Regulierungswut im Internet

Ein Paradebeispiel, wie gut gemeint zu schlecht gemacht verkommt.

Die meisten Benutzer des Internets wiegen sich bis heute in der falschen Meinung, dass viele Angebote gratis seien. Also von irgendwelchen Firmen aus reiner Menschenfreundlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Zuvorderst natürlich Suchmaschinen wie Google, die immer zielgenauer das wilde, weite Web durchforsten und freundlich Trefferlisten ausspucken, wenn man etwas sucht. Oder soziale Plattformen wie Facebook, auf denen man tonnenweise Bilder, Posts oder sogar Videos raufladen und mit allen teilen kann, die es interessiert. Oder YouTube, der Kanal, der jeden zum Video-Blogger machen kann. Alles umsonst, alles Dienst am Kunden.

Auch im Internet muss bezahlt werden

Das ist natürlich Quatsch. Denn der User zahlt auch im Internet. Mit drei Dingen. Mit der neuen Weltwährung Daten und mit attention. Oder einfach mit Geld. Wenn jeder Internet-Nutzer wüsste, was dort alles an Daten, Profilen, Mustern über ihn gespeichert ist, er wäre schockiert. Oder aber, er würde sagen: na und, ich habe doch nichts zu verbergen.

Selbst dem Gesetzgeber ist es aufgefallen, dass wahre Datenkraken entstanden sind, die nicht nur wie verrückt sammeln, sondern aus diesen Daten Geschäftsmodelle gebastelt haben, mit denen sich Milliarden verdienen lassen.

Also tut der Gesetzgeber das, was er am besten kann. Er macht ein neues Gesetz – und damit alles noch viel schlimmer. Das neue Gesetz hat den knackigen Namen Datenschutz-Grundverordnung (DSGV), ist so sperrig wie jede EU-Norm und soll den Nutzer vor unerlaubtem Abgreifen seiner Daten schützen.

Das Internet ist grenzenlos

Ergänzt wird es durch das «Netzwerkdurchsetzungsgesetz», das die Betreiber sozialer Plattformen in die Pflicht nehmen soll, anstössige, strafbare Inhalte oder Hassmeldungen zu löschen. Der zweite Schuss in den Ofen. Aber zurück zum ersten.

Die DSGV gilt im Prinzip nur im EU-Raum. Also könnten sich Betreiber Schweizer Webseiten sagen, dass sie das nichts angehe. Womit sie sich schwer täuschen würden, denn das Internet kennt bekanntlich keine Grenzen. Was bedeutet, dass eine Schweizer Webseite, gehostet in der Schweiz, betrieben von Schweizern und mit dem Zielpublikum Schweizer, natürlich auch in einem EU-Land aufgerufen werden kann.

Und schon ist’s passiert. Nun ist nur noch die kleine Hürde zu überspringen, dass Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, auch gratis, und dass das Verhalten dieser Personen verfolgt wird. Dann tanzt der Bär, der Anbieter ist verpflichtet, darüber zu informieren und die Erlaubnis zur Verwendung der Daten einzuholen.

Jede Webseite hat Warnhinweise

Daher hat inzwischen eigentlich jede Webseite, auch ZACKBUM.ch, einen Warnhinweis, dass sich der Besucher mit der Verwendung von Cookies einverstanden erklärt. Daher hat jede Webseite, auch ZACKBUM.ch, einen länglichen Text zum Thema Datenschutz. Zudem sollten kommerzielle Webseiten, also Shops und so weiter, «einen Vertreter in der EU benennen», an den sich Besucher im Fall von Reklamationen wenden können.

Wer ängstlich ist, überfällt den Besucher zuerst mit einer ganzen Liste von Angaben zu verwendeten Messmethoden und dem Hinweis, dass Benutzerdaten zu Marketingzwecken weitergegeben werden. Um «massgeschneiderte Werbung» anbieten zu können. Näheres regeln dann die ellenlangen Datenschutzbestimmungen.

Wer behauptet, diese Angaben schon einmal aufmerksam durchgelesen zu haben und auch die Datenschutzbestimmungen studierte, ist entweder ein krankhaft pedantischer Mensch – oder ein Lügner.

Kräftige Bussen drohen

Wer sich an diese Bestimmungen nicht oder unvollständig hält, kann kräftig gebüsst werden. Also passiert oft genau das, was der Gesetzgeber eigentlich verhindern wollte: Die User wechseln auf Google oder Facebook, um dort ohne diese Warnhinweise surfen zu können.

Ha ha, sagte da der deutsche Gesetzgeber, so nicht. Und sattelte das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzwerkDSG) obendrauf. Womit er das ganze natürlich noch schlimmer machte. Denn hier ist zu allem hinzu ein gesetzgeberischer Sündenfall enthalten. Es wird den Betreibern sozialer Plattformen auferlegt, Polizist zu spielen und die Einhaltung von Regeln zu überwachen.

Privaten wird die Kontrolle der Regeln auferlegt

Das ist in einem Rechtsstaat eigentlich ein Unding. Wenn der Staat Regeln aufstellt, dann darf nur der Staat überwachen, dass sie auch eingehalten werden. Und bei Verstössen sanktionieren. Hier aber muss zum Beispiel Facebook die Einhaltung gewährleisten, der Staat beschränkt sich darauf, kräftig Bussen zu kassieren, wenn das nicht geschieht.

Nun gibt es eher einfache Regeln wie «Höchstgeschwindigkeit 50 km/h». Langsamer ist erlaubt, schneller verboten. Aber wie steht es mit «strafbaren Inhalten» auf sozialen Netzwerken oder Suchmaschinen? Gehen wir einen Schritt zurück; wieso gab und gibt es die eigentlich überhaupt? Jede Zeitung, jedes Medienorgan weiss doch, dass es auch für Fremdinhalte, also bspw. Kommentare, mithaftet. Lässt es die Publikation eines rassistischen Kommentars oder einen Aufruf zu einer Straftat zu, dann hängt der Einsender, wenn man ihn eruieren kann, und die Plattform selbst.

Wo hört die Meinungsfreiheit auf?

Das ist bei sozialen Netzwerken nicht der Fall. Dank einer entsprechenden Gesetzeslücke in den USA, die Facebook & Co. natürlich mit Zähnen und Klauen verteidigen. Aber in Deutschland gibt es ja nun das  NetzwerkDSG. Das bedeutet aber, dass nun soziale Plattformen selber schauen müssen, dass sie dagegen nicht verstossen.

«Nieder mit Erdogan», «Corona ist eine Erfindung von Bill Gates», «Merkel will Deutschland abschaffen», «Trump ist der Grösste», «Schweizer Pharmakonzerne halten Impfstoff zurück»

Wo hört Meinungsfreiheit auf, wo fängt Strafbarkeit an? Was sind hier Fake News, wie kontrolliert man Versuche, demokratische Prozesse zu stören?

Wie überprüft man das? Erschwerend kommt noch hinzu, dass «24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde» offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu löschen sind. Sonst drohen Bussen von 5 Millionen Euro aufwärts.

Lieber zu viel als zu wenig löschen

Immerhin wurde die absurde Forderung, sämtliche Kopien eines rechtswidrigen Inhalts ebenfalls zu löschen und das Wiederhochladen durch Filter zu verunmöglichen, gestrichen. Seither streitet man sich darüber, ob beispielsweise eine schlechte Beurteilung eines Produkts bei Amazon oder auf einer Hotelplattform auch schon unter dieses Gesetz fällt, die Unterlassung der Löschung nach Beschwerde zu einer Busse führen kann.

Ganz allgemein sorgen unscharfe Begriffe wie «Hassrede» oder «Rechtsradikalismus» oder «Volksverhetzung» dafür, dass die über 1000 Kontrolleure  – im Einsatz für Facebook in Deutschland – lieber zu viel als zu wenig löschen.

Der Betroffene hat kein Recht auf Widerspruch

Abgesehen davon, dass dieses Gesetz zumindest in Teilbereichen mit der Meinungsfreiheit kollidiert, krankt es auch daran, dass es den Betroffenen ein grundsätzliches Recht verwehrt: Das Recht auf Widerspruch, auf gerichtliche Klärung, ob eine Löschung zu Recht erfolgte oder nicht.

Also alles in allem ein Paradebeispiel dafür, wie Regulierung und Nachregulierung rechtsfreie Räume nicht abschafft, sondern einfach neue Kampffelder eröffnet.

 

 

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