Trump gefährdet die öffentliche Ordnung
Das mag vielleicht sein. Aber dürfen nun Privatkonzerne Recht sprechen und Urteile fällen?
Ex-Präsident Donald Trump wird bis Januar 2023 keinen Zugang zu Facebook oder Instagram haben. Von Twitter ist er bereits lebenslänglich verbannt. Auch YouTube hat sich diesem Bann angeschlossen. Als diese Massnahmen zuerst im Zusammenhang mit der schändlichen Erstürmung des US-Kapitols bekannt gegeben wurden, passierten zwei Dinge.
Vom linken Mainstream wurden diese Zensurmasnahmen freudig begrüsst. Nur wenige Kommentatoren wagten es, sie als bedenklich und fragwürdig zu kritisieren. Nicht aus Sympathie für den notorischen Lügner Trump. Sondern weil es gefährlich ist, wenn solche Entscheide privater Gerichtsbarkeit überlassen werden.
Mit dem zunehmenden Bedeutungsverlusts Trumps, der wie der Politik-Irrwisch Steve Bannon wohl kaum ein Comeback feiern wird, liess zweitens das Interesse an der Debatte über solch eine Zensur aus privater Hand nach.
Zensur, also das Verbot bestimmter Inhalte, Publikationen, Meinungsäusserungen, diese Entscheidung war in modernen, zivilisierten Staaten ausschliesslich Staatsbehörden überlassen. Gegen die sich der Betroffene auf dem Rechtsweg wehren kann.
Wer entscheidet über Zensurmassnahmen?
Facebook, Twitter und Instagram sind dermassen weitverbreitet, dass es gerade für auf den Kontakt mit den Massen angewiesene Politiker einer schweren Strafe gleichkommt, diese Plattformen nicht mehr benützen zu können.
Das habe sich Trump selbst eingebrockt, mit seiner unverhohlenen anfänglichen Sympathie für den Abschaum, der den Sitz der US-Demokratie stürmte? Es geht doch nicht darum, dass diese Mann einen Sympathiewettbewerb gewinnen müsste.
Es geht darum, dass diese Verlängerung des Entscheids von Facebook (und damit Instagram), plus die Entscheide von Google oder Twitter aufgrund der Einschätzungen von Dunkelkammern gefällt werden. Bei Facebook heisst das «Oversight Board». Die hier versammelten Entscheidungsträger urteilen intransparent und nach Gusto, selbst Mark Zuckerberg muss sich diesen Entscheiden beugen.
Nur noch Berichterstatterpflicht in Schweizer Medien
Die Verlängerung wurde in den Schweizer Medienkonzernen als Meldung abgehandelt. Entweder, indem die SDA-Meldung übernommen wurde, oder – bei CH Media und der NZZ – eigene Korrespondeten so neutral wie möglich darüber berichteten. Ohne jede kritische Distanz, ohne wenigstens kurz darauf hinzuweisen, dass wohl die Mehrheit der Öffentlichkeit mit dieser zensur durchaus einverstanden ist, weil es sich um Trump handelt.
Wir müssten uns die Ohren zuhalten, würde das Barack Obama, Bill Clinton oder Jimmy Carter passieren. Die sind auch keine Gefahr für die öffentliche Ordnung? Mag sein, aber wer entscheidet das? Das ist die entscheidende, zentrale Frage. Um die sich offensichtlich «Blick», Tamedia, CH Media und auch die NZZ drücken wollen.
Einfach berichten, ja nicht werten. Überhaupt nicht die Debatte weiterführen, ob es wirklich eine gute Idee ist, US-Multimilliardären – oder von denen eingesetzten Gerichtshöfen – Entscheidungen von solcher Tragweite zu überlassen. Was Trump vor und während des Angriffs einer Meute aufs Kapitol alles gesagt oder verbreitet hat, ist übel und eines US-Präsidenten unwürdig.
Aber nochmal, ein offensichtlich verhaltensgestörte Mark Zuckerberg, ein mindestens so merkwürdiger Boss von Twitter, von den Google-Chefs ganz zu schweigen, nun soll es in deren Macht liegen, jemanden einen sozialen Tod sterben zu lassen?
Jetzt herrscht in der Schweiz offenbar die stillschweigende Übereinkunft: kein Büro aufmachen deswegen. Es trifft doch den Richtigen. Was mal wieder (fast) alle übersehen: Es trifft zuerst immer die Richtigen. Bis es dann nicht mehr die Richtigen trifft.
Aber dann ist Protest normalerweise vergeblich und zu spät.
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