Das «Republik»-Desaster, Akt 2

Dem Skandalballon, aufgepumpt vom Magazin, wird die Luft abgelassen.

 

2. Akt: Dichtung und Wahrheit

(Den ersten Teil finden Sie hier.)

Man erinnert sich an den «Fall Thalwil» im ersten Schmierstück; da sei Globegarden mit einer Anwaltsriege aufgetreten, weil:

«Die Globegarden-Krippe ist gleich bei mehreren Kontrollen der Krippen­aufsicht hängen geblieben.»

Aha, sicher schwerwiegende Verstösse, die von unerbittlichen Kontrolleuren aufgedeckt wurden, die nun juristisch niedergekämpft werden sollen. Kennt man ja.

Kennt man, aber nicht hier. Denn das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat am 4. November ein vernichtendes Urteil in dieser Sache gefällt. Der «Fall Thalwil» hat sich ganz anders abgespielt, als von der «Republik» behauptet.

Eine offensichtlich parteiische Kontrolleurin, die von der Sozialkommission der Gemeinde Thalwil beauftragt war, die Kita zu überprüfen, masste sich Kompetenzen an, die ihr gar nicht zustanden. Daraufhin sanktionierte die Gemeinde Globegarden und schränkte die Betriebsbewilligung ein. Die Kontrolleurin hatte zum Beispiel bei ihren Kontrollen nicht anwesende Kinder mitgezählt, um der Kita vorwerfen zu können, dass zu wenig Betreuer anwesend seien. Absurd, aber nicht nur bei der «Republik» gibt’s Probleme mit der Realitätswahrnehmung.

Die Gemeinde muss teuer bezahlen

Also wehrte sich Globegarden ab April 2019 gegen diese willkürlichen Schikanen. Der Gemeinde wird neben einigem anderen vom Gericht ins Stammbuch geschrieben:  «Dispositiv-Ziff. 9 des Beschlusses der Beschwerdegegnerin vom 1. April 2019 hält fest, dass der Stellenplan wahrheitsgetreu ausgefüllt werden muss. Mit dem ersten Satz dieser Auflage wird suggeriert, die Beschwerdeführerin fülle den Stellenplan nicht wahrheitsgetreu aus; dies wird jedoch von ihr bestritten, und eine entsprechende Formulierung ist nicht erforderlich.»

Das hätte sich auch die «Republik» hinter die Ohren schreiben können. Auf jeden Fall ist das Urteil vernichtend. Die meisten Verfügungen der Gemeinde wurden vom Gericht aufgehoben. Zudem wurden der Gemeindekasse die Gerichtskosten und eine Entschädigung von 8000 Franken an Globegarden aufgebrummt. Alles im Gegensatz zur Darstellung in der «Republik».

Das bleibt also von Unterstellungen, Andeutungen, Behauptungen übrig, wenn ein Gericht der Sache auf den Grund geht.

Keine Richtigstellung, keine Entschuldigung nötig

Einer der «Republik»-Autoren antwortet immerhin auf einen kleinen Fragenkatalog. Leider nicht sehr ergiebig. «Es ist weder eine Entschuldigung noch eine Richtigstellung nötig. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen den Vorwürfen der (ehemaligen) Globegarden-Angestellten und dem Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Thalwil und Globegarden.»

Das ist im Prinzip richtig. Nur wurde dieser Rechtsstreit von der «Republik» so dargestellt, als versuche Globegarden, festgestellte Mängel mit juristischer Schützenhilfe wegzuprozessieren. Die Gemeinde Thalwil hält sich auch sehr bedeckt, was die durch das rechtswidrige Verhalten des Sozialamts und dem verlorenen Prozess dem Steuerzahler entstandenen Kosten betrifft:

«Die gesamten Kosten sind nicht genau bezifferbar.»

«Sie beinhalten die zeitlichen Ressourcen sowohl der Verwaltung als auch der Sozialkommission und der Firma, die mit den Aufsichtsbesuchen betraut war. Hinzu kommen die auferlegten Verfahrens- und Entschädigungskosten sowie die Kosten für die Durchführung der Aufsichtsbesuche und die Berichterstattung.»

Wer zahlt die Zeche?

Die Aufstellung ist soweit richtig, aber die Frage bleibt offen, wieso man das nicht einfach beziffern und zusammenzählen kann. Auch von personellen Konsequenzen oder Regress will die Gemeinde nichts wissen: «Die Sozialkommission hat nach bestem Wissen und Gewissen ihre Aufsichtsfunktion wahrgenommen.» Indem sie die Kontrolle an eine private Firma übergab, die das Verwaltungsgericht als parteiisch und voreingenommen abkanzelt? Nun, es ist ja nur das Geld des Steuerzahlers, das hier in den Abfluss gurgelt.

Globegarden selbst will die durch die «Republik» entstandenen Schäden auch nicht beziffern. Man kann sich aber vorstellen, was für ein Schlag ins Kontor die spitzen Alarmschreie der «Republik», gefolgt von Corona und Lockdown, für Globegarden bedeuteten.

Wurden inzwischen wenigstens dem Zürcher Sozialamt wie angekündigt Belege für Betrugsvermutungen eingereicht; so nach einem Jahr? «Es gilt das Redaktionsgeheimnis.» Wenn ich das für einmal lüften darf: die Antwort ist nein.

 

Fortsetzung und Abschluss folgt.

1 Antwort
  1. Simon Ronner
    Simon Ronner sagte:

    Leider ist diese Causa nicht «bloss» ein weiteres Beispiel für schlampigen, amateurhaften Journalismus. Denn hier wird bewusst der Klassenfeind attackiert.

    In Kommentaren auf der «Republik»-Seite werden die Globegarden-Gründerinnen als Mitglieder einer «Goldküstenmafia» angeprangert; die Saat scheint aufzugehen. Denn in Artikeln ist in negativem Grundton von HSG-Absolventinnen aus gutem Hause die Rede. Voll die unsympathischen, privilegierten Bonzinnen also.

    Klar, exakt dasselbe würde natürlich auch z.B. für die Members linker, internationalistischer Bewegungen wie «Operation Libero» oder «Foraus» gelten. Aber eben.

    Hoffentlich wird Zackbum auch von «Republik»-Verlegern gelesen. Bin gespannt auf den dritten Akt.

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