte nun an den Schulen schweizweit ihre damaligen Erfahrungen bekanntmachen. Dies würde sie wieder menschlicher machen. Selbst wenn Frau Spiess-Hegglin nicht als chronische Alkoholikerin bekannt ist, so könnten zukünftige Generationen von ihrer Lebenshilfe profitieren. Das Blaue Kreuz Schweiz würde bestimmt die Hand reichen, für eine kluge Umsetzung dieses Programms der Vorbeugung.

    https://blaueskreuz.ch/

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    • Mario Sacco
      Mario Sacco sagte:

      Ganz ehrlich. Sähe sie als „Rhäzünser isch gsünser“ – Botschafterin. Es würde Frau Spiess gar sympathisch und nahbar machen.

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  3. Victor Brunner
    Victor Brunner sagte:

    Das Urteil des Zuger Obergerichts wird in allen wichtigeren Medien diskutiert, nur in einem nicht, dem BLICK. Da hat scheinbar JSH dem Marc Walder von Ringier einen Maulkorb verpasst und der hat ihn akzeptiert. Trumpgümperli Dorer darf keinen «präsidialen Leitartikel», die LeserInnen werden nicht informiert über eine Sache die bei BLICK immer wieder einmal Thema wahr. Soviel zur journalistischen Unabhängigkeit und ausüben der Pressefreiheit.

    Passt aber zu BLICK, vor einiger Zeit haben Journalisten des Blattes ein Artikel über Guy Lachappelle publiziert, der beim Betroffenen nicht gut ankam und drohte, Ringier zog den Schwanz ein und hat sich entschuldigt. Etwas Gegenwind, ein paar Drohungen und Walder und Co gehen umgehend in Deckung.

    Die Medienfreiheit ist ein hohes Gut, schreiben die Verantwortlichen in der Entschuldigung, richtig nur sollte man die auch verteidigen und nicht kriechen wenn es brenzlig wird. Nächstens ist wieder das SwissMediaForum, auch Marc Walder wird teilnehmen und bestimmt einen schönen Vortrag über Zukunftsperspektiven halten, nur bitte nichts von investigativen und aufrichtigen Journalismus schwafeln.

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  4. Victor Brunner
    Victor Brunner sagte:

    Der Verlag kann schon mal die 2. Auflage des Buches in Auftrag geben, MB muss JSH dankbar sein für die hervorragende Werbung. Nun ist Frauenpower und Crowdfunding, Betteln, gefragt damit JSH noch eine Schlappe vor dem Bundesgericht einfahren kann.

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    • Klaus Ort
      Klaus Ort sagte:

      Bei dieser Frau vom Zugersee, kommt mir immer wieder die ein Jahr jüngere Britney Spears in den Sinn. All diese Claqueure in ihrem Umfeld Schaden dieser Frau gewaltig. War diese alt Kantonsrätin gar früher ein verwöhnter Kinderstar?

      Das Buch von Michèle Binswanger wird ganz klar auflagenstark werden. Schon aus Solidaritätsgründen sollte dieses Buch gekauft werden. Ein Zeichen des Supports für diese unnachgiebige Autorin, die sich nicht einlullen lässt.

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