Die unbefleckte Schändung

Das wahre Opfer eines Medienskandals ist ein Mann.

Über Jahrhunderte zerbrachen sich viele Denker den Kopf über der Frage, wie eigentlich eine unbefleckte Empfängnis möglich sei. Unbefleckt von der Erbsünde, eine Jungfrauengeburt, die Jungfrau Maria gebar Jesus, empfangen durch den Heiligen Geist.

Nein, zu dieser kniffligen Frage gibt es nichts Neues beizutragen. Aber es dauerte rund 2000 Jahre, bis ein neues Wunder geschah: das Wunder der unbefleckten Schändung.

Zu Bethlehem gab es damals noch keine Zeitungen

Auch hier gibt es einige Unklarheiten. War es eine Vergewaltigung, eine Schändung, ein sexueller Missbrauch? Gab es Falschbeschuldigungen, wurde das eigentliche Ereignis durch die Medien perpetuiert? Glücklicherweise gab es ja zu Bethlehem noch keine Zeitungen, man stelle sich vor, was da alles herumgeboten worden wäre.

Im neuzeitlichen Fall ist es aber so, dass die, nun ja, dass das Opfer gerade wieder einmal betont hat, dass sie den als mutmasslichen Täter herumgebotenen Mann «ausdrücklich und zum wiederholten Male nicht» beschuldige. Das muss das Opfer einer unbefleckten Schändung auch sagen, denn es hat sich verpflichtet, «sich ab sofort in keiner Weise mehr so zu äussern, dass daraus bei Dritten irgendwelche Vermutung entstehen oder impliziert werden kann, dass sie je Opfer eines strafbaren Verhaltens, begangen durch P.K.*, geworden sein könnte».

Das eine Opfer war naiv

Mit diesem Vergleich entging das eine Opfer einer weiteren Verfolgung durch das andere Opfer in Sachen Ehrverletzung und so.

Nun haben es Märchen, mit Logik und Rationalität eigentlich nicht zu erklärende Vorkommnisse, so an sich, dass sie mit viel Gehirnschmalz und gewaltigen Anstrengungen mit einer ganzen Wolke von möglichen Erklärungen, Theorien, mit Rabulistik, Vermutungen und Strapazierung von Logik und Schlüssigkeit umhüllt werden.

So sagt Opfer P.K. bitter: «Vielleicht war es einfach naiv von mir, zu glauben, dass ein Ehrenwort etwas gelten sollte.» Denn es hatte offenbar nicht damit gerechnet, dass das andere Opfer sich zwar an den Teil «begangen durch P.K.» hält. Das hindert es aber nicht daran, sich als Opfer «eines strafbaren Verhaltens» zu sehen. Wobei in diesem Zusammenhang mittelalterliche Sophisten, ja ein Thomas von Aquin vor Neid erblassen würden.

Ohne Täter auch kein Opfer

Denn die Formulierung, dass hier P.K. ausdrücklich nicht beschuldigt werde, ist ungefähr so sinnvoll wie der schöne Satz: «Ich sage ja ausdrücklich nicht, dass Sie ein Idiot sind.» Denn es hilft ja nichts; wo es ein Opfer gibt, muss es einen Täter geben. Wenn jemand sexuell missbraucht wurde, geschändet wurde, einen Übergriff erleiden musste, einen Verstoss gegen seine körperliche Integrität, dann ist etwas unabdingbar nötig: ein Täter.

Ohne Täter kein Opfer. Ohne Schänder keine Schändung. Ohne Vergewaltiger keine Vergewaltigung. Ohne Übergriffigen kein Übergriff. Ohne K.-o.-Tropfen keine Willenlosigkeit. Ohne Missbraucher kein Missbrauch. Ohne Filmriss kein Dunkel über Ereignissen.

War’s Zeus oder gar der Heilige Geist?

Wenn hier notwendig der Logik gehorchend «tertium non datur» gelten muss, also etwas Drittes gibt es nicht, dann kann, ausserhalb von Wunderglauben, unbefleckter Schändung und Zauberkräften nur ein Entweder-Oder gelten: Wenn P.K. ausdrücklich nicht beschuldigt wird, aber die Beschuldigung aufrechterhalten wird, dann muss es jemand anders gewesen sein. Nur: wer? Es gibt bekanntlich keine Anhaltspunkte, die auf einen bislang noch nicht entdeckten Täter hinweisen. Daraus folgt, wenigstens für Gläubige, nur eine mögliche Erklärung: Es war entweder der einschlägig bekannte Zeus – oder der Heilige Geist.

*Name der Redaktion bekannt.

8 Kommentare
  1. Jean Baptiste Huber
    Jean Baptiste Huber sagte:

    Also mit Verlaub: so ein Hafenkäse. Tertium non datur stimmt hier gerade eben nicht. Es ist durchaus denkbar, dass ein «Spassvogel» beiden Beteiligten KO-Tropfen ins Glas gekippt hat. In nicht allzu hoher Dosierung führen diese nämlich nicht zum KO, sondern zu Enthemmung etc.
    Die Zuger Justiz ist solide bürgerlich und jedenfalls sicher nicht in der Tasche von JS. Bücher hat sie nicht verboten, sie hat nur festgelegt, wo die Grenzen der Privatsphäre liegen und wo das öffentliche Interesse an einer Berichterstattung nicht (mehr) überwiegt. MB soll sich ihrem Fitnessblog widmen und die Beteiligten in Ruhe lassen.

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    • Michèle Binswanger
      Michèle Binswanger sagte:

      Ein Spiess-Hegglin-Fanboy. Und wie zuverlässig er ihre Kommunikationsstrategie verinnerlicht hat! (Kein Buchverbot! Binswanger ist die Böse!) Das gibt sicher ein Sünneli im Zeugnis

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      • Jean Baptiste Huber
        Jean Baptiste Huber sagte:

        Sehr geehrte Frau Binswanger, ich bin niemandes Fanboy. Ein Gerichtsurteil lesen kann ich ganz unabhängig. Seien wir gespannt, wie das Ober- und das Bundesgericht entscheiden wird.

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  2. Rudolf Lienhart
    Rudolf Lienhart sagte:

    Mir ist immer noch unklar welche Medis nimmt diese Dame und wieso wirken die nicht. Die ganze Zuger Gerichtsbarkeit steht hinter dieser Dame. Wieso ist das so. Unser Klagen gegen diese Dame werden vom Staatsanwalt immer abgelehnt. Wieso kommt das immer wieder zu diesen Staatsanwalt. Gibt es in Zug nur einen Staatsanwalt ? Oder hat jemand hier ein Götti in dieser Gerichtsbarkeit ??. Meine Daten wurden einfach an die Uni Weitergegeben, das ist doch einfach Verletzung der Privatsphäre. Bitte Zuger Regierung klärt mich mal auf was in Zug abgeht.

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  3. Valentin Vieli
    Valentin Vieli sagte:

    Dass sich gewisse Leute eigentlich NIE an Vereinbarungen halten, ist bekannt. Wenn man weiss, dass sich der so immer wieder Beschuldigte nicht wehrt, muss man die schriftlich fixierten Abmachungen auch nicht befolgen. Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Und wenn man sogar einen ganzen korrupten Justizapparat, von der Staatsanwaltschaft bis zum Kantons- und Obergericht hinter sich weiss, wird das Game zum Kinderspiel. Ich vergesse dann mal schnell Art. 8 der Bundesverfassung: «Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich.» Einige ganz offensichtlich etwas gleicher.

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