Amtlicher Regelverstoss

Rechts im Bild der Kulturtempel «Kosmos», links das Asylzentrum, wo zwei Flüchtlingen aus dem 3. Stock auf die Lagerstrasse beim Hauptbahnhof Zürich stürzten. Darum geht’s auch in einer kritisierten Medienmitteilung.

Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich wertet in einer Medienmitteilung – immerhin als Ausnahme.

Zum Einstieg ein Quiz: Von den folgenden Medienmitteilungen der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich (Ausschnitte) sind drei im zweiten Teil jeweils erfunden, eine Mitteilung ist 1:1 übernommen. Welche?

  1. Kantonspolizei hat Raser gestoppt. (…) Der Fahrer beschleunigte bis zu einer Spitzengeschwindigkeit von mehr als 220 km/h. Der Führerausweis des in der Schweiz wohnhaften deutschen Staatsbürgers wurde an Ort und Stelle konfisziert. Der Raser hielt sich an keine Regeln. Es war ihm offensichtlich egal, sich selber und andere in Gefahr zu bringen.
  2. Fussgängerin schwer verletzt. (…) Beim Abbiegen in eine Quartierstrasse kam es zur Kollision mit einer Fussgängerin, welche die Quartierstrasse überqueren wollte. Wie so oft bei Unfällen zwischen Autofahrern und Fussgängern galt das Gesetz des Stärkeren. Der Automobilist hielt sich an keine Regeln. Die Folge: eine schwerverletzte 80-Jährige Frau. Das Verhalten des Automobilisten ist inakzeptabel.
  3. Mit regelmässigen Kontrollen gegen übermässigen Lärm. (…) Die Kantonspolizei führte bei der Albispassstrasse im laufenden Jahr 35 Geschwindigkeitskontrollen durch. Dass 893 Schnellfahrer beim zuständigen Statthalteramt zur Anzeige gebracht wurden, zeigt, wie rücksichtslos sich Motorradfahrer verhalten. Es ist inakzeptabel, dass sich Töfffahrer um grundlegende Regeln foutieren. Es ist ihnen offensichtlich egal, sich selber und andere in Gefahr zu bringen.
  4. Polizeipräsenz nötig, damit sich straffällige Asylbewerber an Schutzmassnahmen halten. (…) Im RKZ Urdorf werden nur Männer untergebracht, die straffällig wurden (…) Das heisst: Sie sind, seit sie in der Schweiz sind, wiederholt dadurch aufgefallen, dass sie sich an keine Regeln halten. Dass sich mehrere der betroffenen Personen um grundlegende Regeln und Schutzvorgaben foutieren, ist inakzeptabel. Es ist ihnen offensichtlich egal, sich selber und andere in Gefahr zu bringen und im schlimmsten Fall auch Unbeteiligte anzustecken.

Gratuliere, haben Sie bis hier durchgehalten. Und ja, wenn Sie auf die Medienmitteilung Nummer vier getippt haben, liegen Sie richtig.

Hier die Links zu den vier Mitteilungen: 1./ 2. / 3. / 4.

Die Medienstelle der Kantonalzürcher Sicherheitsdirektion hat letzte Woche diese Medienmitteilung verschickt, die hohe Wellen warf. Der Tages-Anzeiger und das Onlinemagazin «Die Republik» nervten sich über den wertenden, ja abfällig gegenüber Asylbewerbern formulierten Inhalt. Die «NZZ» stellte sich sofort hinter den Inhalt – und auch hinter den verantwortlichen Regierungsrat Mario Fehr (SP). Nicht aufgenommen haben das Thema bisher die dafür durchaus affinen Onlineportale «Das Lamm» und «tsüri.ch».

Die Kantonalen Leitlinien missachtet

Aus kommunikativer Sicht ist so eine Medienmitteilung heikel. Sie zeigt offensichtlich, wie subjektiv die Sicherheitsdirektion zu formulieren weiss. Die vier Beispiele zum Artikeleinstieg zeigen dies auf. Dabei gibt es Leitlinien, festgesetzt vom Regierungsrat des Kantons Zürich am 27. September 2017. Darin heisst es unter dem Punkt «Kommunikationsverständnis»: Der Regierungsrat kommuniziert aktiv, sachlich, verständlich und transparent. Er schafft damit Vertrauen in die kantonalen Institutionen und tritt Spekulationen, Indiskretionen oder Falschmeldungen auf allen Ebenen entgegen. Unter dem Punkt «Qualität» heisst es weiter: Der Regierungsrat unterscheidet bei seiner Kommunikation zwischen Tatsachen und Meinungen.

Fazit: man muss politisch weder links, noch rechts stehen, um zu hoffen, dass dieser Ausrutscher einmalig bleiben sollte. Sonst wird das mit den Wertungen in Kantonalzürcher Medienmitteilungen richtig kompliziert.

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