Aufatmen bei Tamedia: Abgang Blumer

Eine weitere Mitunterzeichnerin des Tamedia-Protestschreibens geht. Aber nicht weit. Leider.

Claudia Blumer hat einen der Tiefpunkte des Journalismus im Hause Tamedia zu verantworten. In einer völlig einseitigen, sich nur auf die Aussagen eines Beteiligten abstützenden Reportage nahm sie Partei in einem hochemotional geführten Trennungsstreit.

Daraus entstand ein Artikel, der in jeder Journalistenausbildung als Paradebeispiel verwendet werden kann. Es ist alles drin, was man nicht machen darf, wenn man seriös und nach den Regeln der Zunft arbeiten will.

ZACKBUM hat den ganzen Skandal aufgearbeitet. Reaktion aller Beteiligten (die im Gegensatz zur Methode Blumer Gelegenheit zur Stellungnahme bekamen): null. Ausser ein so ausführliches wie lachhaftes Schreiben der Rechtsabteilung von Tamedia, das die Korrektur von Dutzenden von Details forderte. Völlig unsubstantiiert und ohne Belege; daher unterblieb es natürlich. Weitere Reaktion des Hauses: null.

Wer sich mit Reichen und Mächtigen anlegt …

Nun ist es nicht so, dass jemand wie Blumer, obwohl sie die Unterstützung und Zuneigung des Patriarchen des Bindella-Clans hinter sich weiss, ohne jegliche Folgen dermassen unanständig, unprofessionell und schändlich falschberichten dürfte. Die Betroffene versuchte zuerst, innerhalb von Tamedia eine dringend nötige Richtigstellung zu erreichen.

Sie wurde zum Ombudsmann verwiesen, der dann seines Amtes waltete. Als Ombudsmann von Tamedia, nicht der Leser oder von der Berichterstattung Betroffenen. Er sah in dem nachgewiesenermassen faktisch falschen, einseitigen, unprofessionellen Bericht Blumers kein Problem.

Inzwischen wurde Blumer in allen Ehren beim Tagi verabschiedet. Ihr letzter Kommentar, wie passend, dreht sich um die Erschwerung der kritischen Berichterstattung durch den Ständerat. Der will die Hürde niedrigerlegen, wie das Erscheinen eines belegt einen Skandal aufdeckenden Artikels verhindert werden kann. Blumer vermutet, dass die «chambre de réflexion» die Gelegenheit beim Schopf ergriffen habe, «den Journalisten eins auszuwischen».

Wie gut, dass Blumer bei «20 Minuten» weder Reportagen noch Kommentare schreiben darf. Denn auch in ihrem letzten Stück liegt sie völlig falsch. Es ging nicht darum, dass das Stöckli den Journalisten eins auswischen wollte. Sondern darum, Mächtigen und Reichen besseren Schutz vor unbotmässiger Kritik zu verschaffen. Also zum Beispiel eine Recherche über die Anstellungsbedingungen im Bindella-Imperium.

Aber item, solche peinlichen Kommentare fallen weg. Schnell war Blumer  –Mitunterzeichnerin des Protestschreibens – als Untersuchungsrichterin ein- und dann wieder abgesetzt worden. Zur «Ansprechperson» degradiert und nun zu «20 Minuten» abgeschoben, wo sich keine einzige Frau über angeblich sexistisch-diskriminierende Arbeitsbedingungen beschwerte. Blumer eigentlich auch nicht, sie selbst habe nie so etwas erlebt, gestand sie in Roger Schawinskis «Doppelpunkt», sie habe aus Solidarität unterzeichnet. Weil es doch nicht ginge, so mit Menschen umzugehen. Den Talkmaster hingegen als «ausgedienten Pitbull» zu beschimpfen, wie es Blumer bei Gelegenheit tat, das geht.

Alle Versuche zur gütlichen Einigung scheiterten

Als Restanz ihres unseligen Wirkens bleibt noch der Schandartikel. Nachdem alle Versuche scheiterten, zu einer gütlichen Lösung mit Tamedia zu kommen, wurde gegen Blumer Strafanzeige gestellt.

Wegen «Verleumdung, Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses, Anstiftung zur Verletzung des Berufsgeheimnisses etc.». Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft will nun das tun, was Blumer bei ihren Recherchen unterlässt. Nämlich ihr Gelegenheit geben, zu diesen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Das äussert sich in Form einer Vorladung zu einer Einvernahme.

Der Termin wird gesetzt, schriftlich mitgeteilt, und es wird selbstverständlich erwartet, dass die Vorladung befolgt wird; persönliches Erscheinen ist verlangt. Also warteten am 31. Mai 2021 die untersuchende Staatsanwältin, ein Gerichtsschreiber, die Anzeigeerstatterin mitsamt Anwalt plus der Anwalt einer weiteren in das Verfahren involvierten Person. Und warteten und warteten und warteten.

Bis sie einsahen, dass Blumer unentschuldigt fernblieb. Das ist nicht nur eine Respektlosigkeit, sondern hat auch Sanktionen zur Folge. Aber offenbar fühlt sich Blumer über solche Bemühungen der Staatsgewalt erhaben. Eine Busse zahlt sie problemlos aus dem Gucci- oder Dior- oder Versace-Handtäschlein.

Das hat einen kurzfristig anberaumten zweiten Versuch zur Folge; der wurde auf den 21. Juni terminiert; mit zwei Wochen Vorlauf wäre genügend Zeit, sich darauf einzurichten. Nachdem Blumer die Nummer mit unentschuldigter Absenz schon gebracht hatte, meldete sich diesmal ihr Anwalt; leider sei er zu diesem Zeitpunkt unabkömmlich, Bitte um Verschiebung.

Die wurde ihm unverständlicherweise gewährt, der nächste Versuch ist auf den 29. Juni angesetzt. Wohlgemerkt, die Strafanzeige wurde im August 2019 eingereicht; seit Ende April 2021 versucht die Staatsanwaltschaft, Blumer zu einer Aussage zu bewegen. Bislang vergeblich.

Vorführen in Handschellen nötig?

Normalerweise wird bei unhöflichem Schwänzen einer Vorladung beim nächsten Versuch angedroht, dass ein neuerliches Nichterscheinen mit polizeilicher Vorführung beantwortet würde. Also zwei Polizisten stehen parat, um im Fall des «pfeif drauf» der angeschuldigten Person klarzumachen, dass man sich nicht so um Anordnungen von Justizorganen fouttieren darf.

Auch auf diese Androhung verzichtete die Staatsanwaltschaft Schaffhausen. Ob diese unverständliche Milde damit zu tun hat, dass der Tamedia-Konzern ein wenig seine Muskeln spielen liess? Man weiss es nicht. Wird am 29. Juni tatsächlich nach fast zwei Jahren die erste Einvernahme von Blumer stattfinden? Man weiss es auch nicht. Man könnte sie fragen? Richtig, aber da sie noch nie geruhte, auf unsere Anfragen oder Bitten um Stellungnahme zu reagieren, lassen wir’s.

Was man weiss: das ist reine Arroganz des Hauses Tamedia, der fortgesetzte Versuch, diesen Medienskandal am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen. In der Hoffnung, dass die durch Blumers Machwerk beschädigte Person dann schon mal aufgibt.

Blumer schreibt in ihrem (hoffentlich) letzten Kommentar:

«Wenn jemand durch einen Zeitungsartikel in seiner Persönlichkeit verletzt wird, kann er dagegen ans Gericht gelangen. Doch manchmal ist es schon zu spät, der Schaden ist angerichtet und nicht wiedergutzumachen.»

Das ist – angesichts ihres eigenen Verhaltens – der Gipfel des Hohns und der Heuchelei.

 

3 KOMMENTARE
  1. G. Scheit
    G. Scheit says:

    Um zu verstehen, was bei Blumer abgeht, muss man ihre „Karriere“ anschauen. Sie kam als völlig unbedarfte Journalistin zum Winterthurer Stadtblatt. Der Verleger heiratete die fast halb so alte Journalistin und machte sie, nachdem einige altgediente Journalisten das Feld räumten, zur Chefredaktorin/Redaktionsleiterin seiner Zeitung. Als das Blatt bankrott ging, konnte sie sich nun – obgleich ohne geringstes journalistisches Talent gesegnet – mit dem „Titel“ Chefredaktorin/Redaktionsleiterin bewerben. So kam sie – nach einem kurzen Intermezzo bei der NZZ von wenigen Monaten – schnell in höhere Positionen beim Tages-Anzeiger.
    Hätte sie ihr Ehemann nicht zur Chefredaktorin/Redaktionsleiterin gemacht, wäre sie eine unbedeutende Lokaljournalistin geblieben.
    Und wäre sie jetzt nicht die Zweitfrau von Bindella, trüge sie auch keine Hermes-Tasche.
    Das alles ist legitim ihrerseits. Es ist nur verwunderlich, dass die Verantwortlichen beim Tages-Anzeiger ihre Schaumschlägereien nicht erkennen.
    Intern gibt es aber durchaus einige wenige Leute, die ihre Inkompetenz erkennen. Es sind jene wenigen Tagi-Journalisten mit Kompetenz.

    Ich denke, sie hat schon ein Unbehagen, dass sie „auffliegen“ könnte.
    Und als „20 Minuten“-Frau dürfte sie auch für Bindella nicht mehr so attraktiv sein.

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  2. Simon Ronner
    Simon Ronner says:

    Bin gespannt, wie es hier weitergeht. Schon hässlich, zu was für einem jämmerlichen Lumpenblatt der Tagi verkommen ist.

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  3. Victor Brunner.
    Victor Brunner. says:

    Sollte sich das tatsächlich so zugetragen habe wie beschrieben ist es Beispiel für die unglaubliche Arroganz von Tamedia und der Feigheit von Claudia Blumer. Immer gross den Mahnfinger erheben und andere staatstragend belehren und wenn es darauf ankommt kneifen. Passt auch das Korrigenda, deren müssen viele geschaltet werden weil Pfusch zur DNA des Unternehmen gehört, nur immer klein und versteckt abgebildet werden. Heute zu den Besitzverhältnissen des Fitnesscenter in Zumikon. Einmal mehr ein Artikel lausig recherchiert.

    Auch wenn Blumer weg ist, bessern wird sich nichts. Weiterhin grenzwärtige und unwichtige Artikel. Wenn nicht passendes vorhanden ist hilft die SZ aus. Heute: «Sie kann nur verlieren» über die armen, unterdrückten Frauen von gut verdienenden Fussballspielern. Die armen Geschöpfe, müssen sich immer den Männern und den Medien unterordnen. Kein eigener Wille, kein Selbstbewusstsein, kein Charakter, aber hervorragend leben vom Stutz den ihre Männer «verdienen».

    Fabian Christl ersetzt Frauen von der Nesthäckchengruppe und schreibt einen Artikel: «Shaqiri schneidet am schlechtesten ab – sagt die Frisurenpolizei». Völlig neu und höchst informativ, es gibt eine Frisurenpolizei. Die Frage bleibt offen, wo ist die Frisurenpolizei angesiedelt, beim Fedpol, beim Nachrichtendienst, global bei der Interpol oder gar an der Werdstrasse? Fabian Christl total bescheuert, aber bestens aufgehoben bei Tamedia.

    Es gibt nur eines um diesen Dumpfbackenjournalismus nicht weiter zu fördern, das Referendum gegen die «Medienförderung» unterschreiben. Vielleicht ist es dann aus mit Dividenden durch Steuergelder sichern, oder Jachten und Luxusvillen für die Verleger finanzieren. Möglicherweise würden dann auch einige JournalistenInnen den Job verlieren was für die LeserInnen von Vorteil wäre! Die Witzfigur Ombudsmann beim TA könnte dann auch auf den Prüfstand kommen.

    Freiwillig würde ich Frau Blumer einen Kurs mitfinanzieren: «Was ist Anstand, wie verhalte ich mich als StaatsbürgerIn korrekt?». Auch auf das Risiko hin dass bei ihr Hopfen und Malz verloren ist! Den LeserInnen von 20 Minuten spreche ich mein tiefstes Beileid aus, sie müssen jetzt den Schwachsinn der Frau lesen. Immerhin dafür bezahlen müssen sie nicht.

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