Das Private und das Öffentliche, Teil drei

Es bleiben nur Opfer zurück. Mit einer Ausnahme.

Hier geht’s zu Teil eins und Teil zwei.

Ein zum Helfer von Jolanda Spiess-Hegglin gereifter Boulevard-Journalist will auf abenteuerlichen Wegen ausgerechnet haben, dass «Blick» alleine online über eine Million Franken an seiner Berichterstattung über Spiess-Hegglin verdient habe. Lassen wir die Frage beiseite, wieso derselbe Helfer aus seiner Erfindung «watson» ein Millionengrab machte, wenn man dermassen einfach Geld im Internet scheffeln kann.

Eine Nebenfront als Bedrohung der Pressefreiheit

An einer Nebenfront ist es Spiess-Hegglin auch gelungen, eine superprovisorische Massnahme einstweilen durchzusetzen, die einer Journalistin präventiv verbietet, diverse Themenkomplexe um diese Landammannfeier publizistisch abzuhandeln. Das ist der wohl massivste Angriff auf die Schweizer Pressefreiheit seit dem Zweiten Weltkrieg.

Anstatt dieser Bedrohung für jeden investigativen Journalisten entgegenzutreten, wird dieses Urteil sogar bis in leitende Positionen von Medienkonzernen, zum Beispiel bei CH Media, begrüsst. Obwohl es bedeuten würde, dass jeder Journalist, der sich schon einmal über eine Person oder eine Firma kritisch geäussert hat, befürchten muss, dass er aufgrund eines Fragenkatalogs an dieses Objekt seiner Berichterstattung sofort mit einer Superprovisorischen überzogen werden kann. Was aus Angst um die Folgekosten die Lähmung der investigativen Tätigkeit bedeuten würde.

Das unschuldige Opfer ist allen Besorgten egal

Fast sechs Jahre nach dieser Feier bleiben eigentlich nur Verlierer und Opfer zurück. Zunächst P.K.*, der sich nichts zuschulden kommen liess, im wahrsten Sinne des Wortes unschuldig war und ist. Vielleicht könnte man sein Verhalten moralisch verurteilen, aber dass er gewaltige Kosten hatte, seine politische Karriere beenden musste, Ruf und soziales Ansehen verlor, das hat er sicherlich nicht verdient.

Es gehört zu den Perversionen dieses Falls, dass das völlig unschuldige Opfer allen Anhängern der Verteidigung von unschuldig in die Klauen der Sensationspresse geratenen Menschen schlichtweg schnurzegal ist.

Es gibt noch viel mehr Opfer

Ein weiteres Opfer ist das Ansehen der Zuger Justiz. Schon vorher nicht wirklich hoch, hat sie sich mit der hemdsärmeligen Auslegung des Umfangs der Privatsphäre einer öffentlichen Person an einer öffentlichen Feier nicht mit Ruhm bekleckert. Noch viel weniger mit dem Betreten von rechtlichem Neuland in Form einer präventiven und putativen Zensur von noch gar nicht Geschriebenem. Das ist die zum Leben erwachte Gedankenpolizei Orwells, die Umsetzung des Science-Fiction-Knallers «Minority Report».

Dann natürlich alle als Mitbeschuldigte oder Zeugen in diese Affäre geratenen Gäste, die doch eigentlich nur vor Weihnachten etwas ausgelassen feiern wollten. Dann die Angehörigen der beiden Hauptbeteiligten, die Kinder der Protagonistin, die Familie des unschuldig Beschuldigten.

Nach der Entschuldigung geht’s nur ums Geld

Alleine bei einer Beteiligten fällt es schwer, sie auch und ausschliesslich als Opfer zu sehen. Nachdem sie die von ihr selbst als moralisch wichtigstes Ziel bezeichnete öffentliche Entschuldigung von Ringier bekommen hat, und nun nur noch um Geld streitet, ist sie doch zumindest Opfer und Täterin. Indem sie ihr wohlgesinnte Journalisten exklusiv mit Informationen und Dokumenten anfüttert, wird ihre Behauptung, dass sie eigentlich nur in Ruhe gelassen werden möchte, sehr fragwürdig.

Hansi Voigt rechnet unlängst einen möglichen Gewinn von über einer Million Franken beim «Blick» aus, der mit Artikeln über Spiess-Hegglin erzielt worden sei. In seinem ausführlichen Interview mit Spiess-Hegglins Ehemann, das er im Juli 2017 auf «watson» veröffentlichte, ging er noch von «einem Bruttoumsatz der 19 Top-5-Geschichten von 80- bis 100’000 Franken» aus. Wie er von dieser Zahl inzwischen auf einen siebenstelligen Gewinn kommen will, ist schleierhaft. Aber Faktentreue, die Bestätigung von Aussagen, die er selbst gerade erfunden hat, Widerspruchsfreiheit, das war noch nie seine Stärke.

Luftnummern und realistische Einschätzungen

Nimmt man dagegen eine realistische Schätzung, begründet in Werbeeinnahmen und Erfahrungswerten, kommen Online-Marketingspezialisten auf einen denkbaren Gewinn von – alle erschienenen Artikel berücksichtigt und mit den jeweils obersten Annahmen – maximal 25’000 Franken. Diese Zahl würde auch mit dem damals von Voigt angenommen Bruttoumsatz von lediglich 19 Artikeln über Spiess-Hegglin korrelieren.

Faktenschwäche gilt auch für die von ihm damals vertretene Theorie, dass alle Indizien für die Anwendung von K.-o.-Tropfen bei Spiess-Hegglin, eventuell bei beiden Beteiligten, sprächen. Sie ist völlig aus der Luft gegriffen und widerspricht diametral dem extra erstellten «Plausibilitätsgutachten» eines ausgewiesenen Fachmanns.

Die absurde Logik eines negativen Verdachts

Da angeblich niemand weiss, was sich genau hinter verschlossenen Türen im Restaurant Schiff vor beinahe sechs Jahren abspielte, weil die Beteiligten einen Filmriss geltend machen, weil man hingegen weiss, dass es zu keinerlei strafbaren Handlungen dabei kam, verdichtet sich der unappetitliche Verdacht, dass hier jemand aus einem Filmriss ein Geschäftsmodell gemacht hat.

Denn es ist mit aller Rabulistik nicht möglich, einen sozusagen negativen Verdacht zu behaupten. Also eine Opferrolle mit der Behauptung zu konstituieren, dass es zwar keinen beweisbaren sexuellen Übergriff gegeben habe. Aber damit ja nicht erstellt sei, dass keiner stattgefunden hätte.

Das ist absurde Logik, nach dem Schema: Keine Katze hat zwei Schwänze. Eine Katze hat einen Schwanz mehr als keine Katze. Daher haben alle Katzen drei Schwänze.

*alle Namen der Redaktion bekannt.

2 Kommentare
  1. Vergissmeinnicht
    Vergissmeinnicht sagte:

    Manchmal wünschte man sich, dass die Medien erst nach der Verurteilung berichten dürften. So werden unbescholtene Männer gezielt in Form der Selbstjustiz (!) vorverurteilt und dem Pöbel dem Frass zugeworfen. Die zu gewährleistende Rechtssicherheit wird bewusst ausser Kraft gesetzt. Bei diesem strafbewehrten Game gibt es leider nur Verlierer*in.
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    Aktuell wird in Deutschland ein renommierter Regisseur durchs mediale und virale Netzdorf gehetzt. Die Ermittlungen sind noch nicht einmal abgeschlossen und schon schreien sie laut und deutlich: ER ist der Täter. Punkt!
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    Merkmale vorgetäuschter Sexualdelikte
    https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2009/maerz/detailansicht-maerz/artikel/merkmale-vorgetaeuschter-sexualdelikte.html
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    Zitat: Besser wurde es aber nicht: «Wenn ich sehe, wie Jolanda Spiess und ihre Fangemeinde in den sozialen Medien meinen Fall immer wieder öffentlich mit einer mutmasslichen Vergewaltigung in Verbindung bringen, dann bedaure ich gelegentlich, dass ich das Verfahren nicht durchgezogen habe. Vielleicht war es einfach naiv von mir, zu glauben, dass ein Ehrenwort etwas gelten sollte.»
    https://www.facebook.com/petra.hartmann.790/posts/3552053481485633

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