Ein grauenvoller Morgen

«Der Morgen» heisst der betreute Newsletter von Tamedia. «Guet Nacht am Sächsi», sagt nicht nur der Berner.

Es ist wie immer in der Welt. Keine gute Nachricht ohne schlechte. Das Gender-Sternchen Salome Müller, Initiatorin eines Protestbriefs gegen Sexismus, Schweinereien und Unterdrückung inklusive Frauenfeindlichkeit bei Tamedia, hat dort das Weite gesucht. Damit wurde der Platz frei für eine weibliche Kraft bei der Betreuung des NL.

Richtig, es handelt sich um den «Tages-Anzeiger», also muss man auf alles gefasst sein. In diesem Fall auf Lisa Aeschlimann. Kindersoldatin Aeschlimann fiel schon unangenehm auf, indem sie die kühne Behauptung aufstellte:

«Wer im Kanton Zürich einer Vergewaltigung beschuldigt wird, bleibt in 12 von 13 Fällen straffrei.»

Schon bei dieser Gelegenheit wurde der wohl vergebliche Versuch unternommen, Aeschlimann ein paar Grundzüge der Rechtsstaatlichkeit beizubringen:

  • Denn mit dem «mutmasslichen Vergewaltiger» verhält es sich so: Sie laufen nie völlig frei herum. Entweder sitzen sie in U-Haft, oder sie können bis zum Abschluss der Untersuchung unter strengen Auflagen ihrem normalen Leben nachgehen. Dann gibt es entweder eine Einstellung des Verfahrens, oder eine Gerichtsverhandlung. Bis zum rechtsgültigen Entscheid der letzten damit befassten Gerichtskammer gilt, selten so gelacht, auch für diese «mutmasslichen» Täter die Unschuldsvermutung.
  • Wird das Verfahren eingestellt, laufen sie anschliessend genau so unschuldig herum wie alle anderen Zürcher auch, die niemals in Verdacht gerieten, ein Vergewaltiger zu sein. Oder aber, es kommt zu einem Prozess. Wenn der mit Freispruch endet, gilt das gleiche. Endet er mit einem Schuldspruch, gegen den nicht Einsprache erhoben wird, verwandelt sich der «mutmassliche» Vergewaltiger in einen verurteilten. Der nach Verbüssung seiner Strafe wieder ein unbescholtener Bürger wird.

Das kann man in der heutigen schnelllebigen Zeit als verjährt betrachten, ist ja schon dreieinhalb Monate her. Nun darf sich Aeschlimann aber im Tagi-NL ausleben.

Wenn Aeschlimann über den NL herfällt, wird der zur rechtlosen Zone

Was fällt auf? Einiges. Die Anrede lautet nun «Guten Morgen, liebe LeserInnen». Das ist schön für die Leser, die immerhin nicht mit einem Sternchen gequält werden. Deutsch ist es allerdings auch nicht. Was interessiert denn die männlichen, weiblichen, aber nicht mehr non-binären oder Transgender Leser? Nun, ein kleiner Knatsch im Vorstand der Roten Fabrik interessiert sicherlich die Mehrheit aller Tagi-Leser. Meint Aeschlimann. «Frauen auf dem Rütli» sind  auch am Tag nach dem 1. August sicher ein Knaller.

«Waldbrände am Mittelmeer» können auch nicht ignoriert werden, aber dann übernimmt «Soziologin Evelyn Moser». Die Rote Fabrik, weiblich, okay. Rütli-Frauen, sehr okay. Es ist zwar «der» Waldbrand, aber der Plural lautet ja «die», geht auch. Und schliesslich die Soziologin.

Damit hat Aeschlimann eindeutig ein Zeichen gegen Sexismus, männliche Sprache und Weltsicht gesetzt. Man, mit einem oder mit zwei n, fragt sich allerdings, wieso eine Redaktorin, eine weitere Torin, der Grundlagen des Rechtsstaats völlig unbekannt sind, häufig die Leserschaft mit ihrer etwas, nun ja, eigenen Auswahl der wichtigsten Artikel der jeweiligen Ausgabe des Tagi beschallen darf.

Allerdings: «Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch.» Das ist von Hölderlin, einem Mann, also kann man’s eigentlich vergessen. Obwohl er doch recht hatte, denn Aeschlimann zitiert eine Erkenntnis der Soziologin Moser über die positiven Auswirkungen der Pandemie:

«Etwa die zuweilen schmerzhafte Erkenntnis, dass wir viel mehr aushalten und schaffen, als wir je gedacht hätten. Dass wir anpassungsfähiger sind.»

Wahr, sehr wahr.

 

1 Antwort
  1. Simon Ronner
    Simon Ronner sagte:

    «Wird das Verfahren eingestellt, laufen sie anschliessend genau so unschuldig herum wie alle anderen Zürcher auch, die niemals in Verdacht gerieten, ein Vergewaltiger zu sein.»

    Klitzekleine Korrektur: Selten vergewaltigt ein Zürcher, öfter ein Ausländer. Kaum ein Thema wird von den linken Medien vehementer und aggressiver tabuisiert.

    Exemplarisch die Berichterstattung eines Gerichtsverfahrens gegen einen Mann, der vor drei Wochen wegen Schändung, Freiheitsberaubung und Entführung in neun Fällen verurteilt wurde:

    – «NZZ» vom 16.07.: «ein im Irak geborener Kurde»

    – «Tages-Anlüger» vom 17.07.: «Ein 42-jähriger Schweizer» (Untertitel) / «handelt es sich bei diesem Mann um einen 42-jährigen Schweizer» (Text)

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