Auch Kurt W. Zimmermann macht Fehler
Dass Christoph Blocher im «Tagblatt der Stadt Zürich» schreibt, ist eine Falschmeldung.
Der Medienkritiker und Journalist Kurt W. Zimmermann behauptet, dass die Kolumnen von Christoph Blocher auch im «Tagblatt der Stadt Zürich» erscheinen. «Zimi», wie er von Kollegen genannt wird, beweist mit dieser Zeitungsente, dass er das Wesen der amtlichen Anzeiger nicht verstanden hat. Doch der Reihe nach: Die wöchentlichen Kolumnen von Zimmermann in der Weltwoche sind immer lesenswert, auch wenn sie meist altklug erscheinen und politischen Rechtsdrall haben. Zudem schreibt der passionierte Golfer und ehemalige Chefredaktor des Schweizer Journalisten oft über früher. «Keine Nostalgie, aber das meiste war früher besser», urteilt er dazu treffend in einem lesenswerten Fragebogen auf dem Blog matthiaszehner.ch
«Zum Spass einen Zeitungsverlag»
In seiner jüngsten Kolumne in der neu gestalteten Weltwoche lobt er all die Milliardäre, die sich «zum Spass einen Zeitungsverlag leisten». An erster Stelle nennt Zimmermann alt-Bundesrat und SVP-Chef Christoph Blocher, Eigentümer von 28 Gratisanzeigern. Zu dieser Swiss Regiomedia AG gehören etwa die neue Oltner Zeitung, die Wiler Nachrichten, der Rheintaler Bote und eben das Tagblatt der Stadt Zürich. «Der Verleger hat das Wort», heisst die Kolumne von Christoph Blocher (79). Doch der kleine, aber feine Unterschied: Blocher verkündet seine Botschaft nur in den nichtamtlichen Zeitungen.
Im Polit-Zürich unmöglich
Aussen vor bleiben hier der «Furttaler», der «Rümlanger» und eben das «Tagblatt der Stadt Zürich». Gerade im Tagblatt wäre das Verbreiten von Blochers Zeilen ein Ding der Unmöglichkeit. Zumindest, solange noch ein Vertrag mit der linksgrün dominierten Stadtregierung von Zürich besteht. Dort ist genau geregelt, was und wie im Tagblatt erscheinen darf. Dazu gehören sicher nicht Kolumnen von SVP-Übervater Blocher. Dafür aber mehr oder weniger originelle Weisheiten der neun, meist rot-grünen Stadträte. Dem Vernehmen nach wird stadtintern schon gemurrt, wenn auf der letzten Seite unter «Klartext» etwa Christian Saggese seine autofreundlichen Äusserungen publizieren darf.
Die nächsten Wahlen kommen bestimmt
Kurzum: Ein Amtsblatt ist redaktionell etwas komplett anderes als eine Gratiszeitung. Denn die Vorgaben des Vertragspartners sind strikte. Dazu kommen oft persönliche Vorlieben der jeweiligen Exekutive. Man will möglichst gut dastehen und bei den nächsten Wahlen wiedergewählt werden. Weil das Tagblatt der Stadt Zürich unter der Geschäftsleiterin und Chefredaktorin Lucia M. Eppmann vorsichtig agiert und politisch eher belanglos unterwegs ist, scheint eine Vertragserneuerung im Jahr 2022 aber möglich. Aktuell zahlt die Besitzerin der Stadt Zürich jährlich 850’000 Franken. Dafür darf sich die Wochenzeitung «Städtisches Amtsblatt» nennen. Da bringt ihr Inserate in Millionenhöhe, davon ein Grossteil amtliche Nachrichten.
Oft nur noch digital
Trotzdem ist das Geschäftsmodell mit Amtsblättern gefährdet. Denn immer häufiger verzichten Kantone, Städte und Gemeinden auf ein Amtsblatt in Papierform. Das jüngste Beispiel: Seit dem 3. Juli 2020 gibt’s amtliche Bekanntmachungen aus Ausserrhoden nur noch digital. Das Amtsblatt Appenzell Ausserrhoden wurde nach 186 Jahren eingestellt. Das Tagblatt der Stadt Zürich ist schon 290-jährig. Im Blocherbesitz ist es aber erst seit 2018.
Packungsbeilage: ZACKBUM.ch-Redaktor Lorenz Steinmann arbeitet bei der Lokalinfo AG. Diese gibt im Raum Zürich ebenfalls einige Amtsblätter heraus.
Zuerst nimmt dieses Hobbyportal «Zimi» in Schutz und behauptet, sein Tweet, nichts von Zackbums zu wissen, sei ein Scherz gewesen. Und nun wird er fallengelassen. Ist er doch nicht freier Autor?
Und ist ja nett, wenn ihr Kommentare (Zimmi zu Zimi) redigiert. Erhöht aber nicht die Glaubwürdigkeit.
Ich finde, Schwarz-Weiss-Denken hat im Journalismus nichts zu suchen. Man darf jemanden für die eine Sache kritisieren und für eine andere loben. In diesem Fall hätte Herr Zimmermann besser recherchieren sollen.