Der Corona-Pranger von CH Media
Die AZ zeigt, wie man Leute am besten blamiert.
Vor einigen Tagen lagen in den Briefkästen von Merenschwand (AG) seltsame Flyer. «So schützen wir uns», wurde da empfohlen, und zwar mit «Humor», «Lebensfreude» usw. Und vor dem Bundeshaus und den Medien sollte mindestens 5 Kilometer Abstand gewahrt werden. Eine betroffene Merenschwanderin schaltete natürlich sofort die Gemeinde ein und diese verständigte logischerweise gleich die Regionalpolizei. Alles in allem: Eine hübsche Dorfposse.
Leider informierte die Meerenschwanderin auch gleich die Aargauer Zeitung. Schliesslich sei der Flyer «nicht ungefährlich». Was tat der diensthabende Redaktor? Er setzte sich an den Rechner und bastelte sich einen Text. Eins und eins gibt zwei, wird er sich gedacht haben, und schrieb: «Wer den Flyer in die Merenschwander Briefkästen verteilt hat, ist bisher unbekannt. Aufgrund des Inhalts liegt allerdings der Verdacht nahe, dass die umstrittene Coronakritikerin XY dahinter stecken könnte.»
Die Coronakritikerin wird im Artikel dreimal mit vollem Namen genannt. Der Redaktor verzichtete auf eine Anfrage bei ihr. Bei «Coronakritikerinnen» muss der Journalistenkodex anscheinend nicht angewandt werden.
Ist ja nur eine Coronakritikerin
Auch die Pressestelle von CH Media hat mit der Blossstellung kein Problem. Sie schreibt: «Das Verteilen von anonymen Flyern in Briefkästen ist sicher nicht illegal (…) Deshalb ist eine Anhörung von Frau X in diesem Fall nicht zwingend. Zudem schreiben wir im Artikel lediglich, der Verdacht liege nahe, dass Frau X die Urheberin sein könnte – dies aufgrund ihres bisherigen Verhaltens und ihres Wohnorts in Merenschwand.»
Solche Aussagen sind eigentlich noch gefährlicher als das Verteilen dämlicher Flyer. Die Dorfposse geht aber weiter. Ein paar Minuten nach der Antwort der Medienstelle, schreibt die Beschuldigte eine E-Mail an die Aargauer Zeitung: «Ich habe diese(n) Flyer, von denen (sic!) Sie in ihrem Bericht schreiben, nicht verteilt.»
«Der Rest bleibt»
Auf die Frage hin, ob jetzt endlich der Name der «Coronakritikerin» aus dem Artikel entfernt wird, schreibt die Pressestelle zurück: «Der erwähnte Paragraph wurde angefügt. Der Rest bleibt.»
Das ist eigentlich nicht mehr zu toppen. Die Aargauer Zeitung beschuldigt eine Frau einer Tat und nennt sie beim vollen Namen. Die Frau beschwert sich natürlich bei der Redaktion. Und diese ändert nichts am Text, sondern fügt im Text lediglich ihre Beschwerde an – natürlich mit allen Rechtschreibefehlern.
Ein schönes Beispiel, wie man von A bis Z alles falsch machen kann.
Es mag ja possenhaft klingen, aber das ist 1. eine Verleumdung gemäss Strafgesetzbuch und 2. eine Persönlichkeitsverletzung gemäss Zivilgesetzbuch. Da würde ich aus Prinzip eine Anzeige machen. Wanna-Media soll gebüsst werden, die Gegendarstellung ist mit der Vereinbarung eingeschlossen. Zackbum hilft!
Werden Leute von Journalisten auf primitive Art fertiggemacht, sollten sie umgehend eine Berichtigung in der Zeitung, dem Portal, verlangen können. Ohne Prüfung durch eine juristische Instanz. Was bei CH Media praktiziert wird ist auch «daily business» an der Dufourstrasse. Die sogenannte 4. Gewalt ist mittlerweile so verludert und teilweise korrupt, «Sponsored», Publireportage, warum da noch Steuergelder fliessen ist nur mit dem permanenten, peinlichen Jammern der «Verleger» erklärbar!
Die Beschuldige soll sich bei Spiess-Hegglin melden.